Was ist Amateurfunk


Vorwort

Diese Informationsschrift wurde von den Funkamateuren des Kreises Soest übernommen. Sie soll sowohl Personen des öffentlichen Lebens als auch den Mitarbeiter/innen von Medien bei einem ersten Einblick in den Amateurfunk helfen.
Alle Leser/innen sind aufgerufen, im Rahmen

ihrer jeweiligen Möglichkeiten, den Amateurfunk nach Kräften zu unterstützen. Uns Funkamateuren ist es am besten bewußt, wie lückenhaft diese Schrift ist. Deshalb bieten wir an, sich mit zwangsläufig auftretenden Fragen an uns zu wenden.


Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Gesetzliche Grundlage
Wer ist Funkamateur? Was ist der Sinn des Amateurfunks?
Organisation(nen) der Funkamateure
Weltweit: International Amateur Radio Union (IARU)
National:Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. (DARC)
Korporativ angeschlossene Verbände:
Kontaktanschrift:
Behörden:
Gesellschaftliche Verbindungen
Vereinsleben
Jugend
Behinderte
Ausländer(freundlichkeit)
Umgang
Völkerverständigung und Frieden
Humanitäre Hilfeleistung und Amateurfunk
Technische Innovationen
Anfangszeit des Amateurfunkes
Datenübertragung per Funk
Weltraum und Funkamateure
Weiterbildung
Amateurfunk und Politik
Allgemeine Funkstörungen aus fehlerhaften Breitbandverteilanlagen
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt
- Die thermische Wirkung
- Die athermische Wirkung
Elektromagnetische Verträglichkeit Geräte
Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) v. 09.11.92
Informationsfreiheit vor Gemeindesatzung
Hochrangige und höchstrangige Gerichte sprachen eindeutige Urteile.
Besonders interessant die folgenden Entscheidungen.
Verwaltung und Funkamateur
Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch
Zusammenfassung
Author

Gesetzliche Grundlage

ist das Amateurfunkgesetz (AFuG) vom 14.03.1949 - es ist vorkonstitutionales Recht. Das Gesetz wurde, so wie es heute noch vorhanden ist, auf Wunsch der Alliierten, besonders der Amerikaner, als lex spezialis geschaffen. Mit dem Gesetz war auch beabsichtigt, der Demokratie in diesem Bereich den Weg zu ebnen.

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Wer ist Funkamateur? Was ist der Sinn des Amateurfunks?

Funkamateur ist, wer sich lediglich aus persönlicher Neigung und nicht in Verfolgung anderer, z.B. wirtschaftlicher oder politischer Zwecke, mit Funktechnik und Funkbetrieb befaßt. (AFuG § 1.2)

Vor dem Errichten und Betreiben von Amateurfunkstationen muß bei der zuständigen Fernmeldebehörde eine Prüfung bestanden werden. Prüfungsinhalte: Technik, Gesetzeskunde, Betriebstechnik, für höhere Lizenzklassen noch zusätzlich Morsen.

Uns Funkamateuren ist es, im Gegensatz zum CB-Funk, erlaubt, sich selber Sender und Empfänger zu bauen. Auch dürfen wir in gekauften Geräten Veränderungen vornehmen. Die Geräte bedürfen keiner Zulassung.

Funkamateure dürfen nur Sendungen mit amateurfunkspezifischem Inhalt übermitteln. Rundfunkähnliche Sendungen sind verboten. Sogenannter Drittenverkehr, also die übermittlung von Nachrichten von Anderen oder an Andere, somit auch die Unterstützung bei Veranstaltungen ist wegen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls verboten. Ausgenommen ist die Übermittlung von Nachrichten in Not- oder Katastrophenfällen.

Wir haben dann viele Freiheiten.

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Organisation(nen) der Funkamateure

Weltweit: International Amateur Radio Union (IARU)

mit Beobachterstatus und beratender Funktion bei der

International Telegraph Union (ITU) einer Unterorganisation

der UNO

National:Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. (DARC)

Der DARC gliedert sich in Ortsverbände, welche ihrerseits in

Distrikte zusammengefaßt sind.

Korporativ angeschlossene Verbände:

Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost e.V. (VFDB)

Förderverein Amateurfunkmuseum e.V.

Organisationsgrad: Dem DARC und den daran angeschlossen Verbänden gehören etwa 76% aller deutschen Funkamateure an.

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Kontaktanschrift:

Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. (DARC)
Postfach 11 55, 34216 Baunatal
Lindenallee 6, 34225 Baunatal
Telefon: 0561/94 98 80 Fax: 0561/94 98 850

Funkamateure SNI Paderborn
Peter Voßen X400 :
LOB MR P65 Internet :
Heinz Nixdorf Ring Internet : vossen.pad@sni.de
33106 Paderborn AMPR : DC0KK@DB0BQ.NRW.DEU.EU

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Behörden:

Bundesministerium für Post und Telekommunikation
Postfach 8001, 53105 Bonn
Heinrich-von-Stephan-Str. 1, 53175 Bonn
Telefon: 0228/14-0 Fax: 0228/14-6032

Bundesamt für Post und Telekommunikation
Postfach 8001, 55003 Mainz
Carisiusstr. 21, 55122 Mainz
Telefon: 06131/18-0 Fax: 06131/18-5600

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Gesellschaftliche Verbindungen

Vereinsleben

Der hohe Wert des Vereinslebens, somit auch des Vereinslebens der Funkamateure, ist unbestritten. Nachdem Sie diese Schrift gelesen haben, werden Sie sich sicherlich unserer Auffassung anschließen: Der Amateurfunk leistet sehr viel für die Gesellschaft. Deshalb ist der Amateurfunk wichtig. Weil der Amateurfunk wichtig ist, muß er geschützt werden. Denn

Amateurfunk ist mehr!

