Graf Heinrich von Württemberg (+ 1519) - Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens

©Klaus Graf 1998, 2000

Druckfassung erschienen in: Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung. Montbéliard - Wurtemberg 600 Ans de Relations, hrsg. von Sönke Lorenz/Peter Rückert (= Schriften zur Südwestdeutschen Landeskunde 26), Leinfelden-Echterdingen 1999, S. 107-120. Hier online seit 5.9.1998.


Werden im Titel eines Aufsatzes "Aspekte" angekündigt, muß man erfahrungsgemäß befürchten, daß der Autor sich darauf beschränkt, einige hastig zusammengesuchte beliebige Detailbeobachtungen zu servieren, allenfalls garniert mit reichlich Programmatischem und kühnsten Generalisierungen auf denkbar schmalem Quellenfundament [Anm. 1]. In der Tat komme ich nicht umhin zu gestehen, daß ich in den letzten Jahren anderes getan habe, als Archiv für Archiv auf der Suche nach allen erreichbaren Lebenszeugnissen jenes Mannes zu durchkämmen, der für etwa ein Jahrzehnt, von 1473 bis 1482, in Mömpelgard regierte: Graf Heinrich von Württemberg, gelegentlich auch als der tolle Heinrich oder Henri le Fou bezeichnet [Anm. 2]. Denn entscheidende Fortschritte können nur dann erzielt werden, wenn man auch außerhalb des Hauptstaatsarchivs Stuttgart recherchiert, jenem wohlgepflegten heimeligen Garten, in dem es sich die württembergische Historiographie seit dem 16. Jahrhundert so wohl sein ließ, daß der notwendige Blick über den Gartenzaun stets unterblieb. Ohne mich in eine Reihe mit Gabelkover, Sattler, Heyd und Stälin stellen zu wollen, die den in Stuttgart vorfindlichen Niederschlag von Heinrichs Leben für ihre Darstellungen ausgewertet haben [Anm. 3], muß auch ich zerknirscht bekennen, nicht in oberrheinischen und französischen Archiven gesucht zu haben - und dies eigentlich wider besseres Wissen. Wie wenig die Stuttgarter Überlieferung ausreicht, ein zutreffendes Bild von den Ereignissen zu entwerfen, an denen Heinrich beteiligt war, hat ein bereits 1958 erschienener Aufsatz von Ingeborg Most über die sogenannte Mainzer Koadjutorfehde schlagend demonstriert [Anm. 4]. Entstanden aus der Arbeit an den Deutschen Reichstagsakten, fand diese Studie ihre Hauptquelle im Staatsarchiv Bamberg, und die Stuttgarter Urkunden und Akten spielten darin keine nennenswerte Rolle.

Da die Stuttgarter Urkunden und Akten nur wenig über Heinrichs Mömpelgarder Regentschaft [Anm. 5] mitteilen, wird diese im folgenden nicht im Mittelpunkt stehen können. Nach einem Lebensabriß wird die politisch wichtigste Episode von Heinrichs Mömpelgarder Zeit zur Sprache kommen, die Verwicklung in die Burgunderkriege und seine Gefangenschaft. Danach werde ich die Frage nach Heinrichs Krankheit und Familienkonflikten aufwerfen und mit einem Blick auf seine aufschlußreichen geistigen Interessen schließen. Mein Ziel ist die überfällige Neubewertung seiner Person: nicht um ihn als weitere Lichtgestalt neben seinem inzwischen von der württembergischen Landesgeschichtsschreibung ja fast schon heiliggesprochenen Vetter Eberhard im Bart [Anm. 6] auf den Denkmalsockel zu heben, sondern um eine unvoreingenommene Auseinandersetzung mit seinem nicht gerade glücklichen Leben anzustoßen - eine Auseinandersetzung, die konsequent darauf verzichtet, in bewährter Manier alle Lebenszeugnisse ausschließlich mit der angeblichen oder wirklichen Verrücktheit zu erklären. Heinrich war mehr als ein tumbes Werkzeug der göttlichen Fügung, als das ihn die Historiographen der frühen Neuzeit darstellten, wenn sie als seine einzige Leistung die Zeugung des Stammvaters der heutigen Württemberger, des Begründers der Mömpelgarder Seitenlinie Graf Georg, gelten ließen [Anm. 7].

Graf Ulrich der Vielgeliebte von Württemberg, dem bei der Teilung Württembergs der Stuttgarter Landesteil zugefallen war, besaß zwei Söhne: Graf Eberhard der Jüngere, bekannt geworden als renitenter Widersacher seines Vetters Eberhard im Bart, und von Wolfgang Irtenkauf als "leichtsinnig, üppig, verschwenderisch und unberechenbar" charakterisiert [Anm. 8]. Doch nicht um dieses vermeintlich tiefschwarze Schaf der Familie soll es hier gehen, sondern um den jüngeren Sohn Heinrich, geboren um 1448 [Anm. 9].

Um eine weitere Teilung Württembergs zu verhindern, wurde für ihn eine geistliche Karriere ins Auge gefaßt, die zugleich größten politischen Nutzen für das Haus Württemberg hätte stiften sollen. Heinrich war seit etwa 1464 Dompropst in Eichstätt [Anm. 10]. In Mainz war er als Nachfolger des Erzbischofs Graf Adolf von Nassau vorgesehen, der ihn 1465 zu seinem Koadjutor und weltlichen Regenten ernannte [Anm. 11]. Drahtzieher war der mächtige Markgraf Albrecht von Brandenburg, der eine Tochter mit Heinrichs Bruder Eberhard vermählte. Dieser wollte das Mainzer Erzbistum fest an die von ihm geführte kaiserliche Partei, zu der auch Ulrich der Vielgeliebte gehörte, binden. Gerichtet war dieser Schachzug gegen die Wittelsbacher und vor allem gegen Pfalzgraf Friedrich den Siegreichen, der Graf Ulrich in der Schlacht von Seckenheim 1462 gedemütigt hatte. Weil der Mainzer Erzbischof die ihm zugedachte Rolle jedoch nicht spielen wollte, kam es zu heftigen Spannungen zwischen ihm und Heinrich, die in die sogenannte Koadjutorfehde 1465 bis 1467 mündeten. 1466 erklärte Heinrich Graf Johann von Wertheim die Fehde, eine Auseinandersetzung, die zu einer Machtprobe der großen Fürsten wurde und beinahe zu einem Krieg im ganzen Reich geführt hätte [Anm. 12]. Am Ende aber siegte der Pfalzgraf auf dem diplomatischen Parkett fast völlig, und Württemberg und Heinrich standen mit weitgehend leeren Händen da. Das mainzische Amt Bischofsheim, das Heinrich als Ausgleich zugesprochen erhielt, gab er bereits 1470 wieder zurück [Anm. 13].

Heinrich war somit in jungen Jahren Spielball der großen Politik geworden, von seinem Vater und Markgraf Albrecht in einen Konflikt gedrängt, der einen jungen Mann von etwa zwanzig Jahren überfordern mußte. In einem Brief an seinen Vater bittet er am 22. Juli 1466 inständig um Hilfe, da er aufgrund seines Alters die ganzen Konsequenzen der Angelegenheit, in die ihn sein Vater geführt habe, nicht hätte absehen können [Anm. 14]. Zugleich mußte Heinrich erkennen, daß sein Bruder an dem von Heinrich mit Blick auf die Koadjutorschaft am 19. August 1465 geleisteten Erbverzicht [Anm. 15] festhielt und nicht bereit war, etwas vom Gesamterbe abzugeben.

