ihrer jeweiligen Möglichkeiten, den Amateurfunk nach Kräften zu unterstützen. Uns Funkamateuren ist es am besten bewußt, wie lückenhaft diese Schrift ist. Deshalb bieten wir an, sich mit zwangsläufig auftretenden Fragen an uns zu wenden.
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Vor dem Errichten und Betreiben von Amateurfunkstationen muß bei der zuständigen Fernmeldebehörde eine Prüfung bestanden werden. Prüfungsinhalte: Technik, Gesetzeskunde, Betriebstechnik, für höhere Lizenzklassen noch zusätzlich Morsen.
Uns Funkamateuren ist es, im Gegensatz zum CB-Funk, erlaubt, sich selber Sender und Empfänger zu bauen. Auch dürfen wir in gekauften Geräten Veränderungen vornehmen. Die Geräte bedürfen keiner Zulassung.
Funkamateure dürfen nur Sendungen mit amateurfunkspezifischem Inhalt übermitteln. Rundfunkähnliche Sendungen sind verboten. Sogenannter Drittenverkehr, also die übermittlung von Nachrichten von Anderen oder an Andere, somit auch die Unterstützung bei Veranstaltungen ist wegen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls verboten. Ausgenommen ist die Übermittlung von Nachrichten in Not- oder Katastrophenfällen.
Wir haben dann viele Freiheiten.
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International Telegraph Union (ITU) einer Unterorganisation
der UNO
Distrikte zusammengefaßt sind.
Förderverein Amateurfunkmuseum e.V.
Organisationsgrad: Dem DARC und den daran angeschlossen Verbänden gehören etwa 76% aller deutschen Funkamateure an.
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Funkamateure SNI Paderborn
Peter Voßen X400 :
LOB MR P65 Internet :
Heinz Nixdorf Ring Internet : vossen.pad@sni.de
33106 Paderborn AMPR : DC0KK@DB0BQ.NRW.DEU.EU
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Bundesamt für Post und Telekommunikation
Postfach 8001, 55003 Mainz
Carisiusstr. 21, 55122 Mainz
Telefon: 06131/18-0 Fax: 06131/18-5600
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Amateurfunk ist mehr!
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Für Funkamateure ist es normal, daß Muslime mit den Funkamateuren des Vatikan - Könige mit Hilfsarbeitern - Israelis mit Arabern und Deutschen - Professoren mit Sonderschülern - Astronauten mit Bergleuten kommunizieren. Das ist so selbstverständlich, daß es erst eines Anstoßes bedarf, um auf diese Besonderheit - leider ist es oft außerhalb des Amateurfunks eine - selbst die Funkamateure aufmerksam zu machen.
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Wenn Vereine, Schulen oder Lokalpolitiker Kontakte zu Ausländern haben, ist es zu begrüßen. Es ist aber so selten, daß es zumindest der lokalen Presse einen Artikel wert ist, diesen Beitrag zur Völkerverständigung herauszustellen. Für Funkamateure ist der Kontakt mit Ausländern eine alltägliche Sache, denn für uns gibt es weder Landes-, Rassen- noch gesellschaftliche Grenzen. Für uns gibt es nur drei Grenzen, die Grenze des menschlichen Anstandes, die Grenze, die von der Politik bestimmt wird und die Grenze, welche die Wellenausbreitung und die Technik setzen. Die Letztere immer wieder neu zu bestimmen, ist für uns Herausforderung genug. Im Juni 1994 gründete sich während einer Amateurfunkveranstaltung der Deutsch-Arabische Freundeskreis (DAFK). Die Mitglieder kommen aus den Ländern Oman, Jordanien, Kuwait, Libanon, Algerien, Finnland, Türkei, Schweden, Bosnien, Deutschland. Wer sich in arabischen Staaten auskennt, wird von dem politischem Spannungsfeld, besonders dem kuwaitisch - jordanischen wissen! Auch in diesem Falle ist der Amateurfunk eine Brücke. Funkamateure aus dem Irak waren auch eingeladen. Leider gab es Hemmnisse politischer Natur, Visa wurden nicht erteilt.