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Jugend

Die Vorteile der Einbindung Jugendlicher in Vereine ist mehr als bekannt. Bei "Jugend forscht" sind meist junge Funkamateure unter den Siegern.Der Amateurfunk bietet für Jugendliche die Besonderheit, daßsie sich schon frühzeitig technische Fähigkeiten und Kenntnisse aneignen können wie sonst wohl in keinem anderen Verein, in einigen Bereichen sogar weit über die Schulausbildung hinaus. Weiterhin ist es für Schüler / innen interessant, das in der Schule Erlernte sowohl praktisch als auch theoretisch anzuwenden. So wird schnell festgestellt: "Für das Leben, nicht für die Schule lernen wir." Solche Schüler / innen sind natürlich nach der schulischen Ausbildung für eine technisch-wissenschaftliche Ausbildung / Studium hervorragend motiviert.

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Behinderte

Für körperlich Behinderte ist der Amateurfunk vielfach eine äußerst wichtige Verbindung "zur Außenwelt". Durch die große Vielseitigkeit des Amateurfunks können sehr viele Behinderungen erträglicher werden. Blinde haben die Möglichkeit des Sprech- oder Tastfunkens (Morsen), Taubstumme die Möglichkeit der Bildübertragung wie Slow-Scan-TV, FAX oder Amateurfernsehen sowie den Daten- bzw. Schriftaustausch. Bei tauben Mitmenschen ist mitunter noch eine geringe Hörfähigkeit vorhanden. Diese kann genutzt werden, um mit Kopfhörer, großer Lautstärke und individuell ausgesuchtem Hörfrequenzbereich Morsezeichen zu hören. Für einen Tauben DAS Erlebnis - er kann zum erstenmal in seinem Leben "hören". Behinderte sind in den Amateurfunk integriert. Wenn bei einem Behinderten eine Antenne errichtet werden muß, packen alle mit an.

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Ausländer(freundlichkeit)

Der klassische Sinn des Amateurfunkes sind Verbindungen in ferne Länder, also zu Ausländern. Somit sind Amateurfunk und Ausländerfeindlichkeit, noch mehr als in der übrigen Gesellschaft, absolut unvereinbar. Zu Zeiten "Kalter Kriege", ja mitunter sogar während Kriegen hatten Funkamateure sogar kriegführender Staaten miteinander Kontakt. Wenn Politiker "sprachlos" sind, so gilt das noch lange nicht für Funkamateure. Ein Beispiel: Für viele arabische Länder fließt der weltweite Datenfunk der Funkamateure seit Jahren durch Israel!

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Umgang

Sind denn alle Funkamateure "Heilige"? Nein natürlich nicht. Aber wie reagieren die Funkamateure auf diskriminierende Aktionen einzelner? -In ein bestehendes Funkgespräch meldete sich ein sprachbehinderter Funkamateur. Ein weiterer Funkamateur machte dumme Bemerkungen. Auf einmal meldeten sich viele Funkamateure, die bislang nur zugehört hatten, zu Wort. Sie riefen den diskriminierenden Funkamateur massiv zur Ordnung.

Für Funkamateure ist es normal, daß Muslime mit den Funkamateuren des Vatikan - Könige mit Hilfsarbeitern - Israelis mit Arabern und Deutschen - Professoren mit Sonderschülern - Astronauten mit Bergleuten kommunizieren. Das ist so selbstverständlich, daß es erst eines Anstoßes bedarf, um auf diese Besonderheit - leider ist es oft außerhalb des Amateurfunks eine - selbst die Funkamateure aufmerksam zu machen.

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Völkerverständigung und Frieden

Durch die vielen internationalen Kontakte / Gespräche ist der Amateurfunk ein äußerst wichtiges Instrument zur Friedenserhaltung und zur Friedensförderung. Der Sinn des Amateurfunks ist zwar ein anderer, aber: Nur wenige Gruppen in unserer Gesellschaft können von sich behaupten, dermaßen viel für die Völkerverständigung und Frieden zu tun wie der Amateurfunk! Für den Amateurfunk ist dies nur ein Aspekt von vielen, von denen die Gesellschaft profitiert.

Wenn Vereine, Schulen oder Lokalpolitiker Kontakte zu Ausländern haben, ist es zu begrüßen. Es ist aber so selten, daß es zumindest der lokalen Presse einen Artikel wert ist, diesen Beitrag zur Völkerverständigung herauszustellen. Für Funkamateure ist der Kontakt mit Ausländern eine alltägliche Sache, denn für uns gibt es weder Landes-, Rassen- noch gesellschaftliche Grenzen. Für uns gibt es nur drei Grenzen, die Grenze des menschlichen Anstandes, die Grenze, die von der Politik bestimmt wird und die Grenze, welche die Wellenausbreitung und die Technik setzen. Die Letztere immer wieder neu zu bestimmen, ist für uns Herausforderung genug. Im Juni 1994 gründete sich während einer Amateurfunkveranstaltung der Deutsch-Arabische Freundeskreis (DAFK). Die Mitglieder kommen aus den Ländern Oman, Jordanien, Kuwait, Libanon, Algerien, Finnland, Türkei, Schweden, Bosnien, Deutschland. Wer sich in arabischen Staaten auskennt, wird von dem politischem Spannungsfeld, besonders dem kuwaitisch - jordanischen wissen! Auch in diesem Falle ist der Amateurfunk eine Brücke. Funkamateure aus dem Irak waren auch eingeladen. Leider gab es Hemmnisse politischer Natur, Visa wurden nicht erteilt.

Wenn der Amateurfunk keine andere Berechtigung hätte - allein dieser Aspekt der Völkerverständigung und des Friedens müßte der Politik Anlaß sein, den Amateurfunk zu fördern und wie in den USA unter den BESONDEREN SCHUTZ des Staates zu stellen. Wir dürfen an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, daß der Staat von Funkamateuren Gebühren erhebt!

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Humanitäre Hilfeleistung und Amateurfunk

Der DARC hat mit fast allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarungen über die Mitwirkung seiner Mitglieder bei Katastrophen getroffen. Die Vergangenheit hat die hervorragende Qualität der Hilfe durch Funkamateure gezeigt. Das behördliche Fernmeldewesen, einschließlich des Telefonnetzes der Bundespost, stößt schnell an seine Leistungsgrenze. Der Absturz eines amerikanischen Militärflugzeuges in Remscheid hat sie aufgezeigt. Funkamateure haben die Familienkontakte hergestellt, zu der Behörden nicht in der Lage waren.