Nach dem gescheiterten Mainzer Abenteuer wurde Heinrich erst einmal auf Bildungsreise geschickt. Ulrich und seine Berater setzten also weiter auf die geistliche Karte. In Begleitung angesehener Gelehrter, der Juristen Bernhard Schöfferlin und Ludwig Vergenhans, begab er sich 1468 zu Studienzwecken nach Italien und Frankreich, insbesondere nach Rom und Paris [Anm. 16]. Bereits 1464 war er als Eichstätter Dompropst auf einer Reise nach Siena mit Italien in Kontakt gekommen [Anm. 17].

1472 war Heinrich wieder im Land und mußte seinem Vater am 18. März urkundlich versprechen, nicht gegen ihn zu rebellieren [Anm. 18] - ein deutlicher Hinweis darauf, daß Heinrich mit der ihm zugedachten Rolle eines geistlichen Würdenträgers nicht länger einverstanden war und nunmehr entschieden seinen Herrschaftsanteil einforderte. Nachdem ihm offenbar ein dauernder Erbverzicht nicht zuzumuten war, erhielt Heinrich im Uracher Vertrag vom 12. Juli 1473 die Grafschaft Mömpelgard und die burgundischen Lehensherrschaften samt den elsässischen Gebieten, also die Herrschaft Horburg mit Reichenweiher und Bilstein, zugestanden [Anm. 19]. Auf den Konflikt mit Karl dem Kühnen und Heinrichs Gefangenschaft in den Jahren 1474 bis 1477 komme ich gleich noch zurück.

1480 versuchte Heinrich mit einer engen Anlehnung an das Haus Habsburg und Erzherzog Sigmund von Tirol seine Erbansprüche auf Württemberg gegenüber seinem Bruder Eberhard durchzusetzen. Falls er ohne Söhne sterben sollte, vermachte Heinrich alle seine Herrschaften Sigmund - und zwar ohne Zustimmung seiner Verwandten [Anm. 20]. 1481 weiß Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg von einer Drohung Heinrichs, Mömpelgard für 160.000 Kronen an den französischen König zu verkaufen. Das Land Mömpelgard wolle von Heinrich nichts mehr wissen [Anm. 21]. Im Vertrag von Reichenweiher am 26. April 1482 trat Heinrich jedoch Mömpelgard gegen eine jährliche Rente von 5000 Gulden an seinen Bruder ab [Anm. 22]. Er residierte fortan im elsässischen Reichenweiher.

Nach einem kurzen Aufenthalt 1484 im Johanniterhaus auf dem Grünenwörth zu Straßburg, der Stiftung Rulman Merswins [Anm. 23], heiratete Heinrich 1485 - die Eheabrede datiert vom 10. Januar - die Gräfin Elisabeth, die älteste Tochter des 1499 gefallenen Grafen Simon Wecker von Zweibrücken-Bitsch [Anm. 24]. Aus dieser Ehe ging der spätere Herzog Ulrich hervor. Nach Gabelkover habe Elisabeth sich in ihrs herrn sinn richten, und ihn, wie unlustig er auch gewesen, wider hat könden zu friden bringen [Anm. 25]. Nach dem Tod Elisabeths am 17. Februar 1487 kurz nach der Geburt Ulrichs verehelichte er sich 1488 mit der Gräfin Eva, Tochter des Grafen Johann von Salm aus dem Haus Ober-Salm [Anm. 26], die ihm - in der Gefangenschaft - 1496 die Tochter Maria, bekannt durch ihre unglückliche Ehe mit Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel [Anm. 27], und 1498 Graf Georg, den erwähnten Stammvater der Linie Württemberg-Mömpelgard, schenkte. (Daneben zeugte Heinrich mindestens zwei illegitime Kinder [Anm. 28].)

Überlegungen Heinrichs, die ihm verbliebenen Gebiete zu verpfänden oder zu verkaufen [Anm. 29], ließen seinen Vetter Eberhard im Bart handeln. Im August 1490 veranlaßte er unter Berufung auf Heinrichs Geistesstörung dessen Verhaftung und Überführung auf die Burg Hohenurach [Anm. 30]. Heinrichs Gemahlin Eva folgte ihm dorthin. Eberhard, der von Kaiser Friedrich III. am 22. Oktober 1492 als Vormund Heinrichs bestellt wurde [Anm. 31], verhängte eine strikte Kontaktsperre über Heinrich und seine Familie. Während der Regierungszeit Herzog Ulrichs hielt Heinrich sich zeitweilig in Stuttgart auf [Anm. 32], doch beendete er sein Leben am 15. April 1519 auf Hohenurach. Eva von Salm starb zwei Jahre später in Reichenweiher.

Vor allem eine Szene wurde seit der württembergischen Chronik des Sebastian Küng aus der Mitte des 16. Jahrhunderts immer wieder kolportiert und als das auslösende Moment der Verwirrung Heinrichs angesehen: die berühmte Scheinhinrichtung in der burgundischen Gefangenschaft, um die Übergabe von Mömpelgard zu erzwingen [Anm. 33]. In einem Schreiben aus dem Jahr 1519 spricht Herzog Ulrich davon, sein Vater sei vor Mömpelgard geführt worden, man habe ein rotes Seidentuch vor ihm ausbreiten lassen und einen Henker holen lassen, der sich so verhalten habe, als wolle man ihm den Kopf abschlagen [Anm. 34]. Eine Scheinhinrichtung hat wohl tatsächlich stattgefunden, denn auch Heinrich selbst schreibt in einer von ihm mit Notizen versehenen Handschrift davon, er habe einmal angenommen, man wolle ihn töten [Anm. 35]. Nicht statthaft ist der von den Chronisten seit Küng gezogene Schluß, Heinrich sei dadurch in seinem haupt dermaßen zerritt worden, daß er je zu zeiten, nach lauff des mons, nitt so gar wol bei im selbs was [Anm. 36].

Was war die Vorgeschichte dieses unerhörten grausamen Schauspiels [Anm. 37]? Die guten Beziehungen der Württemberger Grafen zu Burgund aufgrund der von Burgund zu Lehen gehenden Herrschaften hatten unter der Expansionspolitik Karls des Kühnen stark gelitten. Für den Burgunder war das strategisch an einer Schlüsselposition gelegene Mömpelgard eine Enklave, die seinem aggressiven Großmachtstreben im Wege stand - und dies obwohl die Württemberger an sich auf Neutralität bedacht waren. Karl versuchte auch, eine Lehensherrschaft über die reichslehenbare Grafschaft Mömpelgard selbst zu reklamieren.