Wenn der Amateurfunk keine andere Berechtigung hätte - allein dieser Aspekt der Völkerverständigung und des Friedens müßte der Politik Anlaß sein, den Amateurfunk zu fördern und wie in den USA unter den BESONDEREN SCHUTZ des Staates zu stellen. Wir dürfen an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, daß der Staat von Funkamateuren Gebühren erhebt!
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Nach dem Erdbeben in Armenien im Jahre 1988 haben Funkamateure den Kontakt der Hilfsmannschaften untereinander, zu den einheimischen Kräften und zu den Rettungsleitstellen im Bundesministerium des Inneren und des Deutschen Roten Kreuzes zuverlässig sichergestellt.
Im Medical Assistance Radio (MAR) sind Ärzte vereinigt, die Funkamateure sind. Sie helfen in ihrer Freizeit per Amateurfunk Kranken und Verunglückten in Gebieten, wo kein Arzt zur Stelle ist, mit ärztlichen Ratschlägen. Es sind auch viele wichtige Medikamente und medizinische Geräte sehr schnell zu Patienten in aller Welt versandt worden.
Nach "Öffnung des Ostens" haben Funkamateure Hilfstransporte begleitet.
Wie auch oft in den Nachrichtenmedien berichtet wird hielten / halten in den Kriegsgebieten im ehemaligen Jugoslawien Funkamateure die Verbindung nach außen aufrecht. Zerrissene Familien werden wieder zusammengeführt. Diese Arbeit wird sogar von hohen Persönlichkeiten mit UNO-Kontakten anerkannt!
Während der großen Überflutungen im Süden der USA in den letzten Jahren waren Funkamateure die einzigen, die den Hilfsdiensten ein sicheres, überregionales Nachrichtennetz zur Verfügung gestellt haben. Die erste World Telecommunication Development Conferenz (WTDC-94) fand im März 1994 statt. In zwei Dokumenten der Konferenz wird der Einsatz von Funkamateuren zur Kommunikation in Notfällen direkt angesprochen. Seitens des UN-Department of Humanitorian Affairs (DHA) wurden die ITU-Mitgliedsstaaten aufgerufen, den Einsatz der Funkamateure "für die edle Aufgabe der Verhinderung und Linderung menschlichen Leidens" tatkräftig zu unterstützen. Es wurde festgestellt, daß nach Unglückssituationen meist noch zwei Kommunikationsmittel einsatzfähig sind: Tragbare und landmobile Satellitenstationen und derAmateurfunkdienst. Der Amateurfunkdienst ist aber sofort einsetzbar.
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1. Unser Datenfunknetz ist nicht bundesweit, sondern weltweit in Betrieb!
2. Das Netz hat sich schon als besonders zuverlässig erwiesen. Bei großen Überflutungen im Süden der USA war es die einzige funktionierende Nachrichtenverbindung über mehrere Wochen.
3. Unser Netz ist rechnersystemübergreifend. D.h. für die Übertragung ist es gleich, ob auf der einen Seite ein Billigcomputer steht und auf der anderen ein Hochleistungsrechner.
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Die meisten deutschen, sowie viele amerikanische und russische Astronauten / Kosmonauten haben eine Amateurfunklizenz und hatten auch eine Amateurfunkstation an Bord. So war es den Funkamateuren überall in der Welt möglich, mit einfachen Mitteln Funkgespräche mit den Raumfahrern zu führen. Zur Zeit ist ein deutsch - russisches Amateurfunkprojekt in Bearbeitung. Für die russischen Weltraumstation MIR wird eine größere Amateurfunkstation gebaut. Vielfältige Experimente sind dann möglich. Dankenswert ist auch hier die Förderung des BMFT.