Nach dem Erdbeben in Armenien im Jahre 1988 haben Funkamateure den Kontakt der Hilfsmannschaften untereinander, zu den einheimischen Kräften und zu den Rettungsleitstellen im Bundesministerium des Inneren und des Deutschen Roten Kreuzes zuverlässig sichergestellt.

Im Medical Assistance Radio (MAR) sind Ärzte vereinigt, die Funkamateure sind. Sie helfen in ihrer Freizeit per Amateurfunk Kranken und Verunglückten in Gebieten, wo kein Arzt zur Stelle ist, mit ärztlichen Ratschlägen. Es sind auch viele wichtige Medikamente und medizinische Geräte sehr schnell zu Patienten in aller Welt versandt worden.

Nach "Öffnung des Ostens" haben Funkamateure Hilfstransporte begleitet.

Wie auch oft in den Nachrichtenmedien berichtet wird hielten / halten in den Kriegsgebieten im ehemaligen Jugoslawien Funkamateure die Verbindung nach außen aufrecht. Zerrissene Familien werden wieder zusammengeführt. Diese Arbeit wird sogar von hohen Persönlichkeiten mit UNO-Kontakten anerkannt!

Während der großen Überflutungen im Süden der USA in den letzten Jahren waren Funkamateure die einzigen, die den Hilfsdiensten ein sicheres, überregionales Nachrichtennetz zur Verfügung gestellt haben. Die erste World Telecommunication Development Conferenz (WTDC-94) fand im März 1994 statt. In zwei Dokumenten der Konferenz wird der Einsatz von Funkamateuren zur Kommunikation in Notfällen direkt angesprochen. Seitens des UN-Department of Humanitorian Affairs (DHA) wurden die ITU-Mitgliedsstaaten aufgerufen, den Einsatz der Funkamateure "für die edle Aufgabe der Verhinderung und Linderung menschlichen Leidens" tatkräftig zu unterstützen. Es wurde festgestellt, daß nach Unglückssituationen meist noch zwei Kommunikationsmittel einsatzfähig sind: Tragbare und landmobile Satellitenstationen und derAmateurfunkdienst. Der Amateurfunkdienst ist aber sofort einsetzbar.

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Technische Innovationen

Anfangszeit des Amateurfunkes

Zur Anfangszeit der Funktechnik ist den Funkamateuren "der Frequenzabfall", der Kurzwellenbereich, zugewiesen worden. Funkamateure machten dann innerhalb kurzer Zeit den Kurzwellenfunk zu einem der begehrtesten, denn sie waren die ersten, denen weltweite Funkverbindungen gelangen. Für Funkamateure hatte es "den Erfolg", daß ihnen Frequenzen wieder genommen wurden. Dieser Trend setzt sich leider zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland fort. In Diskussion sind Bereiche des 70cm-Amateurfunkbandes.

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Datenübertragung per Funk

Was die Industrie in der Bundesrepublik Deutschland gerade aufbaut, ein Datenfunknetz, wird von Funkamateuren schon längst praktiziert (Packet-Radio). Allerdings mit drei sehr feinen Unterschieden:

1. Unser Datenfunknetz ist nicht bundesweit, sondern weltweit in Betrieb!

2. Das Netz hat sich schon als besonders zuverlässig erwiesen. Bei großen Überflutungen im Süden der USA war es die einzige funktionierende Nachrichtenverbindung über mehrere Wochen.

3. Unser Netz ist rechnersystemübergreifend. D.h. für die Übertragung ist es gleich, ob auf der einen Seite ein Billigcomputer steht und auf der anderen ein Hochleistungsrechner.

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Weltraum und Funkamateure

Seit Anfang der 60er Jahre bauen und betreiben Funkamateure eigene Kommunikationssatelliten, die ihnen weltweiten Funkbetrieb und technische Studien ermöglichen. Dabei wurden die technisch anspruchsvollsten Amateurfunksatelliten, als internationale Projekte, unter der Federführung deutscher Funkamateure gebaut. Die an der Satellitentechnik und Raumfahrt interessierten deutschen Funkamateure haben sich zusätzlich noch in der AMSAT-DL (Amateur-Radio Satellit Corporation Deutschland) zusammengeschlossen. Wegen der Entwicklung und erstmaligen Anwendung neuer Technologien werden diese Satelliten maßgebend vom BMFT und vom DARC gefördert. Gegenwärtig befinden sich 16 Amateurfunksatelliten in Erdumlaufbahnen.

Die meisten deutschen, sowie viele amerikanische und russische Astronauten / Kosmonauten haben eine Amateurfunklizenz und hatten auch eine Amateurfunkstation an Bord. So war es den Funkamateuren überall in der Welt möglich, mit einfachen Mitteln Funkgespräche mit den Raumfahrern zu führen. Zur Zeit ist ein deutsch - russisches Amateurfunkprojekt in Bearbeitung. Für die russischen Weltraumstation MIR wird eine größere Amateurfunkstation gebaut. Vielfältige Experimente sind dann möglich. Dankenswert ist auch hier die Förderung des BMFT.

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Weiterbildung

Funkamateure können sich durch ihr Hobby beruflich vielseitig weiterbilden. Sei es in der Physik, Mathematik, Informatik, Sprachen, im wis senschaftlichen Informationsaustausch oder "ganz einfach" im Umgang mit Menschen.

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Amateurfunk und Politik

Wer die Entwicklung des Amateurfunkes in den verschiedenen Staaten verfolgt hat, kommt zu dem Schluß, daß der Amateurfunk als Meßlatte für die demokratische Grundordnung eines Staates angesehen werden kann. Das Spektrum reicht von absolutem Verbot in Diktaturen bis zu einer äußerst amateurfunkfreundlichen und feinfühligen staatlichen Regelung, wie sie in den Vereinigten Staaten von Amerika zu finden ist.Erste Schritte in Richtung einer Demokratie sind für totalitäre Staaten fast immer eine vorsichtige Zulassung des Amateurfunks.