1474 spitzte sich die Lage nach der Hinrichtung des burgundischen Statthalters Peter von Hagenbach in Breisach soweit zu, daß Karl, um freie Bahn für seinen geplanten Rachefeldzug an den Oberrhein zu haben, die Stadt Mömpelgard erobern wollte [Anm. 38]. Als Druckmittel wurde Heinrich benutzt, der Mitte April 1474 in der Nähe von Metz gefangengenommen wurde. Tatsächlich ließ Heinrich sich dazu bewegen, in einer Verschreibung am 19. April 1474 Schloß und Stadt Mömpelgard dem Burgunder zu öffnen [Anm. 39] - allein die württembergische Besatzung der Stadt weigerte sich. Am 2. Juni erschienen burgundische Truppen mit Heinrich vor Mömpelgard und forderten in dessen Namen vergeblich die Übergabe. Selbst die Drohung mit der Enthauptung Heinrichs verfing nicht. Der Landvogt Marquard von Stein soll erklärt haben, wenn man dem Grafen ruchlos den Kopf abschlage, so müsse er es geschehen lassen, aber den Platz werde er halten, so lange ein Graf von Württemberg lebe [Anm. 40]. Die Einnahme konnte abgewendet werden. Im Oktober des Jahres wurde Mömpelgard in die antiburgundische Allianz der Eidgenossen und Sigmunds von Tirol aufgenommen. Graf Heinrich aber mußte in der burgundischen Gefangenschaft in verschiedenen Orten, Luxemburg, Maastricht, Boulogne, bleiben, bis der Tod Karls des Kühnen seine Haft beendete. Erst im März 1477 war er wieder frei.

Wie bereits in der Koadjutorfehde war der Mömpelgarder Regent aufgrund der prekären Position Mömpelgards zwischen Reich und Burgund zu einer weitgehend ohnmächtigen Schachfigur im großen Machtspiel geworden. Er hatte nicht nur eine bedrückende dreijährige Haftzeit erleiden müssen, sondern war einer psychischen Folter in Form der Scheinhinrichtung ausgesetzt gewesen.

Diese Extremerfahrung hat sich sicher auf seinen Geisteszustand ausgewirkt, doch wird man die aufgetretenen Störungen nicht allein hiervon ableiten können. Mit Heinrichs Geisteszustand hat sich zuletzt Erik Midelfort befaßt [Anm. 41]. Er konzentrierte sich allerdings auf die Frage, ob Heinrich von seiner Umgebung als krank und behandlungsbedürftig aufgefaßt wurde, was er überzeugend verneinen konnte. Ein klares Bild über Heinrichs Zustand, Grundlage für eine fundierte medizinische oder psychiatrische Diagnose, läßt sich aus den spärlichen Quellen allerdings nicht gewinnen. Allenfalls die Bezeichnung Heinrichs als "mondsüchtig" läßt wohl den Schluß auf eine phasenweise auftretende Erkrankung zu [Anm. 42].

Vielleicht zu wenig hat man bisher in Rechnung gestellt, daß seit der Verhaftung Heinrichs durch Eberhard im Bart eine Etikettierung Heinrichs als Wahnsinniger, der lange Zeit ein unordenlich wúttend tirannisch wesen geführt habe, so die kaiserliche Vormundschaftsurkunde von 1492 [Anm. 43], von Eberhard propagiert und durchgesetzt wurde. In den zeitgenössischen Quellen aus der Zeit vor 1490 fehlen, soweit ich sehe, hinreichend eindeutige Hinweise auf eine gravierende Geistesstörung [Anm. 44]. Wenn am 14. März 1486 Eberhard der Ältere und der Jüngere schreiben, Heinrich halte sich so unwesenlich, daß er dem größten Teil aller Menschen mißfällig sei [Anm. 45], so ist dies alles andere als eine unparteiische Zustandsbeschreibung. Vermutlich hat sich sein Zustand erst wenige Jahre vor 1490 verschlechtert, denn unmittelbar nach der Entlassung aus der traumatisierenden burgundischen Gefangenschaft heißt Heinrich in einem Schreiben Georgs von Absberg an Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg vom 13. April 1477 aus Anlaß des Wunsches Heinrichs, eine der Töchter des Markgrafen zu ehelichen, fast gerad, gesunt und woll gestalt [Anm. 46].

Nicht beweisbar ist die von Hansmartin Decker-Hauff angenommene erbliche Belastung Heinrichs durch Henriette von Mömpelgard [Anm. 47]. Sicher erscheint mir dagegen, daß die schweren Schicksalsschläge in Heinrichs Leben, das Mainzer Abenteuer, die burgundische Gefangenschaft mit der Scheinhinrichtung und der frühe Tod der geliebten ersten Frau, sich negativ auf seinen Geisteszustand ausgewirkt haben. Als weiteren bedeutsamen Faktor möchte ich das extrem schlechte Verhältnis Heinrichs zu Vater und Bruder ansehen. Der Chronist Küng überliefert einen angeblichen Ausspruch Graf Ulrichs über seine beiden Söhne: Wenn der eine eine weschgeltt, also ein Waschzuber, und der andere ein Schmalzhafen wäre, könnte er sie wenigstens seinen Nachbarn ausleihen - hatt damitt wellen anzaigen, daß sie zu allen sachen untaugenlich weren [Anm. 48]. In einem giftigen Briefwechsel mit seinem Bruder Eberhard von 1488/89 forderte Heinrich diesen sogar zum persönlichen Zweikampf heraus [Anm. 49].

Stälins Eindruck von Heinrichs Politik - "Unruhig wie er war, wollte er bald dies, bald jenes" [Anm. 50] - ist sicher nicht unzutreffend, und vermutlich haben Heinrichs Untertanen in Mömpelgard und Reichenweiher den Abgang ihres wenig fähigen Regenten eher als Segen empfunden. Trotzdem stellt sich die Frage, ob Eberhard im Bart nicht anders mit Heinrichs unbequemen Charakter hätte umgehen können. Schließlich war auch Heinrichs Bruder Eberhard der Jüngere, so jedenfalls der Eindruck Midelforts, "eine so stark gestörte Persönlichkeit, daß er - nach heutigen Vorstellungen - an einer schweren Geistes- oder Gemütskrankheit gelitten haben dürfte" [Anm. 51]. Anders als sein Bruder, der von den Zeitgenossen nie als verrückt bezeichnet wurde, konnte Heinrich jedoch keine mächtige Verbündete mobilisieren, die seiner Festsetzung wirksam hätten entgegentreten können - es fehlte ihm an "Sozialkapital" und einer hinreichenden Machtbasis. So hatte Eberhard im Bart, dessen Politik von der württembergischen Geschichtsschreibung bislang weitgehend unkritisch verklärt wurde [Anm. 52], im Jahr 1490 leichtes Spiel. Er ließ sich von dem bekannten Humanisten Johannes Reuchlin in einem der einschlägigen Reuchlin-Forschung noch nicht bekannt gewordenen Schreiben über die Behandlung von "furiosi" im Römischen Recht informieren [Anm. 53]. Im August 1490 lockte Eberhard Heinrich nach Stuttgart, wo er ihn verhaften und nach Hohenurach verschleppen ließ. Zwar wandte sich Heinrichs Ehefrau Eva in einem Brief an Eberhard vom 28. August gegen die Gefangennahme [Anm. 54], doch sonst scheint es keine öffentliche Kritik an Eberhards Vorgehen gegeben zu haben [Anm. 55]. Sinnfälligen Ausdruck fand die Entmündigung Heinrichs in der am 25. Oktober 1490 von einem Notar beurkundeten Zerstörung des Siegels des Grafen. Das von Eva freiwillig übergebene Siegel wurde in Gegenwart ihres Bruders Johann von Eberhard mit einem Hammer zerschlagen. Er gab, so die Urkunde, mir dem notarien die stuck des sigels fúr bruch silber ze brúwchen zu+o ainem wortzaichen und merer gedechtnúss diser dinge [Anm. 56].