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Seit einiger Zeit zeichnet sich auf den Amateurfunk in der Bundesrepublik Deutschland ein großer Druck ab. Erst sollen (1990) den Funkamateuren Frequenzen genommen werden. Dann wird die Entscheidung darüber "vertagt" auf 1995 (nach den Wahlen!). 1992 begann man, die Durchführungsverordnung zum Amateurfunkgesetz (DV-AfuG) zu ändern. Im Verlauf der Diskussionen stellte man auf einmal fest, daß das Amateurfunk-Gesetz auch geändert werden sollte (muß!?). November 1992 wurde das "Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten" (EMVG) verabschiedet. Im November 1993 die dazugehörende Beitragsverordnung. Zur Zeit wird von den Funkamateuren "von oben" verlangt, sich mit dem CB-Funk über Abtretung von Frequenzbändern zu "einigen".
Im Rahmen seiner Liberalisierungs- und Deregulierungspolitik strebt das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) an, einen Teil seiner bisherigen Zuständigkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung in die Hände der Funkamateure zu legen. Das BMPT will das "riesige Regelwerk entstauben" um schnelle Änderungen zu ermöglichen. Solche Sätze gehen zunächst einmal "runter wie Öl", sehr gut formuliert. Wir wollen ja alle mehr Freiheiten, besonders in der Freizeit besonders bei Experimenten. Den Politikern kann es doch auch nur recht sein, wenn Gesetzeswerke entkrampft werden. Wer aber die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt hat, wird sehr hellhörig. Funkamateure sehen die Gefahr, daß der Amateurfunk totliberalisiert werden soll. Viele für die Wirtschaft mittlerweile hochinteressanten Frequenzen liegen in, allerdings international geregelten, Amateurfunkbändern. Wenn der Amateurfunk tot ist, kann er keinen Anspruch mehr anmelden. Anders herum, wenn die Zahl der Funkamateure, durch eine erhebliche Erleichterung der Prüfung stark anstiege, können auch mehr Geräte verkauft werden (Wirtschaftsinteressen!). Nur, der Amateurfunk wäre dann nicht mehr der Amateurfunk.
Es besteht die von vielen Funkamateuren getragene begründete Befürchtung, daß von seiten des BMPT elegant unter dem Deckmantel der Liberalisierung tiefe Einschnitte in den Amateurfunk zu Gunsten des Profites gemacht werden (sollen?).
Wir bitten Sie, den Amateurfunk, mit seinen ideellen Werten, gegen kalte kommerzielle Interessen zu unterstützen.
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Die Problematik der Breitbandverteilanlagen ist leider nicht nur amateurfunkbezogen zu sehen, sondern global für viele Funkdienste.
Begründet dadurch, daß innerhalb des Kabels Frequenzen genutzt werden, die außerhalb des Kabels von verschiedenen Funkdiensten auch genutzt werden, kommt es zu Unverträglichkeiten. Die Kabelanlagen sind für die Hochfrequenz durchlässig. Es werden auf der einen Seite Funkdienste in der Abwicklung ihres Funkverkehres derart gestört, daß ein Funkbetrieb nicht mehr möglich ist. Es ist dabei gleich, ob am Kabel ein Empfänger angeschlossen und dieser dann eingeschaltet ist oder nicht, und welches Programm gewählt ist. Auf der anderen Seite dringen die Funkwellen der rechtmäßig und technisch einwandfrei arbeitenden Funkdienste in das Kabel ein und stören den Rundfunkempfang. Unfrieden unter Nachbarn ist deshalb vorprogrammiert.
Die Funkwellen bzw. Funkstörungen treten hauptsächlich aus den privaten Hausverteilanlagen aus. Untersuchungen des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT), die im Auftrag des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) durchgeführt wurden, ergaben, daß 95% dieser Anlagen mehr als die von der Behörde zugelassene Menge Störstrahlung aussenden. Die Problematik zeigt sich besonders bei den Sonderkanälen - weniger bei Kanälen, die in dem Ton- und Fernsehrundfunkbereich liegen.