Seit einiger Zeit zeichnet sich auf den Amateurfunk in der Bundesrepublik Deutschland ein großer Druck ab. Erst sollen (1990) den Funkamateuren Frequenzen genommen werden. Dann wird die Entscheidung darüber "vertagt" auf 1995 (nach den Wahlen!). 1992 begann man, die Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz (DV-AfuG) zu ändern. Im Verlauf der Diskussionen stellte man auf einmal fest, daß das Amateurfunk-Gesetz auch geändert werden sollte (muß!?). November 1992 wurde das "Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten" (EMVG) verabschiedet. Im November 1993 die dazugehörende Beitragsverordnung. Zur Zeit wird von den Funkamateuren "von oben" verlangt, sich mit dem CB-Funk über Abtretung von Frequenzbändern zu "einigen".

Im Rahmen seiner Liberalisierungs- und Deregulierungspolitik strebt das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) an, einen Teil seiner bisherigen Zuständigkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung in die Hände der Funkamateure zu legen. Das BMPT will das "riesige Regelwerk entstauben" um schnelle Änderungen zu ermöglichen. Solche Sätze gehen zunächst einmal "runter wie Öl", sehr gut formuliert. Wir wollen ja alle mehr Freiheiten, besonders in der Freizeit besonders bei Experimenten. Den Politikern kann es doch auch nur recht sein, wenn Gesetzeswerke entkrampft werden. Wer aber die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt hat, wird sehr hellhörig. Funkamateure sehen die Gefahr, daß der Amateurfunk totliberalisiert werden soll. Viele für die Wirtschaft mittlerweile hochinteressanten Frequenzen liegen in, allerdings international geregelten, Amateurfunkbändern. Wenn der Amateurfunk tot ist, kann er keinen Anspruch mehr anmelden. Anders herum, wenn die Zahl der Funkamateure, durch eine erhebliche Erleichterung der Prüfung stark anstiege, können auch mehr Geräte verkauft werden (Wirtschaftsinteressen!). Nur, der Amateurfunk wäre dann nicht mehr der Amateurfunk.

Es besteht die von vielen Funkamateuren getragene begründete Befürchtung, daß von seiten des BMPT elegant unter dem Deckmantel der Liberalisierung tiefe Einschnitte in den Amateurfunk zu Gunsten des Profites gemacht werden (sollen?).

Wir bitten Sie, den Amateurfunk, mit seinen ideellen Werten, gegen kalte kommerzielle Interessen zu unterstützen.

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Allgemeine Funkstörungen aus fehlerhaften Breitbandverteilanlagen

Im Gegensatz zu anderen Funkdiensten mit einem dichten Sendernetz hoher Leistung müssen Funkamateure die volle, sehr hohe Empfindlichkeit ihrer Empfangs-Anlage nutzen. Es besteht auch kein Frequenzraster sondern es bestehen Frequenzbereiche. Anderes würde dem experimentellen Charakter widersprechen. Aus diesem Grund sind Funkamateure außerordentlich durch das Breitbandkabelnetz gestört. Speziell die Verteilanlagen in den Gebäuden haben sich, wegen ihrer großen Anzahl, als gigantischer Störsender entpuppt.

Die Problematik der Breitbandverteilanlagen ist leider nicht nur amateurfunkbezogen zu sehen, sondern global für viele Funkdienste.

Begründet dadurch, daß innerhalb des Kabels Frequenzen genutzt werden, die außerhalb des Kabels von verschiedenen Funkdiensten auch genutzt werden, kommt es zu Unverträglichkeiten. Die Kabelanlagen sind für die Hochfrequenz durchlässig. Es werden auf der einen Seite Funkdienste in der Abwicklung ihres Funkverkehres derart gestört, daß ein Funkbetrieb nicht mehr möglich ist. Es ist dabei gleich, ob am Kabel ein Empfänger angeschlossen und dieser dann eingeschaltet ist oder nicht, und welches Programm gewählt ist. Auf der anderen Seite dringen die Funkwellen der rechtmäßig und technisch einwandfrei arbeitenden Funkdienste in das Kabel ein und stören den Rundfunkempfang. Unfrieden unter Nachbarn ist deshalb vorprogrammiert.

Die Funkwellen bzw. Funkstörungen treten hauptsächlich aus den privaten Hausverteilanlagen aus. Untersuchungen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT), die im Auftrag des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) durchgeführt wurden, ergaben, daß 95% dieser Anlagen mehr als die von der Behörde zugelassene Menge Störstrahlung aussenden. Die Problematik zeigt sich besonders bei den Sonderkanälen - weniger bei Kanälen, die in dem Ton- und Fernsehrundfunkbereich liegen.

Unter den gestörten Funkdiensten befinden sich auch für die Sicherheitwichtige:

- BOS (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste)

- militärischer Flugfunk (auch der von alliierten Streitkräften)

- militärischer Richtfunk - Flugnavigationsfunk - ziviler Flugfunk

- Schiffahrt

- Eisenbahnbetriebsfunk

- Energieversorger

- Nahverkehr

- Bergbahnen

- Wetterfunkdienste

Weiterhin werden Funkdienste gestört, mit denen (u.a. TELEKOM und deren Tochterfirmen) Geld verdient werden soll, z.B.:

- Industriefunkdienste

- Weltraumfunkdienste

- MODACOM

- CHEKKER

- ERMES

- Tonrundfunk

- Fernsehrundfunk

- Betriebsfunk

(Anlage A4)

Da diese Problematik, besonders durch den Flugfunkdienst, internationale Tragweite hat, ist die Gefahr des "Gesichtsverlustes" für den Hochtechnik-Standort Bundesrepublik Deutschland nicht auszuschließen. Der Bildträger(-Sender) des Sonderkanal 5 befindet sich normalerweise auf der Frequenz 133,25 MHz. 133,25 MHz ist aufgrund internationaler Vereinbarungen dem Flugfunk, EUROCONTROLL in Maastricht zugeteilt. EUROCONTROLL Mastricht ist auch für einen großen Bereich der Bundesrepublik Deutschland zuständig. (Anlage A2)