Heinrich wurde von Eberhard im Bart 1490 vor allem aus machtpolitischem Kalkül aus dem Verkehr gezogen. Er war ein Risikofaktor, den es kaltzustellen galt. Heinrichs Absicht, Reichenweiher abzustoßen, war für Eberhard ebensowenig akzeptabel wie die diplomatischen Verwicklungen, die durch Heinrichs unkontrolliertes Verhalten entstehen mochten. Bereits am 24. Dezember 1489 war Eberhard, wie er Reuchlin schrieb, entschlossen, zu verhindern, daß Heinrich sein Nachfolger würde. Er wollte nicht länger auslöffeln, was ihm die Ungeschicklichkeiten Heinrichs einbrockten [Anm. 57].

Fest steht, daß die von Eberhard über Heinrich und seine Familie verhängte Kontaktsperre ein harter Eingriff war und kaum Kontakt zur Außenwelt erlaubte [Anm. 58]. Heinrichs Sohn, Graf Georg, soll nicht wie ein Fürstensohn, sondern eher wie ein Gefangener aufgewachsen sein [Anm. 59], und er hat sich den Standpunkt seines Vaters in einer von Heyd zitierten handschriftlichen Aufzeichnung, deren archivalische Überlieferung ich noch nicht ermitteln konnte, voll zu eigen gemacht. Sein Vater sei schantlich und verrätterlich von Eberhard gefangengenommen worden. Nicht der Lebenswandel Heinrichs - dieser habe wohl Haus gehalten - sei dafür der Grund gewesen, sondern eine große Schuld Eberhards bei Heinrich in Höhe von 12.000 Gulden, die Eberhard habe nicht zurückzahlen können. Geiz und Hoffahrt Eberhards hätten, so Georg, Heinrich seines Landes beraubt [Anm. 60]. Es darf in Ermangelung weiterer Quellenbelege dazu bezweifelt werden, daß diese Darstellung voll zutreffend ist, doch mag sie als Warnung davor genommen werden, Eberhards Maßnahmen gegenüber Heinrich in gewohnter Weise als weises und staatsmännisches Handeln zu rechtfertigen.

Der Fall Graf Heinrichs belegt anschaulich einen zivilisatorischen Wandel, der sich am Ende des Mittelalters vollzog. Zu erinnern ist hier an die Theorie des Soziologen Norbert Elias über den Zivilisationsprozeß, der auf die zunehmende Affekt- und Triebkontrolle und die Zurückdrängung der physischen Gewalttätigkeit aufmerksam machte [Anm. 61]. Die gleichzeitigen politischen Versuche, das Fehdewesen einzudämmen, und Heinrichs Ausgrenzung als Wahnsinniger stehen, wie ich meine, durchaus miteinander in Beziehung. Aufgrund seiner nicht näher qualifizierbaren Geistesstörungen, die vielleicht teilweise auch nur Verhaltensstörungen gewesen sein mögen, war er stigmatisierbar, und seine Konfliktfreude und mangelnde Beherrschtheit, die er mit vielen anderen adeligen Fehdeführern teilte, konnte als Zeichen seines "Wahnsinns" interpretiert werden. Ich muß es bei dieser Andeutung hier bewenden lassen, möchte aber doch darauf hinweisen, daß die gängigen Darstellungen der politischen Geschichte solche Zusammenhänge zu Unrecht ausblenden. Es wäre an der Zeit, etwa die Quellen zu Graf Heinrich und seinen Familienkonflikten unter Heranziehung neuerer geschichtswissenschaftlicher Ansätze aus dem Bereich der sogenannten historischen Anthropologie und der modernen Kulturforschung neu zu interpretieren.

Abschließend möchte ich noch kurz auf Heinrichs geistige Interessen eingehen. Ob es tatsächlich Inkunabeln aus Heinrichs Besitz in der Stadtbibliothek Mömpelgard gibt, wie Duvernoy dem württembergischen Historiker Heyd mitteilte, ist mehr als fraglich [Anm. 62]. In der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart sind jedenfalls zwei Handschriften mit noch kaum ausgewerteten ausführlichen eigenhändigen Eintragungen des Grafen erhalten geblieben, auf die jüngst zwei Germanisten, Gerold Hayer und Ulrich Müller, aufmerksam gemacht haben [Anm. 63]. Bei der einen Handschrift handelt es sich um ein Exemplar des "Buchs der Natur" von Konrad von Megenberg [Anm. 64]. Dieser große Foliant diente Heinrich in seiner burgundischen Gefangenschaft als Lesestoff und Mittel, durch eigene Aufzeichnungen etwa von Sentenzen und Denksprüchen seine mißliche Lage zu bewältigen. Bei dem anderen Codex handelt es sich um eine lateinische Handschrift, die an erster Stelle Marco Polos Reisen enthält [Anm. 65]. Außerdem ist noch eine 1484 in Straßburg gedruckte Andreas-Capellanus-Übersetzung von Johannes Hartlieb, ein Werk zum Thema "Liebe", aus Heinrichs Bibliothek im Stuttgarter Inkunabelbestand nachgewiesen [Anm. 66]. Denkbar unklug hat die Landesbibliothek am Anfang unseres Jahrhunderts ein weiteres Werk mit eigenhändigen Marginalien des Grafen als Dublette nach New Haven in den USA veräußert: Es handelt sich um die 1486 in Ulm gedruckte "Schwäbische Chronik" des sogenannten Thomas Lirer [Anm. 67]. Wie die Randbemerkungen zeigen, war Heinrich auch an der Geschichte seines Hauses interessiert [Anm. 68].

Kontakte zum Humanismus bezeugt ein Gedicht des Ende 1471 an der Universität Köln immatrikulierten Humiliatenmönchs und gekrönten Dichters Stephanus Surigonus aus Mailand. Es läßt darauf schließen, daß er sich zuvor - vielleicht im Winter 1470 - einige Zeit in der Umgebung Heinrichs aufhielt und von diesem gefördert wurde [Anm. 69]. Erwähnung verdient auch noch Heinrichs ausgeprägte Marienverehrung: Besonders die Mitgliedschaft in einer Rosenkranzbruderschaft war ihm wichtig [Anm. 70].

In dem um 1470 angelegten sogenannten "Königssteiner Liederbuch" tragen drei Liebeslieder seinen Namen. Auch wenn die heutige germanistische Forschung gewichtige Zweifel an der Verfasserschaft Graf Heinrichs hat [Anm. 71], so dürfen sie doch als Ausdruck seiner Aufgeschlossenheit für Liebesliteratur gelten. Er dürfte sich mit diesen sehnsuchtsvollen Texten durchaus identifiziert haben. Seine beiden Ehen waren anscheinend Liebesheiraten [Anm. 72]. Aus der ersten Zeit der Gefangenschaft ist ein rührendes Briefpaar erhalten geblieben, in dem sich Heinrich und seine zweite Gemahlin Eva ihrer gegenseitigen Zuneigung versichern und sich dem Schutz der Muttergottes unterstellen [Anm. 73]. Die hertz aller liebste hußfrow hat Heinrich denn auch nicht verlassen. Anders als sein Vormund Eberhard im Bart, dessen Verbindung mit Barbara Gonzaga alles andere als glücklich verlief [Anm. 74], führte Heinrich offenbar eine harmonische Ehe mit Eva von Salm - für mich ein weiterer Grund, der gängigen Etikettierung des zeitweiligen Mömpelgarder Regenten als "geisteskrank" zu mißtrauen.