Unter den gestörten Funkdiensten befinden sich auch für die Sicherheitwichtige:
- BOS (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste)
- militärischer Flugfunk (auch der von alliierten Streitkräften)
- militärischer Richtfunk - Flugnavigationsfunk - ziviler Flugfunk
- Schiffahrt
- Eisenbahnbetriebsfunk
- Energieversorger
- Nahverkehr
- Bergbahnen
- Wetterfunkdienste
Weiterhin werden Funkdienste gestört, mit denen (u.a. TELEKOM und deren Tochterfirmen) Geld verdient werden soll, z.B.:
- Industriefunkdienste
- Weltraumfunkdienste
- MODACOM
- CHEKKER
- ERMES
- Tonrundfunk
- Fernsehrundfunk
- Betriebsfunk
(Anlage A4)
Da diese Problematik, besonders durch den Flugfunkdienst, internationale Tragweite hat, ist die Gefahr des "Gesichtsverlustes" für den Hochtechnik-Standort Bundesrepublik Deutschland nicht auszuschließen. Der Bildträger(-Sender) des Sonderkanal 5 befindet sich normalerweise auf der Frequenz 133,25 MHz. 133,25 MHz ist aufgrund internationaler Vereinbarungen dem Flugfunk, EUROCONTROLL in Maastricht zugeteilt. EUROCONTROLL Mastricht ist auch für einen großen Bereich der Bundesrepublik Deutschland zuständig. (Anlage A2)
Zur Zeit wird daran gearbeitet, Fernsehübertragungen zu komprimieren. Dazu wird ein Fernsehkanal, der sich normalerweise aus mehreren "einzelnen Sendern (= Träger)", nämlich dem Bild-, Farb- und Tonträger und bei zweisprachiger- oder Stereotonaussendung zusätzlich noch aus dem 2. Tonträger zusammensetzt, digitalisiert (Anlage A7). Das bedeutet dann: Heute werden "nur" die Funkdienste gestört, die direkt auf der Frequenz oder in der Nähe der Frequenz eines Trägers empfangen wollen. Durch die Komprimierung, die auf einem Fernsehkanal bis zu 10 Fernsehprogramme ermöglicht, ist der komplette Bereich des Fernsehkanales, etwa 5.5 MHz pro Kanal, gleichmäpig mit "einem Träger" belegt. Da im Kabel die Fernsehkanäle dicht nebeneinander liegen, bedeutet das für die Funkdienste, daß der Frequenzbereich von etwa 4 MHz bis etwa 446 MHz durchgehend derart gestört werden wird, das ein geordneter Funkbetrieb nicht mehr möglich ist. Eine Frequenzänderung, wie sie jetzt z.B. z.Z. zu Gunsten des Flugfunkdienstes durchgeführt wurde, ist dann nicht mehr möglich! Ihnen wird sicherlich das Datum der beiden Schreiben (Anlage A2 und Anlage A3) ins Auge fallen. Das BAPT erklärte, das es die Sicherstellung eines ordnugsgemäßen Funkbetrieb nicht gewährleisten kann. Mehr als zwei Monate später "bat" das FTZ seine Beamten nicht, das einzig Sinnvolle zu tun, nämlich den Sonderkanal 5 abzuschalten. Stattdessen sollten mal die Flugfunkempfänger geprüft werden. Daß die "Untersuchung der Flugfunkempfänger" technisch absolut unsinnig ist und nur Aktivität vortäuschen soll, werden die Techniker, welche die Funkstörungen zu bearbeiten hatten, erkannt haben. Sie wußten, daß die Empfänger nur das taten, wozu sie konstruiert wurden, nämlich auf der bestimmten Frequenz zu empfangen. Technischen Laien kann so eine Anweisung jedoch plausibel erscheinen. Wen wundert jetzt noch der Vertrauensverlust der Politiker und Verwaltungen!