Zur Zeit wird daran gearbeitet, Fernsehübertragungen zu komprimieren. Dazu wird ein Fernsehkanal, der sich normalerweise aus mehreren "einzelnen Sendern (= Träger)", nämlich dem Bild-, Farb- und Tonträger und bei zweisprachiger- oder Stereotonaussendung zusätzlich noch aus dem 2. Tonträger zusammensetzt, digitalisiert (Anlage A7). Das bedeutet dann: Heute werden "nur" die Funkdienste gestört, die direkt auf der Frequenz oder in der Nähe der Frequenz eines Trägers empfangen wollen. Durch die Komprimierung, die auf einem Fernsehkanal bis zu 10 Fernsehprogramme ermöglicht, ist der komplette Bereich des Fernsehkanales, etwa 5.5 MHz pro Kanal, gleichmäpig mit "einem Träger" belegt. Da im Kabel die Fernsehkanäle dicht nebeneinander liegen, bedeutet das für die Funkdienste, daß der Frequenzbereich von etwa 4 MHz bis etwa 446 MHz durchgehend derart gestört werden wird, das ein geordneter Funkbetrieb nicht mehr möglich ist. Eine Frequenzänderung, wie sie jetzt z.B. z.Z. zu Gunsten des Flugfunkdienstes durchgeführt wurde, ist dann nicht mehr möglich! Ihnen wird sicherlich das Datum der beiden Schreiben (Anlage A2 und Anlage A3) ins Auge fallen. Das BAPT erklärte, das es die Sicherstellung eines ordnugsgemäßen Funkbetrieb nicht gewährleisten kann. Mehr als zwei Monate später "bat" das FTZ seine Beamten nicht, das einzig Sinnvolle zu tun, nämlich den Sonderkanal 5 abzuschalten. Stattdessen sollten mal die Flugfunkempfänger geprüft werden. Daß die "Untersuchung der Flugfunkempfänger" technisch absolut unsinnig ist und nur Aktivität vortäuschen soll, werden die Techniker, welche die Funkstörungen zu bearbeiten hatten, erkannt haben. Sie wußten, daß die Empfänger nur das taten, wozu sie konstruiert wurden, nämlich auf der bestimmten Frequenz zu empfangen. Technischen Laien kann so eine Anweisung jedoch plausibel erscheinen. Wen wundert jetzt noch der Vertrauensverlust der Politiker und Verwaltungen!

(K)Ein Verleich: Ein Pfarrer hatte hinter dem Altar einen Sender mit geringer Sendeleistung installiert. Kranke und Behinderte sollten zumindest per Radio am Gottesdienst der Gemeinde teilnehmen können. Sendezeit war eine Stunde pro Woche! Gestört wurde niemand! Telekom speist in bekannt hochfrequenzmäßig undichte Kabelanlagen, die wie ein Sender wirken, rund um die Uhr Energie ein. Gestört werden viele, sogar sicherheitsrelevante Funkdienste. Juristisch wohl klar, der Pfarrer verstößt gegen geltendes Recht, Telekom nicht!? Aber wie ist das mit der Moral? Wie erklären sie einem jungen Menschen, der sich einen "Meßsender" mit geringster Sendeleistung baut, daß er das nicht darf?

Von Seiten der Behörde wird unseres Erachtens "gemauert". Wenn mit den Beamten des BAPT's gesprochen wurde, tat man meist erstaunt oder gab nur spärlich Teilinformationen "preis". Nachweislich bekannte Sachverhalte wurden bestritten. Erst wenn die Beamten feststellten, daß etwa der gleiche Informationsstand vorhanden ist (oder gar ein besserer?), wurden die Gespräche sinnvoller. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Das Problem ist nur noch politisch zu lösen. Viele Funkanwender würden sich freuen, wenn Sie sich entschließen würden, das Problem des Breitbandkabels anzupacken.

Sie können einmal selber testen, wie undicht die Breitbandkabel sind. Informieren Sie sich doch über die Frequenz von Starsat-Radio im Breitbandkabel und stellen Sie Ihr Autoradio auf diese ein. Sie werden diesen Sender, der "nicht terrestrisch ausgesendet wird", an vielen Punkten in Städten hören, häufig sogar in Stereoqualität. Beachten Sie aber bitte, daß die Sender im Kabel in den verschiedenen Städten nicht auf einer einheitlichen Frequenz liegen.

Anhand der beigefügten Karte (Anlage A1) können Sie sich ein Bild über die Störsituation in einer westfälischen Innenstadt machen.

Das BAPT verlangt von uns Geld für die Beseitigung von Funkstörungen aus dem Breitbandkabel nach dem "Nutzerprinzip". Aufgrund ihrer eigenen Untersuchungen ist dem BAPT die, mit technischen Mitteln, Unlösbarkeit des Problemes allerbestens bekannt. Wohlwissend daß die juristische Grundlage fehlt, empfinden Funkamateure so etwas als Betrug.

Als erster, wohl kostenneutraler Ausweg aus dem Dilemma erscheint uns, daß vor den Hausverteilanlagen ein Umsetzen der Sonderkanäle in den Frequenzbereich der normalen Fernsehkanäle mit einem Zusatzgerät erfolgen muß. Für den Kabelkunden hat es den Vorteil: Es wird keine neue Kabelinstallation benötigt.

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Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Die elektromagnetische Verträglichkeit ist für alle Anwender von elektrischer Energie wichtig. Sie wird unterschieden nach den Begriffen

a) Elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt

und

b) Elektromagnetische Verträglichkeit Geräte

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a) Elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt

Hier unterscheidet man wiederum nach a.1) thermischer und a.2) athermischer bzw. biologischer Wirkung.

Vorab: Seit 1920 werden elektromagnetische Wellen zur Signalübertragung genutzt. Bis heute ist noch kein konkreter Fall bekannt, daß biologische Schäden aufgetreten sind. Im Vergleich zu eventuellen biologischen Schädigungen sind die tatsächlich vorhandenen positiven Aspekte erdrückend.