Anmerkungen

[1] Die Vortragsform wurde im wesentlichen beibehalten. Der Beitrag ist aus meiner Mitarbeit am Württemberg-Lexikon hervorgegangen; vgl. Klaus Graf, Heinrich, in: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Sönke Lorenz/Dieter Mertens/Volker Press, Stuttgart/Berlin/Köln 1997, S. 123; Elisabeth, S. 124; Eva, S. 125; Maria, S. 125; Literatur S. 449f. [zurück]

[2] Eduard Ensfelder, Le chateau de Riquewihr et ses habitants, in: Revue d'Alsace NS 8 (1879), S. 91-105, hier S. 92. [zurück]

[3] Christian Friderich Sattler, Geschichte des Herzogthums Würtenberg unter der Regierung der Graven, 2. Aufl., Bd. 3, Tübingen 1777; Ludwig Friedrich Heyd, Graf Heinrich zu Württemberg, Dr., Coadjutor des Erzbisthums Mainz, in: Studien der evangelischen Geistlichkeit Wirtembergs 4 H. 2, Stuttgart 1832, S. 163-184; Derselbe, Ulrich, Herzog zu Württemberg. Ein Beitrag zur Geschichte Württembergs und des deutschen Reichs im Zeitalter der Reformation, Bd. 1, Tübingen 1841, S. 74-85; Christoph Friedrich von Stälin, Wirtembergische Geschichte Bd. 3, Stuttgart 1856, besonders S. 557-559, 575-577, 599-606, 762. Die einschlägigen Stellen in Oswald Gabelkovers ungedruckter Württembergischen Geschichte (hier zitiert nach Württembergische Landesbibliothek Stuttgart [künftig: LBS] Cod. hist. fol. 588) sind vor allem: fol. 465f., 541v, 590v, 591v-592, 596f., 602v, 623v, 624-624v, 638, 639v, 645-645v. [zurück]

[4] Ingeborg Most, Schiedsgericht, rechtlicheres Rechtgebot, ordentliches Gericht, Kammergericht. Zur Technik fürstlicher Politik im 15. Jahrhundert, in: Aus Reichstagen des 15. und 16. Jahrhunderts, hrsg. von Hermann Heimpel/Willy Andreas/Herbert Grundmann, Göttingen 1958, S. 116-153. [zurück]

[5] Vgl. außer Paul Edmont Tuefferd, Historie des comtes souverains de Montbéliard, Montbéliard 1877, S. 257-277 die in: Das Haus Württemberg (wie Anm. 1), S. 449 zusammengestellte Literatur. [zurück]

[6] Vgl. zusammenfassend Dieter Mertens, in: Das Haus Württemberg (wie Anm. 1), S. 92-95, 447. Zur politischen Geschichte Württembergs in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts vgl. Derselbe, Württemberg, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Bd. 2: Die Territorien im Alten Reich, hrsg. von Meinrad Schaab/Hansmartin Schwarzmaier, Stuttgart 1995, S. 1-163, hier S. 55-66. Zu einer kritischen Sicht Eberhards vgl. Klaus Graf, Eberhard im Bart und die Herzogserhebung 1495, in: 1495: Württemberg wird Herzogtum. Dokumente aus dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu einem epochalen Ereignis, bearb. von Stephan Molitor, Stuttgart 1995, S. 9-43. [zurück]

[7] Vgl. z. B. Johann Ulrich Pregitzer d. Ä., Wirtembergische Historie, LBS Cod. hist. fol. 426, S. 529. Zu Heinrich vgl. ebd., S. 515-530. Vgl. auch das Pregitzer-Zitat bei Gerhard Raff, Hie gut Wirtemberg allewege. Das Haus Württemberg von Graf Ulrich dem Stifter bis Herzog Ludwig, Stuttgart 1988, S. 414, auf dessen materialreiche Ausführungen zu Heinrich ergänzend verwiesen sei. [zurück]

[8] Württemberg im Spätmittelalter. Katalog, bearb. von Joachim Fischer, Peter Amelung und Wolfgang Irtenkauf, Stuttgart 1985 S. 32. [zurück]

[9] Zu Heinrichs Lebensdaten vgl. Raff (wie Anm. 7), S. 413-422. Zum unsicheren Geburtsdatum vgl. ausführlich ebd., S. 415f. Anm. 5. [zurück]

[10] Nach freundlicher Mitteilung von Herrn Diözesanarchivar Brun Appel, Eichstätt, liegt Heinrichs Amtszeit zwischen denen des am 16.1.1464 zum Bischof gewählten Wilhelm von Reichenau und des seit 1473 belegten Dr. Theoderich Mayer (dieser war schon 1469 als Nachfolger vorgesehen: HStAS A 602 WR 1599, verbrannt). Zu 1464 vgl. unten Anm. 17 und Matthias Thumser, Hertnidt vom Stein (ca. 1427-1491), Neustadt a.d. Aisch 1989, S. 192. Sicher bezeugt ist Heinrich als Dompropst bis zum 19.3.1472 (Archivalische Zeitschrift NF 17, 1910, S. 240). [zurück]

[11] Zum folgenden vgl. außer Most (wie Anm. 4) zusammenfassend auch Michael Hollmann, Das Mainzer Domkapitel im späteren Mittelalter (1306-1476), Mainz 1990, S. 281 mit weiterer Literatur. [zurück]

[12] So Most (wie Anm. 4), S. 148. [zurück]

[13] Stälin (wie Anm. 3), S. 558. [zurück]

[14] Most (wie Anm. 4), S. 124f. [zurück]

[15] HStAS A 602 U 6290. [zurück]

[16] Vgl. Anton Nägele, Dr. Ludwig Vergenhans im Dienste der Grafen und Herzoge von Württemberg, in: WVjh NF 41 (1935), S. 32-82, hier S. 36-39. Das Studium in Paris nennt auch Ladislaus Sunthaim, LBS Cod. hist. fol. 249, fol. 113v. [zurück]

[17] Vgl. Walther Ludwig, Römische Historie im deutschen Humanismus. Über einen verkannten Mainzer Druck von 1505 und den angeblich ersten deutschen Geschichtsprofessor, Göttingen 1987, S. 33, 36; Ders., Südwestdeutsche Studenten in Pavia 1451-1500, in: ZWLG 48 (1989), S. 97-111, hier S. 108f. [zurück]

[18] HStAS A 602 U 495. [zurück]

[19] Zu den Hausverträgen vgl. Hans-Martin Maurer, Von der Landesteilung zur Wiedervereinigung. Der Münsinger Vertrag als ein Markstein württembergischer Geschichte, in: ZWLG 43 (1984), S. 89-132. Vgl. auch die Regesten in: Württembergische Landtagsakten 1498-1515, bearb. von Wilhelm Ohr/Erich Kober, Stuttgart 1913, S. XXX-XXXXI. [zurück]