(K)Ein Verleich: Ein Pfarrer hatte hinter dem Altar einen Sender mit geringer Sendeleistung installiert. Kranke und Behinderte sollten zumindest per Radio am Gottesdienst der Gemeinde teilnehmen können. Sendezeit war eine Stunde pro Woche! Gestört wurde niemand! Telekom speist in bekannt hochfrequenzmäßig undichte Kabelanlagen, die wie ein Sender wirken, rund um die Uhr Energie ein. Gestört werden viele, sogar sicherheitsrelevante Funkdienste. Juristisch wohl klar, der Pfarrer verstößt gegen geltendes Recht, Telekom nicht!? Aber wie ist das mit der Moral? Wie erklären sie einem jungen Menschen, der sich einen "Meßsender" mit geringster Sendeleistung baut, daß er das nicht darf?
Von Seiten der Behörde wird unseres Erachtens "gemauert". Wenn mit den Beamten des BAPT's gesprochen wurde, tat man meist erstaunt oder gab nur spärlich Teilinformationen "preis". Nachweislich bekannte Sachverhalte wurden bestritten. Erst wenn die Beamten feststellten, daß etwa der gleiche Informationsstand vorhanden ist (oder gar ein besserer?), wurden die Gespräche sinnvoller. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Das Problem ist nur noch politisch zu lösen. Viele Funkanwender würden sich freuen, wenn Sie sich entschließen würden, das Problem des Breitbandkabels anzupacken.
Sie können einmal selber testen, wie undicht die Breitbandkabel sind. Informieren Sie sich doch über die Frequenz von Starsat-Radio im Breitbandkabel und stellen Sie Ihr Autoradio auf diese ein. Sie werden diesen Sender, der "nicht terrestrisch ausgesendet wird", an vielen Punkten in Städten hören, häufig sogar in Stereoqualität. Beachten Sie aber bitte, daß die Sender im Kabel in den verschiedenen Städten nicht auf einer einheitlichen Frequenz liegen.
Anhand der beigefügten Karte (Anlage A1) können Sie sich ein Bild über die Störsituation in einer westfälischen Innenstadt machen.
Das BAPT verlangt von uns Geld für die Beseitigung von Funkstörungen aus dem Breitbandkabel nach dem "Nutzerprinzip". Aufgrund ihrer eigenen Untersuchungen ist dem BAPT die, mit technischen Mitteln, Unlösbarkeit des Problemes allerbestens bekannt. Wohlwissend daß die juristische Grundlage fehlt, empfinden Funkamateure so etwas als Betrug.
Als erster, wohl kostenneutraler Ausweg aus dem Dilemma erscheint uns, daß vor den Hausverteilanlagen ein Umsetzen der Sonderkanäle in den Frequenzbereich der normalen Fernsehkanäle mit einem Zusatzgerät erfolgen muß. Für den Kabelkunden hat es den Vorteil: Es wird keine neue Kabelinstallation benötigt.
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a) Elektromagnetische Verträglichkeit Umwelt
und
b) Elektromagnetische Verträglichkeit Geräte
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Vorab: Seit 1920 werden elektromagnetische Wellen zur Signalübertragung genutzt. Bis heute ist noch kein konkreter Fall bekannt, daß biologische Schäden aufgetreten sind. Im Vergleich zu eventuellen biologischen Schädigungen sind die tatsächlich vorhandenen positiven Aspekte erdrückend.
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Bei den Frequenzen und Sendeleistungen der Funkamateure spielt die thermische Wirkung allerdings meist nur eine untergeordnete Rolle. Viele Menschen nutzen die thermische Wirkung in ihrer Küche im Mikrowellenherd. Ärzte setzen sie zur Heilung bei Entzündungen ein.
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Funkamateure nehmen die in der letzten Zeit in der Bevölkerung entstandenen Ängste außerordentlich ernst, sie teilen sie aber nicht. Wären diese Ängste begründet, so hätte sich in den vielen Jahren, besonders bei Funkamateuren, ein spezielles Krankheitsbild gezeigt. Wir Funkamateure sind allerdings darüber entsetzt, wie mit den Ängsten wirtschaftlicher Profit gemacht wird. Sei es durch "elektromagnetische Gurus" die Gemeinschaften gründen, um gegen Geld ihre Dienste anzubieten oder Beiträge kassieren zu können, seien es Verlage, die ihre "Blättchen" vermarkten, seien es "Wunderheiler" die "elektromagnetisch Erkrankte" heilen wollen oder seien es bestimmte "pharmazeutische Firmen", welche Pillen gegen den Elektrosmog anbieten. Wir haben mittlerweile den Eindruck, daß von solchen Leuten oder Unternehmen die Angst bewußt geschürt wird, wie gesagt, des Profites willen. Vermutlich wurden von denselben Leuten / Firmen, die heute gegen elektromagnetische Felder wettern, noch vor kurzer Zeit "magnetische Kissen" und Kupferspiralen als Allheilmittel angepriesen.