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a.1) Die thermische Wirkung

ist leicht nachzuvollziehen. Es ist sorgfältiger Umgang angezeigt. Die thermische Wirkung ist aber nur unmittelbar vor der Antenne vorhanden.

Bei den Frequenzen und Sendeleistungen der Funkamateure spielt die thermische Wirkung allerdings meist nur eine untergeordnete Rolle. Viele Menschen nutzen die thermische Wirkung in ihrer Küche im Mikrowellenherd. Ärzte setzen sie zur Heilung bei Entzündungen ein.

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a.2) Die athermische Wirkung

ist nachweisbar. Die Orientierung von verschiedenen Tieren durch das magnetische Erdfeld läßt erkennen, daß auch schwache magnetische Felder schon wahrgenommen werden. Das bedeutet aber noch nicht, daß ein schädlicher Einfluß für Pflanzen, Tiere oder gar den Menschen vorhanden ist. Gerade in der letzten Zeit sind viele Untersuchungen durchgeführt worden. Keine seriöse Untersuchung konnte den Nachweis liefern, daß es durch elektromagnetische Felder zu biologischen Schädigungen kommt.

Funkamateure nehmen die in der letzten Zeit in der Bevölkerung entstandenen Ängste außerordentlich ernst, sie teilen sie aber nicht. Wären diese Ängste begründet, so hätte sich in den vielen Jahren, besonders bei Funkamateuren, ein spezielles Krankheitsbild gezeigt. Wir Funkamateure sind allerdings darüber entsetzt, wie mit den Ängsten wirtschaftlicher Profit gemacht wird. Sei es durch "elektromagnetische Gurus" die Gemeinschaften gründen, um gegen Geld ihre Dienste anzubieten oder Beiträge kassieren zu können, seien es Verlage, die ihre "Blättchen" vermarkten, seien es "Wunderheiler" die "elektromagnetisch Erkrankte" heilen wollen oder seien es bestimmte "pharmazeutische Firmen", welche Pillen gegen den Elektrosmog anbieten. Wir haben mittlerweile den Eindruck, daß von solchen Leuten oder Unternehmen die Angst bewußt geschürt wird, wie gesagt, des Profites willen. Vermutlich wurden von denselben Leuten / Firmen, die heute gegen elektromagnetische Felder wettern, noch vor kurzer Zeit "magnetische Kissen" und Kupferspiralen als Allheilmittel angepriesen.

Funkamateure fragen sich, ob nicht auch der Umgang der Industrie und der Politik mit den Ängsten der Bevölkerung in den letzten Jahren / Jahrzehnten zu dem Vertrauensverlust geführt hat, der die jetzige zum Teil vorhandene Hysterie gefördert, wenn nicht sogar ausgelöst hat. Wenn nach der Tschernobyl-Katastrophe vor einem deutschen Kernkraftwerk erhöhte Radioaktivität festgestellt und von den Betreibern des Kraftwerkes beteuert wird, daß bei dem Kraftwerk keine Panne vorlag, sich aber anschließend doch eine herausstellt, die wohl bewußt verschwiegen wurde, soll sich niemand über die heutigen Reaktionen, EMVU betreffend, wundern. Wäre nicht hier die Politik gefordert gewesen?

Die Politik muß verlorengegangenes Vertrauen schnellstens wieder zurückgewinnen.

Jahrzehntelange Erfahrungen liegen mit großen leistungsstarken Rundfunksendern vor. Die Bevölkerung in Orten wie Langenberg müßte ja eigentlich verstorben, zumindest schwerkrank sein. Wie ließe sich die äußerst hohe Dosis bei einer Magnetkernspintomographie verantworten? Müßte man nicht sogar, um konsequent zu sein, soweit gehen und den elektrischen Strom verbieten, denn entlang jeder elektrischen Leitung ist ein elektrisch erzeugtes magnetisches Feld. Was dann geschieht, soll sich jeder selber ausmalen. Was machen wir aber mit der elektrischen Aufladung unserer Kleidung und unserer Teppiche? Die verursacht mitunter sogar einen elektrischen Schlag.

Gefahren gehen von dem "Funksender" Breitbandkabel aus, welches die sicherheitsrelevanten Funkgeräte stört, aber nicht von Funkgeräten.

Es verdanken viele Menschen der Anwendung elektrischen Stromes ihr Leben oder eine Linderung ihrer Leiden.

- Hörgeräte

- Kurz- und Mikrowellenbestrahlung

- physikalisch-therapeutische Reizstromgeräte

- Magnetkernspintomographie (mit wirklich extremsten Magnetfeldern)

Prof. Dr. med. Erwin Schliephake: (Auszug aus einem Brief) "Anscheinend sind meine Untersuchungen, die ich seit 1929 auf diesem Gebiet gemacht habe, in Vergessenheit geraten. Sie sind in meinen Büchern 'Kurzwellentherapie' (sechs Auflagen) und 'Krebs und natürliche Abwehrkräfte' sowie in zahlreichen Zeitschriftenartikel dargelegt.

Die Heilwirkung bei eitrigen Erkrankungen habe ich zuerst 1930 im Selbstversuch festgestellt. Seitdem sind Tausende von Kranken behandelt worden. Was vom 'Elektrosmog' zu halten ist, läßt sich daran erkennen, daß ich mich seit mehr als 60 Jahren täglich in elektromagnetischen und elektrischen Feldern aufhalte und meinen Kopf und mein Herz durchflute. Dabei habe ich ganz fröhlich das hundertste Lebensjahr erreicht; vielleicht deshalb?"

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b) Elektromagnetische Verträglichkeit Geräte

Es ist die Verträglichkeit von Geräten und Anlagen untereinander gemeint. Sie wurde schon einmal unter der Problematik der Breitbandverkabelung angesprochen. Probleme sind aber vielfältig vorhanden. Die Begründung dafür liegt in der stetiig größer werdenden Anzahl von elektrischen und elektronischen Geräten, in Ausnahmen aber auch in mechanischen Geräten durch statische Aufladung. Funkamateure sind mit ihren hochempfindlichen Empfängern besonders betroffen. Als besondere Störquellen haben sich Küchengeräte, Bohrmaschinen, Kraftfahrzeuge und Computer erwiesen.