[20] Wilhelm Baum, Kaiser Friedrich III. und die Grafen von Württemberg, in: Kaiser Friedrich III. (1440-1493) in seiner Zeit, hrsg. von Paul Joachim Heinig, Weimar/Wien 1993, S. 103-138, S. 130; Derselbe, Die Habsburger in den Vorlanden 1386-1486. Krise und Höhepunkt der habsburgischen Machtstellung in Schwaben am Ausgang des Mittelalters, Wien/Köln/Weimar 1993, S. 708f. [zurück]

[21] Politische Correspondenz des Kurfürsten Albrecht Achilles, hrsg. von Felix Priebatsch, Bd. 3, Leipzig 1898, S. 127f. Anm. 4. [zurück]

[22] HStAS A 602 U 435; Landtagsakten (wie Anm. 19), S. XXXIIf. [zurück]

[23] HStAS A 602 U 509-510. Zu den Hintergründen des Eintritts vgl. Eugen Hillenbrand, "Die große vaßnacht zu Offenburg" im Jahre 1483, in: ZGO 131 (1983), S. 271-288, hier S. 283f. [zurück]

[24] Vgl. Raff (wie Anm. 7), S. 423-426; Johann Georg Lehmann, Urkundliche Geschichte der Grafschaft Hanau-Lichtenberg im unteren Elsasse, Bd. 2, Mannheim 1863, S. 353f. - Zu früheren Heiratsprojekten vgl. Raff S. 416 Anm. 7 nach HStAS A 620 U 512 vom 29.12.1487 (mit einer Tochter des Grafen Ludwig von Zweibrücken-Veldenz) sowie unten Anm. 46. Eine 1474 ins Auge gefaßte savoyische Heirat scheiterte am Widerstand Karls des Kühnen, vgl. Pierre Pégeot, Bourgogne et Wurtemberg 1397-1477 esquisse de leur relations, in: Cinq-centième Anniversaire de la Bataille de Nancy (1477), Nancy 1979, S. 339-359, hier S. 344 mit Anm. 20. [zurück]

[25] Gabelkover (wie Anm. 3), fol. 596. [zurück]

[26] Vgl. Raff (wie Anm. 7), S. 427-429. [zurück]

[27] Vgl. Rainer Täubrich, Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel (1498-1568). Leben und Politik bis zum Primogeniturvertrag von 1535, Braunschweig 1991; Raff (wie Anm. 7), S. 485-489. [zurück]

[28] Vgl. außer Heyd, Ulrich (wie Anm. 3), S. 85 Anm. 37 (natürlicher Sohn Urban) und Raff (wie Anm. 7), S. 416 Anm. 8 die Regelung der Versorgung der Katharina, Nonne bei den Augustinerinnen auf dem "Boselsperg" (Baiselsberg bei Vaihingen, vgl. Fritz Wullen, in: ZWLG 55, 1996, S. 387-389) vom 14.9.1498: HStAS G 1-8 U 1. Eine am 27.12.1496 (HStAS A 602 U 543) zusammen mit Heinrichs Schwester Elisabeth genannte Tochter Jakobe muß nicht mit Maria identisch sein, sondern könnte ebenfalls illegitim sein. - Zu Affären Heinrichs vgl. Anm. 55 und HStAS J 13 Bü 1a (Urteilsspruch des Hofgerichts Ensisheim vom 5.11.1483). Geklagt hatte Jungfrau Benigna von Stetten gegen die Stadt Freiburg wegen Überfalls und Mißhandlung durch Heinrich, der sich einige Tage in Freiburg aufgehalten hatte. [zurück]

[29] Gabelkover (wie Anm. 3), fol. 639v; Heyd, Heinrich (wie Anm. 3), S. 179; H. C. Erik Midelfort, Verrückte Hoheit. Wahn und Kummer in deutschen Herrscherhäusern, Stuttgart 1996, S. 52; vgl. HStAS A 602 U 519c Nr. 3. [zurück]

[30] Vgl. dazu die Akten HStAS A 602 U 519a , 519b, 519c. [zurück]

[31] HStAS A 602 U 520. Zur Vormundschaft bei Geisteskranken vgl. Reinhard Dietrich, Die Landes-Verfaßung in dem Hanauischen. Die Stellung der Herren und Grafen in Hanau-Münzenberg aufgrund der archivalischen Quellen, Hanau 1996, S. 84. [zurück]

[32] Wohl 1515 holte Ulrich seinen Vater nach Stuttgart, vgl. Heyd, Heinrich (wie Anm. 3), S. 180; Landtagsakten (wie Anm. 19), S. 171f. Anm. 3; Christian Tubingius Burrenis coenobii annales. Die Chronik des Klosters Blaubeuren, hrsg. von Gertrud Brösamle, Stuttgart 1966, S. 270 (zu 1514). [zurück]

[33] Zur burgundischen Gefangenschaft vgl. zusammenfassend Richard Vaughan, Charles the Bold. The last Valois duke of Burgundy, London 1973, S. 287f. und die ebd., S. 287 Anm. 1 genannten Quellen; vgl. auch Stälin (wie Anm. 3), S. 576. [zurück]

[34] Christian Friderich Sattler, Geschichte des Herzogthums Würtenberg unter der Regierung der Herzogen, Bd. 1, Tübingen 1769, Beilagen S. 266. [zurück]

[35] Gerold Hayer/Ulrich Müller, Flebilis heu maestos cogor inire modos: "Gefängnis-Literatur" des Mittelalters und der Fall des württembergischen Grafen Heinrich (1448-1519), in: Licht der Natur. Festschrift für Gundolf Keil, Göppingen 1994, S. 171-193, hier S. 181 nach LBS Cod. med. et phys. fol. 14 (vgl. unten Anm. 64). Am 28.12.1476 schrieb Graf Ulrich an die Eidgenossen, Heinrich werde so hart im Gefängnis gehalten, "dz Er sins lebens in grossem forchten steet", Theodor von Liebenau, Mümpelgard und die Schweiz, in: Anzeiger für schweizerische Geschichte NF 5 (1886/89), S. 29-36, hier S. 35. [zurück]

[36] Ingrid Karin Sommer, Die Chronik des Stuttgarter Ratsherrn Sebastian Küng, Stuttgart 1971, S. 116. [zurück]

[37] Zum folgenden vgl. am ausführlichsten Pégeot (wie Anm. 24). Zur politischen Großwetterlage vgl. jüngst Claudius Sieber-Lehmann, Spätmittelalterlicher Nationalismus. Die Burgunderkriege am Oberrhein und in der Eidgenossenschaft, Göttingen 1995. [zurück]

[38] Sieber-Lehmann (wie Anm. 37), S. 116. Aus der älteren Literatur vgl. Heinrich Witte, Zur Geschichte der Burgunderkriege. Die Konstanzer Richtung und das Kriegsjahr 1474, in: ZGO NF 6 (1891), S. 1-81, 361-414, besonders S. 22-28 und öfter. [zurück]