Funkamateure fragen sich, ob nicht auch der Umgang der Industrie und der Politik mit den Ängsten der Bevölkerung in den letzten Jahren / Jahrzehnten zu dem Vertrauensverlust geführt hat, der die jetzige zum Teil vorhandene Hysterie gefördert, wenn nicht sogar ausgelöst hat. Wenn nach der Tschernobyl-Katastrophe vor einem deutschen Kernkraftwerk erhöhte Radioaktivität festgestellt und von den Betreibern des Kraftwerkes beteuert wird, daß bei dem Kraftwerk keine Panne vorlag, sich aber anschließend doch eine herausstellt, die wohl bewußt verschwiegen wurde, soll sich niemand über die heutigen Reaktionen, EMVU betreffend, wundern. Wäre nicht hier die Politik gefordert gewesen?
Die Politik muß verlorengegangenes Vertrauen schnellstens wieder zurückgewinnen.
Jahrzehntelange Erfahrungen liegen mit großen leistungsstarken Rundfunksendern vor. Die Bevölkerung in Orten wie Langenberg müßte ja eigentlich verstorben, zumindest schwerkrank sein. Wie ließe sich die äußerst hohe Dosis bei einer Magnetkernspintomographie verantworten? Müßte man nicht sogar, um konsequent zu sein, soweit gehen und den elektrischen Strom verbieten, denn entlang jeder elektrischen Leitung ist ein elektrisch erzeugtes magnetisches Feld. Was dann geschieht, soll sich jeder selber ausmalen. Was machen wir aber mit der elektrischen Aufladung unserer Kleidung und unserer Teppiche? Die verursacht mitunter sogar einen elektrischen Schlag.
Gefahren gehen von dem "Funksender" Breitbandkabel aus, welches die sicherheitsrelevanten Funkgeräte stört, aber nicht von Funkgeräten.
Es verdanken viele Menschen der Anwendung elektrischen Stromes ihr Leben oder eine Linderung ihrer Leiden.
- Hörgeräte
- Kurz- und Mikrowellenbestrahlung
- physikalisch-therapeutische Reizstromgeräte
- Magnetkernspintomographie (mit wirklich extremsten Magnetfeldern)
Prof. Dr. med. Erwin Schliephake: (Auszug aus einem Brief) "Anscheinend sind meine Untersuchungen, die ich seit 1929 auf diesem Gebiet gemacht habe, in Vergessenheit geraten. Sie sind in meinen Büchern 'Kurzwellentherapie' (sechs Auflagen) und 'Krebs und natürliche Abwehrkräfte' sowie in zahlreichen Zeitschriftenartikel dargelegt.
Die Heilwirkung bei eitrigen Erkrankungen habe ich zuerst 1930 im Selbstversuch festgestellt. Seitdem sind Tausende von Kranken behandelt worden. Was vom 'Elektrosmog' zu halten ist, läßt sich daran erkennen, daß ich mich seit mehr als 60 Jahren täglich in elektromagnetischen und elektrischen Feldern aufhalte und meinen Kopf und mein Herz durchflute. Dabei habe ich ganz fröhlich das hundertste Lebensjahr erreicht; vielleicht deshalb?"