Aber auch die Geräte der Funkamateure stören andere. Es ist für uns selbstverständlich, wenn wir ein sicherheitsrelevantes (Funk-) Gerät stören, wir ohne nach der Ursache zu fragen, sofort unsere Sendungen so einrichten, daß die Störungen nicht mehr vorhanden sind. Später wird dann geprüft werden, wo der Fehler ist, bei dem gestörten Gerät oder bei dem Gerät des Funkamateurs. In diesem Punkt unterscheiden sich Funkamateure positiv von den Betreibern des Breitbandkabels. Die lassen ihren "Sender" eingeschaltet - rund um die Uhr - auch bei Störungen sicherheitsrelevanter Funkdienste. (Anlage A2)

Anders ist es mit Geräten für den Fernseh- und Tonrundfunkempfang. Es wird immer wieder festgestellt, daß Antennenverstärker, Videore corder und Empfänger verwendet werden, welche den Vorschriften nicht genügen. Auch sind Antennenverkabelungen zu finden, die total "verbastelt" sind. Abgeschirmte Leitungen sind nicht vorhanden oder es ist mit Lüsterklemmen gepfuscht worden. Geräte und Anlagen entsprechen also nicht dem Stand der Technik und der Vorschriften. Für den Nutzer solcher Anlagen zählt ein gutes Bild und guter Ton. Wehe dem, der dann Bild und Ton stört. Die gute Nachbarschaft war dann vielleicht einmal. Im "Zweifelsfall" ist "natürlich der böse Funkamateur" schuld.

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Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) v. 09.11.92

Die Durchführung der Einziehung der Beiträge nach der EMVG-Beitragsverordnung kann man nur als ein Chaos in größter Perfektion bezeichnen. Verstöße gegen den Datenschutz liegen vor. Bankeinzug ohne entsprechende Vollmacht wurde von der Behörde als Rechtsverstop anerkannt, aber es wurde nicht reagiert. Die Kosten der deshalb notwendigen Rückbuchungen muß wohl der Steuerzahler tragen. Als erstes Ergebnis waren die Rechnungsstellen der Telekom wochenlang fast handlungsunfähig. Von "Hand" mußten zigtausend Datensätze nachgearbeitet werden.

Das zweite Ergebnis: Durch etwa 100 000 Widersprüche - 45 000 von den Funkamateuren und 55 000 von anderen Funkanwendern war das BAPT mehrere Wochen handlungsunfähig.

In der Ausgabe 07/94 der Verbandszeitschrift des DARC (CQDL) bittet das BMPT die Funkamateure um Stillhalten damit die entstandenen Probleme bearbeitet werden können! 6 Monate nach Versendung der Beitragsbescheide liegt offensichtlich immer noch ein riesiger Aktenberg zu diesem Thema vor. Für Steuerzahler stellt sich auch die Frage, wer diesen enormen, selbsterzeugten Verwaltungsaufwand bezahlt. Die Fehler eingestehen will das BMPT/BAPT aber nicht. Mit den wirklich eindeutigen Mängeln werden nun noch die ohnehin hochbelasteten Verwaltungsgerichte befaßt.

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Informationsfreiheit vor Gemeindesatzung

Antennen, nicht nur die der Funkamateure

Amateurfunk ist freie Entfaltung der Persönlichkeit - GG Art. 2.1.

Amateurfunk stellt, wie herkömmliche Ton- und Fernsehrundfunkprogramme, eine Information dar. Deshalb berufen sich Funkamateure und Rundfunkteilnehmer gleichermaßen auf die Informationsfreiheit. Amateurfunk darf allgemein empfangen werden.

Die Informationsfreiheit ist verankert in:

- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen v. 10.12.48 Art. 19

- Medien-Deklaration der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) v. 28.11.78 Art. II

- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten v. 04.11.50 / Dokumente Europas Art. 10.1

- GG Art. 5.1

Die deutsche Verfassungsgeschichte kennt bis zum Jahre 1945 kein eigenständiges Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Erst nach dem 2. Weltkrieg wurde die Informationsfreiheit unter dem Eindruck der gerade zurückliegenden Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus in verschiedenen Landesverfassungen und im Grundgesetz grundrechtlich verankert.

Zwei äußerst hochrangige und sensible Menschenrechte sind also berührt. Gerade Deutsche in Ost und West sollten durch die Erfahrungen in den letzten 60 Jahren für Menschenrechte ganz besonders sensibilisiert sein. Westliche Politiker haben zu Recht beanstandet, daß die DDR nach westdeutschen Rundfunksendern gerichtete Antennen abgerissen hat. Wenn die Intention heute auch eine andere sein mag, dem Grundrecht ist es letztlich gleichgültig weshalb es eingeschränkt wird. Das was zählt, ist daß es eingeschränkt wird, und das darf nicht sein.

Dennoch, es gibt Städte und Gemeinden die glauben, ein hohes Grundrecht einschränken zu können. Sie verbieten per Gestaltungssatzung Antennenanlagen oder schränken die Errichtung ein. Selbst außerhalb der geschlossenen Bebauung werden mit Hinweis auf die Landesgestaltung Einschränkungen auferlegt. Ganz offensichtlich sind sie sich nicht darüber im klaren, in welchem Gesetzeskonflikt sie sich befinden. Der Artikel 30 der "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen v. 10.12.48 sollte beachtet werden: "Nichts in dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß es für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in dieser Erklärung ausgeübten Rechte und Freiheiten hinzielt."

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Hochrangige und höchstrangige Gerichte sprachen eindeutige Urteile. (Anlage A5)

Besonders interessant die folgenden Entscheidungen.

BayVerfGH, Entsch. v. 27.09.85 -Vf.20-VII/84.