[39] Vgl. Karl Bittmann, Ludwig XI. und Karl der Kühne. Die Memoiren des Philippe de Commynes als historische Quelle, Bd. 2/1, Göttingen 1970, S. 627. [zurück]

[40] Pégeot (wie Anm. 24), S. 352; Bittmann (wie Anm. 39), S. 667; Stälin (wie Anm. 3), S. 577. [zurück]

[41] Midelfort (wie Anm. 29), S. 51-55. [zurück]

[42] Vgl. ebd., S. 54 und die bei Raff (wie Anm. 7), S. 416 Anm. 9 zusammengestellten Zeugnisse. Tubingius (wie Anm. 32), S. 270: "lunaticus erat". [zurück]

[43] Vgl. oben Anm. 31. [zurück]

[44] Ein Gerücht kolportiert später die Zimmerische Chronik, hrsg. von Karl Barack/Paul Herrmann, Bd. 2, Meersburg/Leipzig 1932, S. 578: "Aber sein wesen was unfürstlich und wilde, derhalben unleidenlichen. Man hat seltzame ding von ime gesagt, sonderlichen, das er ain knaben hab umgebracht". In den Quellen finde ich dazu nichts. [zurück]

[45] HStAS A 602 U 335. [zurück]

[46] Politische Correspondenz (wie Anm. 21), Bd. 2, Leipzig 1897, S. 299 Nr. 290. Vgl. auch ebd., S. 300 die Äußerung Albrechts: "ein gerader junger herr". Sunthaim (wie Anm. 16) sagt, Heinrich sei "ein langer starcker furst". [zurück]

[47] Vgl. Raff (wie Anm. 7), S. 417 Anm. 9. [zurück]

[48] Küng (wie Anm. 36), S. 107. [zurück]

[49] Die aufschlußreiche Korrespondenz ist in einem Kopialheft aus der Kanzlei Eberhards d. J. 1486/90 überliefert, HStAS A 602 U 14785-14795, S. 33, 34-35, 47-49, 69-71 (18.10.1488 Heinrich fordert Eberhard zum Zweikampf), 76-80 (12.11.1488 Antwort Eberhards unter Heranziehung des kanonischen Rechts), 87-88. [zurück]

[50] Stälin (wie Anm. 3), S. 599. [zurück]

[51] Midelfort (wie Anm. 29), S. 39. [zurück]

[52] Selbst Theodor Griesinger, der Heinrich in seinem Roman Heinrich von Mömpelgard und Elisabetha von Bitsch. Historischer Roman aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, 2 Bde, Stuttgart 1860 (vgl. zuvor schon: Schwäbische Familienchronik 1, 1859, Sp. 4-14 usw.) Gerechtigkeit angedeihen lassen will, stellt die Berechtigung des Vorgehens Eberhards nicht in Frage: Bd. 2, S. 217 sieht Heinrich seine Lage ein und bittet um eine einsame Burg. [zurück]

[53] HStAS A 602 U 519c Nr. 2. Die Zuweisung des erstmals von Midelfort (wie Anm. 29), S. 53 behandelten undatierten Schreibens - es handelt sich um eine Übersetzung aus den Digesten - an Reuchlin ergibt sich aus dem Schriftvergleich mit Nr. 1, ebenfalls ein Brief an Eberhard, datiert Freitag nach Judica 1490 (April 2) und unterschrieben von "D. Jo. Reuchlin". Zu Reuchlins Tätigkeit für Eberhard bzw. Heinrich vgl. Dieter Stievermann, Johannes Reuchlin als Jurist und Rat in württembergischen Diensten, in: Reuchlin und die politischen Kräfte seiner Zeit, hrsg. von Stefan Rhein, Sigmaringen 1998, S. 31-51, hier S. 44 (ohne Kenntnis der beiden Briefe). Der von Stievermann bei Anm. 76 erwähnte Urteilsspruch des Heidelberger Hofgerichts vom 27.2.1490 gegen den von Reuchlin vertretenen Grafen Heinrich wegen Verwundung und Gefangennahme Jacobs von Rathsamhausen: HStAS A 602 U 519; vgl. Midelfort, S. 52. Die bei Anm. 78 erwähnte Huldigung von Horburg 1494: HStAS A 602 U 522. [zurück]

[54] HStAS A 602 U 519c Nr. 8. [zurück]

[55] Nach der Formulierung in: Die Berner Chronik des Valerius Anshelm, Bd. 2, Bern 1886, S. 64: "Uolrich, des doben grafen Heinrichs uf Urach, nit on gmeiner Eidgenossen zu+otu+on, verschlossnen sun" hatte Eberhard wohl die Rückendeckung der Schweizer Eidgenossenschaft. Zu dem gespannten Verhältnis Heinrichs ("diser ouch nit wolbesinter graf") zu den Eidgenossen wegen eines Konflikts mit einem Berner Bürger 1481/82, an dessen Tochter er sich vergangen hatte, vgl. ebd. Bd. 1, 1884, S. 176f. [zurück]

[56] HStAS A 602 U 519b. [zurück]

[57] HStAS A 602 U 518. Eine Übereinkunft Eberhards und Heinrichs über die Abtretung der elsässischen Herrschaften gegen den Sitz zu Böblingen doch ohne Obrigkeit um 1489 war nicht zustandegekommen; die Entwürfe dazu HStAS A 602 WR 513 sind im Krieg verbrannt. [zurück]

[58] Zur Gefangenschaft vgl. außer den in Anm. 30 angeführten Akten auch HStAS A 602 U 531 (Bericht der Räte vom 30.5.1496 anläßlich der bevorstehenden Entbindung Evas): Niemand darf nach Hohenurach ohne schriftliche Erlaubnis Eberhards. - Am 23.2.1491 erlaubte Bischof Otto von Konstanz auf Bitten Eberhards die Verwahrung des Sakraments in der Burgkapelle von Hohenurach, HStAS A 602 U 14094. [zurück]

[59] Landtagsakten (wie Anm. 19), S. 171f. Anm. 3; Zimmerische Chronik (wie Anm. 44), S. 578. [zurück]

[60] Heyd, Ulrich (wie Anm. 3), S. 82f. Anm. 31. [zurück]

[61] Nobert Elias, Über den Prozeß der Zivilisation. Soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen, Frankfurt am Main 1976; zur Kritik vgl. Gerd Schwerhoff, Zivilisationsprozeß und Geschichtswissenschaft. Nobert Elias' Forschungsparadigma in historischer Sicht, in: Historische Zeitschrift 266 (1998), S. 561-605. [zurück]

[62] Heyd, Ulrich (wie Anm. 3), S. 76. Nach freundlicher Mitteilung von Dr. Thomas Wilhelmi konnte dieser in der Stadtbibliothek Mömpelgard keine Bände aus dem Besitz Heinrichs feststellen. [zurück]

[63] Hayer/Müller (wie Anm. 35). [zurück]

[64] LBS Cod. med. et phys. fol. 14; vgl. Hayer/Müller (wie Anm. 35), S. 179-189; Ulrike Spyra, Quellenstudien zu Konrad von Megenbergs "Buch der Natur". Text und Bild im Cod. med. et phys. fol. 14 der Württembergischen Landesbibliotheks Stuttgart, masch. Magisterarbeit Tübingen 1993 (Exemplar LBS). [zurück]