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Aber auch die Geräte der Funkamateure stören andere. Es ist für uns selbstverständlich, wenn wir ein sicherheitsrelevantes (Funk-) Gerät stören, wir ohne nach der Ursache zu fragen, sofort unsere Sendungen so einrichten, daß die Störungen nicht mehr vorhanden sind. Später wird dann geprüft werden, wo der Fehler ist, bei dem gestörten Gerät oder bei dem Gerät des Funkamateurs. In diesem Punkt unterscheiden sich Funkamateure positiv von den Betreibern des Breitbandkabels. Die lassen ihren "Sender" eingeschaltet - rund um die Uhr - auch bei Störungen sicherheitsrelevanter Funkdienste. (Anlage A2)
Anders ist es mit Geräten für den Fernseh- und Tonrundfunkempfang. Es wird immer wieder festgestellt, daß Antennenverstärker, Videore corder und Empfänger verwendet werden, welche den Vorschriften nicht genügen. Auch sind Antennenverkabelungen zu finden, die total "verbastelt" sind. Abgeschirmte Leitungen sind nicht vorhanden oder es ist mit Lüsterklemmen gepfuscht worden. Geräte und Anlagen entsprechen also nicht dem Stand der Technik und der Vorschriften. Für den Nutzer solcher Anlagen zählt ein gutes Bild und guter Ton. Wehe dem, der dann Bild und Ton stört. Die gute Nachbarschaft war dann vielleicht einmal. Im "Zweifelsfall" ist "natürlich der böse Funkamateur" schuld.
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Das zweite Ergebnis: Durch etwa 100 000 Widersprüche - 45 000 von den Funkamateuren und 55 000 von anderen Funkanwendern war das BAPT mehrere Wochen handlungsunfähig.
In der Ausgabe 07/94 der Verbandszeitschrift des DARC (CQDL) bittet das BMPT die Funkamateure um Stillhalten damit die entstandenen Probleme bearbeitet werden können! 6 Monate nach Versendung der Beitragsbescheide liegt offensichtlich immer noch ein riesiger Aktenberg zu diesem Thema vor. Für Steuerzahler stellt sich auch die Frage, wer diesen enormen, selbsterzeugten Verwaltungsaufwand bezahlt. Die Fehler eingestehen will das BMPT/BAPT aber nicht. Mit den wirklich eindeutigen Mängeln werden nun noch die ohnehin hochbelasteten Verwaltungsgerichte befaßt.
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Amateurfunk ist freie Entfaltung der Persönlichkeit - GG Art. 2.1.
Amateurfunk stellt, wie herkömmliche Ton- und Fernsehrundfunkprogramme, eine Information dar. Deshalb berufen sich Funkamateure und Rundfunkteilnehmer gleichermaßen auf die Informationsfreiheit. Amateurfunk darf allgemein empfangen werden.
Die Informationsfreiheit ist verankert in:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen v. 10.12.48 Art. 19
- Medien-Deklaration der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) v. 28.11.78 Art. II
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten v. 04.11.50 / Dokumente Europas Art. 10.1
- GG Art. 5.1
Die deutsche Verfassungsgeschichte kennt bis zum Jahre 1945 kein eigenständiges Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Erst nach dem 2. Weltkrieg wurde die Informationsfreiheit unter dem Eindruck der gerade zurückliegenden Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus in verschiedenen Landesverfassungen und im Grundgesetz grundrechtlich verankert.
Zwei äußerst hochrangige und sensible Menschenrechte sind also berührt. Gerade Deutsche in Ost und West sollten durch die Erfahrungen in den letzten 60 Jahren für Menschenrechte ganz besonders sensibilisiert sein. Westliche Politiker haben zu Recht beanstandet, daß die DDR nach westdeutschen Rundfunksendern gerichtete Antennen abgerissen hat. Wenn die Intention heute auch eine andere sein mag, dem Grundrecht ist es letztlich gleichgültig weshalb es eingeschränkt wird. Das was zählt, ist daß es eingeschränkt wird, und das darf nicht sein.