Denkmalschutz und Bewahrung historischer Stadtbilder sind unter dem Blickwinkel der Verfassung wichtige Gemeinschaftsgüter. Gleichwohl wiegen die Einbußen, die ein Stadtbild durch die herkömmlichen Außenantennen auf den Dächern zweifellos erfährt, geringer als die Eingriffe in die Rundfunksempfangsfreiheit, die mit einem allgemeinen Verbot derartiger Außenantennen verbunden sind. Bietet eine Außenantenne gegenüber dem Programmangebot des Breitbandkabels zusätzliche Empfangsmöglichkeiten (Anm. Lang- Mittel- und Kurzwelle, sowie einige Satellitenprogramme und natürlich der Amateurfunk fehlen aufgrund der technischen Gegebenheiten), so muß es dem Bürger freigestellt bleiben, das gewünschte Programm sowohl aus dem Angebot des Breitbandkabels als auch aus den zusätzlichen Empfangsmöglichkeiten über die Außenantenne auswählen zu können.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGMR, Urt. v. 22.05.90 - NR. 15/1989/175/231 Autronik-AG/Schweiz

LG Wiesbaden 11 0 68/88 v. 31.10.88

Die Sicherung des freien Flusses der Information zwischen der Quelle und dem Medienverbraucher als Empfänger kann nicht durch rechtliche gegen die Verbreitung gerichtete Maßmahmen beeinträchtigt werden. Gegenüber diesem Verfassungsanspruch muß die Verbotsnorm des Fernmeldeanlagengesetzes zurücktreten.

Von großem Interesse ist in diesem Zusammenhang auch die Rechtsauffassung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.

Siehe Schreiben v. 23.08.90 an den Präsidenten des Landtages. Betr.: Verkabelungszwang - Bezug: Kl. Anfrage Nr. 1923 - Drucksache 10/5301.

...Kabelanlagen erfüllen diese Voraussetzung (Anm.: gem. GG Art. 5) allerdings häufig deshalb nicht, weil sie in der Regel keinen Empfang der auf Mittel- und Langwelle (Anm.: Amateurfunk"programme" natürlich auch nicht) ausgestrahlten Rundfunkprogramme ermöglichen,...

Bei beabsichtigten Behinderungen des Errichtens von Amateurfunkantennen sollte die Empfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes beachtet werden.

... daß ein derartiges, generelles Verbot rechtlich nicht tragbar erscheint und zugunsten der Funkamateure tunlichst unterlassen werden sollte. ...

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Verwaltung und Funkamateur

Zu dem Schreiben (Anlage A6) ist folgendes zu sagen: Der Bebauungsplan läßt Gittermasten als Antennenträger zu! Die Abstandsflächen sind tatsächlich weit größer als vorgeschrieben vorhanden! Ein für die bauliche Gestaltung schutzwürdiger Bereich besteht nicht!

Sehen Sie bitte die Amateurfunkantennen als filigrane Kunstwerke, welche den Vergleich mit einigen Kunstwerken, selbst in historischen Altstädten, nicht scheuen brauchen.

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Umweltverträglichkeit - Energieverbrauch

Funkamateure nutzen noch schwächste Signale, welche andere nicht mehr verwenden wollen / können. Andere wollen einwandfreie Übertragungsqualität - für Funkamateure ist nur wichtig, daß ein Signal noch zu entschlüsseln ist. Einige Funkamateure testen, wie mit möglichst kleiner Sendeleistung, teils weniger als 1 Watt um die ganze Welt gefunkt werden kann. Dazu werden aber gute Antennen benötigt.

Da Funkamateure aber auch, selbst in der Bundesrepublik Deutschland, weit vom Stromnetz entfernt funken wollten, werden Experimente mit regenerierbaren Energieen, wie Wind-, Wasser- und Sonnenenergie durchgeführt. Besonders in Ländern der Dritten Welt muß der Funkamateur phantasiereich sein, wovon dann auch die jeweilige Bevölkerung profitieren kann.

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Zusammenfassung

Der Amateurfunk ist gesetzlich, unter Zugrundelegung weltweiter staatlicher Vereinbarungen, geregelt. Für Behinderte ist der Amateurfunk eine sehr große, wichtige Hilfe. Rassische (welch ein Wort) und gesellschaftliche Schranken sind nicht vorhanden, staatliche nur, wenn sie von Politikern aufgebaut wurden. Funkamateure haben endlos viele Beweise über ihr Wollen und ihr Können in erfolgreicher humanitärer Hilfe gebracht. Seit seinem Beginn war der Amateurfunk der Industrie oft eine Nasenspitze voraus. Für viele Funkamateure ist ihr Hobby eine erholsame berufliche Weiterbildung. Der Energieverbrauch ist im Vergleich zu der daraus resultierenden Leistung für die Gesellschaft absolut vernachlässigbar.

Der Umgang eines Staates mit seinen Funkamateuren legt seine demokratische Ordnung offen. In der Bundesrepublik Deutschland steht der Amateurfunk seit einigen Jahren unter stetig wachsendem Druck der von der Wirtschaft angestoßenen Politik!?! Städte und Gemeinden machen Funkamateuren mit Hemmnissen für den Antennenbau das Leben (Funken) schwer. Die undichten Breitbandkabel stören nicht nur den Amateurfunk, sondern auch sicherheitsrelevante Funkdienste. Die Ängste einiger Mitmenschen vor den elektromagnetischen Strahlen nehmen Funkamateure sehr ernst, teilen sie aber aus seriösen sachlichen Gründen nicht.

Wir hoffen, daß sich solch ein Chaos, welches vom BMPT und BAPT wegen des EMVG ausgelöst wurde, nicht wiederholt und auch die daraus resultierenden offenen Probleme zur Zufriedenheit aller gelöst werden. Bei der Kalkulation der Amateurfunkgebühren sollten die Leistungen des Amateurfunkes für die Gesellschaft berücksichtigt werden.

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Kurt Meerkötter DG8DM @ DB0BQ
Benditstr. 32
59457 Werl
Tel.: 02922/4257 Fax: 02922/2865
Werl, den 08.08.1994

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