[65] LBS Cod. hist. quart 10; vgl. Wilhelm Heyd, Die historischen Handschriften der Königlichen öffentlichen Bibliothek zu Stuttgart, Bd. 2, Stuttgart 1891, S. 6f.; Heyd, Heinrich (wie Anm. 3), S. 181-184 Anm. 47 (zu den Einträgen); Hayer/Müller (wie Anm. 35), S. 188 Anm. 51. [zurück]

[66] LBS Inc. 995. 2° (GW 1761). [zurück]

[67] New Haven, Beinecke Rare Boock and Mauscript Library, Zi +4g 2567; vgl. Klaus Graf, Exemplarische Geschichten. Thomas Lirers "Schwäbische Chronik" und die "Gmünder Kaiserchronik", München 1987, S. 36. Besitzeintrag von der Hand des Schreibers der Marginalien: "Iste liber est meii [!] Hainrici rosarii olim comitis in wirtenberg et in Montepelligardo, cuius miseriatur omnipotens deus". Gleichlautender Eintrag in Landesbibliothek Stuttgart Cod. hist. quart 10, fol. 153v, zitiert bei Hayer/Müller (wie Anm. 35), S. 188 Anm. 51. [zurück]

[68] Zu den historischen Interessen in Württemberg in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts vgl. Klaus Graf, Geschichtsschreibung und Landesdiskurs im Umkreis Graf Eberhards im Bart von Württemberg (1449-1496), in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 129 (1993), S. 165-193. [zurück]

[69] Zu Surigonus vgl. Roberto Weiss, Humanism in England. During the fifteenth century, 3. Aufl., Oxford 1967, S. 138f., 197. Die Verse sind überliefert in: British Library London, Ms. Arundel 249, fol. 110v-111r (zur Handschrift vgl. Paul Oskar Kristeller, Iter Italicum, Bd. 4, London u.a. 1989, S. 129f.) und wurden abgedruckt von: Hermann Keussen, Beiträge zur Geschichte der Kölner Universität, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 18 (1899), S. 315-369, hier S. 368f. (vgl. ebd., S. 353); Renil Cappelle, De humanist Stephanus Surigonus. Leven en publicatije van zijn werken, masch. Lizentiatsarbeit Leuven 1967, S. 82. Ich gebe den Text nach Cappelle (Keussen hat im Titel und in v. 1: "Wirtenberg"):

48. Illustri Comiti Henrico de Wirtemberg

Altera, Wirtemberg, nostri monumenta laboris
Adveniunt solitis metra notata modis.
Namque ego cum Rheni iam sim gressurus ad oras
Hoc, si te lateat, duximus esse nephas.
Huc me duxit hyems, eadem dabit aspera gressus,
Es mihi qui dominus maximus, ergo vale.
Semper erit, quocumque vadam, quocumque revertar,
Laus data cum nostro carmine magna tibi.
Si mea cura potest pro te perficere quicquam,
Impera: semper erunt iussa tenenda mihi.
Saepe memor, grandis maneat tua gratia, nostri,
Deprecor. En iterum dat tibi musa. Vale!
[zurück]

[70] Darauf dürfte sich die Selbstbezeichnung als "rosarius" beziehen, vgl. Hayer/Müller (wie Anm. 35), S. 188 und oben Anm. 67. [zurück]

[71] Paul Sappler, Das Königssteiner Liederbuch. Ms.germ.qu. 719 Berlin, München 1970, S. 7f., 241f. Die Texte ebd., S. 56 Nr. 9, 101f. Nr. 55, 213f. Nr. 164; vgl. auch Derselbe, Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, 2. Aufl., 3 (1981), Sp. 923f. Die Zuschreibung auch von Nr. 137 und 141 des Liederbuchs an Heinrich durch Hayer/Müller (wie Anm. 35), S. 184-186 ist nicht hinreichend begründet. [zurück]

[72] Nach Gabelkover (wie Anm. 3), fol. 624 verzichtete Heinrich auf die Ehesteuer seiner zweiten Gemahlin Eva, da er sie nicht wegen ihres Geldes heiraten wolle, sondern sie wegen ihrer Zucht, Ehre und Geburt liebe. - Die Zimmerische Chronik (wie Anm. 44), S. 577 will wissen, der Graf habe sich zuerst in die ältere Schwester seiner ersten Gemahlin verliebt: "Es schoss im der düppel ins hirn und vergafft sich dermaßen ab dem frölin Bütsch, das er kurzum die haben wollt". Diese Darstellung steht im Widerspruch zu den tatsächlichen Altersverhältnissen, vgl. Lehmann (wie Anm. 24). [zurück]

[73] HStAS A 602 U 519c Nr. 10-11. [zurück]

[74] Vgl. Ebba Severidt, in: Das Haus Württemberg (wie Anm. 1), S. 95f. [zurück]

Nachträge (Stand 3.8.2000)

Cordula Nolte, Der kranke Fürst. Vergleichende Beobachtungen zu Dynastie- und Herrschaftskrisen um 1500, ausgehend von den Landgrafen von Hessen, in: Zeitschrift für historische Forschung 27 (2000), S. 1-36, hier S. 13 erwähnt den Fall Heinrichs im Kontext weiterer zeitgenössischer Beispiele. Hinweis auf einen Stuttgarter Landtag Eberhards im Bart am 25. August 1490, auf dem er die Gefangensetzung rechtfertigte, vgl. Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957, Stuttgart 1957, S. 57.

Grundlegend für die Zeit bis 1480 jetzt Thomas Fritz, Ulrich der Vielgeliebte (1441-1480). Ein Württemberger im Herbst des Mittelalters. Zur Geschichte der württembergischen Politik im Spannungsfeld zwischen Hausmacht, Region und Reich, Leinfelden-Echterdingen 1999, siehe das Register.

Anm. 6: Zu Eberhard im Bart siehe meine Online-Bibliographie.

Anm. 44: Eine Ensisheimer Chronik 1471-1527 (in: Alsatia 1873-1874, hrsg. von August Stöber, Comar 1875, S. 284) meldet zu 1490: "In der Fasten hat Graf Heinrich von Würtemberg einen Koch gehenkt mit seiner eigenen Hand, in einem Garten, an ein Bierenbaum, zu Reichenweyler, hat ihm ein Glaß mit Roßenessig zerbrochen".

Anm. 53: Der Briefwechsel Reuchlins mit Eberhard im Bart zu Heinrich jetzt ediert in: Johannes Reuchlin, Briefwechsel, Bd. 1, hrsg. von Matthias Dall'Asta/Gerald Dörner, Stuttgart-Bad Cannstatt 1999, S. 99-102 Nr. 32, 110-113 Nr. 35 und 114-116 Nr. 36 (Übersetzung aus dem Corpus juris). Übersetzung ins Neuhochdeutsche in: Adalbert Weh, Johannes Reuchlin Briefwechsel Bd. 1. Leseausgabe, Stuttgart-Bad Cannstatt 2000, S. 83f., 87-90

Anm. 64: Beschreibung der Handschrift bei Gerold Hayer, Konrad von Megenberg 'Das Buch der Natur'. Untersuchungen zu seiner Text- und Überlieferungsgeschichte, Tübingen 1998, S. 209-212 (Sigle Su 2).

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