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Energiecharta

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Der Energiechartavertrag ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, der 1994 in Lissabon (Portugal) unterzeichnet wurde und 1998 in Kraft trat. Ihm vorangegangen war eine politische Erklärung von 1991 (Europäische Energiecharta), in welcher die Staaten der ehemaligen Ost- und Westblöcke ihren Willen zu vermehrter Zusammenarbeit im Energiesektor bekundeten. Das Ziel des Vertrages ist es, die langfristige Zusammenarbeit im Energiesektor zu fördern. Zum heutigen Zeitpunkt zählt der Energiechartavertrag als Mitglieder sämtliche EU- sowie EU-Kandidatenländer, alle übrigen Länder des Balkans, die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten GUS sowie Japan und die Schweiz. Von den GUS-Ländern haben allerdings Russland und Belarus den Vertrag noch nicht ratifiziert. Sie wenden ihn jedoch auf vorläufiger Basis an.

Der Vertrag wird von einem Sekretariat in Brüssel verwaltet (http://www.encharter.org/index.jsp). Dieses beruft zweimal jährlich die Konferenz der Mitgliedstaaten als oberstes Organ ein. Neben der Konferenz gibt es für jeden der nachstehend erwähnten vier Bereiche eine spezifische Arbeitsgruppe:
  1. Handel und Transit: Durch seine Mitgliedschaft im Energiechartavertrag verpflichtet sich jedes Land, WTO Recht (z.B. Nichtdiskriminierung, Transparenz) im Energiehandel anzuwenden, auch wenn es nicht Mitglied der WTO ist. Die meisten Energiecharta-Länder stehen in Verhandlungen zur Aufnahme in die WTO. Von besonderem Interesse für die Energiecharta ist der Handel mit Elektrizität und Erdgas. In beiden Bereichen werden derzeit umfangreiche Analysen erarbeitet. Es geht darum, Handelshemmnisse abzubauen und nichtdiskriminierende Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Noch nicht in Kraft getreten ist eine Vertragsänderung von 1998, welche den Handel mit Ausrüstungsgütern ebenfalls dem Energiechartavertrag unterstellt. Die Schweiz als wichtige Produzentin von Ausrüstungsgütern ist an einer Liberalisierung dieses Handels besonders interessiert. In den vergangenen Jahren hat die Schweiz mehrere Veranstaltungen im Bereich Handel organisiert. Dabei wurden Spezialisten aus Transformationsländern mit dem spezifischen Fachwissen der Energiecharta- und WTO-konformen Notifizierung vertraut gemacht. Als Organisator der Seminare wirkte das World Trade Institute mit. Als eine Besonderheit des Energiechartavertrages gelten die Bestimmungen zum Transit (Art. 7). Der Vertrag verankert das Prinzip der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung und geht somit weiter als die WTO, die beim Transit nur das letztere vorschreibt. Ein Transitprotokoll soll noch dieses Jahr unterzeichnet werden. Es soll spezielle Probleme des Transits leitungsgebundener Energien (Strom, Gas, Erdöl in Pipelines) lösen.
  2. Investitionen: Der Energiechartavertrag ist der erste multilaterale Investitionsvertrag überhaupt. Die Länder gewähren einander Investitionsschutz für die bestehenden Investitionen im Energiesektor. Damit sollen diese vor willkürlicher Enteignung geschützt werden. Nicht zustande gekommen ist ein ursprünglich vorgesehener Zusatzvertrag, welcher Diskriminierungen bei der Zulassung von Investitionen aufhebt. Seit 2001 beschäftigt sich nun die WTO mit der Problematik der Zulassung von Investitionen.
  3. Energieeffizienz/Umwelt: Die obgenannten Ziele und Tätigkeitsbereiche wären ohne die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz und der damit verbundenen Umweltaspekte nicht denkbar. Die Umweltbeeinträchtigung ist ein zentrales Merkmal jeglicher Energieproduktion. Von Anfang an haben daher die Energiecharta-Staaten Gewicht auf den Schutz vor Umweltschäden gelegt. Ein spezielles Protokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte wurde bereits 1994 verabschiedet und ist zusammen mit dem Energiechartavertrag 1998 in Kraft getreten. Seither ist die Energiecharta namhaft an der Entwicklung von politischen Leitlinien auf diesem Gebiet beteiligt. Wichtige Studien und Arbeiten wurden vor allem für die Umweltministerkonferenz von Kiew Mai 2003 geliefert.



Weitere Informationen sind bei den beiden offiziellen Auskunftsstellen der Energiecharta in der Schweiz erhältlich:
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
Direktion für Wirtschaftspolitik
Technologie-, Umwelt- und Energiepolitik
Effingerstrasse 1
CH-3003 Bern
Bundesamt für Energie (BFE)
Abteilung Internationales, Strategie & Politik


CH-3003 Bern