Dennoch, es gibt Städte und Gemeinden die glauben, ein hohes Grundrecht einschränken zu können. Sie verbieten per Gestaltungssatzung Antennenanlagen oder schränken die Errichtung ein. Selbst außerhalb der geschlossenen Bebauung werden mit Hinweis auf die Landesgestaltung Einschränkungen auferlegt. Ganz offensichtlich sind sie sich nicht darüber im klaren, in welchem Gesetzeskonflikt sie sich befinden. Der Artikel 30 der "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen v. 10.12.48 sollte beachtet werden: "Nichts in dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß es für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in dieser Erklärung ausgeübten Rechte und Freiheiten hinzielt."
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Denkmalschutz und Bewahrung historischer Stadtbilder sind unter dem Blickwinkel der Verfassung wichtige Gemeinschaftsgüter. Gleichwohl wiegen die Einbußen, die ein Stadtbild durch die herkömmlichen Außenantennen auf den Dächern zweifellos erfährt, geringer als die Eingriffe in die Rundfunksempfangsfreiheit, die mit einem allgemeinen Verbot derartiger Außenantennen verbunden sind. Bietet eine Außenantenne gegenüber dem Programmangebot des Breitbandkabels zusätzliche Empfangsmöglichkeiten (Anm. Lang- Mittel- und Kurzwelle, sowie einige Satellitenprogramme und natürlich der Amateurfunk fehlen aufgrund der technischen Gegebenheiten), so muß es dem Bürger freigestellt bleiben, das gewünschte Programm sowohl aus dem Angebot des Breitbandkabels als auch aus den zusätzlichen Empfangsmöglichkeiten über die Außenantenne auswählen zu können.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EGMR, Urt. v. 22.05.90 - NR. 15/1989/175/231 Autronik-AG/Schweiz
LG Wiesbaden 11 0 68/88 v. 31.10.88
Die Sicherung des freien Flusses der Information zwischen der Quelle und dem Medienverbraucher als Empfänger kann nicht durch rechtliche gegen die Verbreitung gerichtete Maßmahmen beeinträchtigt werden. Gegenüber diesem Verfassungsanspruch muß die Verbotsnorm des Fernmeldeanlagengesetzes zurücktreten.
Von großem Interesse ist in diesem Zusammenhang auch die Rechtsauffassung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Siehe Schreiben v. 23.08.90 an den Präsidenten des Landtages. Betr.: Verkabelungszwang - Bezug: Kl. Anfrage Nr. 1923 - Drucksache 10/5301.
...Kabelanlagen erfüllen diese Voraussetzung (Anm.: gem. GG Art. 5) allerdings häufig deshalb nicht, weil sie in der Regel keinen Empfang der auf Mittel- und Langwelle (Anm.: Amateurfunk"programme" natürlich auch nicht) ausgestrahlten Rundfunkprogramme ermöglichen,...
Bei beabsichtigten Behinderungen des Errichtens von Amateurfunkantennen sollte die Empfehlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes beachtet werden.
... daß ein derartiges, generelles Verbot rechtlich nicht tragbar erscheint und zugunsten der Funkamateure tunlichst unterlassen werden sollte. ...
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Sehen Sie bitte die Amateurfunkantennen als filigrane Kunstwerke, welche den Vergleich mit einigen Kunstwerken, selbst in historischen Altstädten, nicht scheuen brauchen.
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Da Funkamateure aber auch, selbst in der Bundesrepublik Deutschland, weit vom Stromnetz entfernt funken wollten, werden Experimente mit regenerierbaren Energieen, wie Wind-, Wasser- und Sonnenenergie durchgeführt. Besonders in Ländern der Dritten Welt muß der Funkamateur phantasiereich sein, wovon dann auch die jeweilige Bevölkerung profitieren kann.
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Der Umgang eines Staates mit seinen Funkamateuren legt seine demokratische Ordnung offen. In der Bundesrepublik Deutschland steht der Amateurfunk seit einigen Jahren unter stetig wachsendem Druck der von der Wirtschaft angestoßenen Politik!?! Städte und Gemeinden machen Funkamateuren mit Hemmnissen für den Antennenbau das Leben (Funken) schwer. Die undichten Breitbandkabel stören nicht nur den Amateurfunk, sondern auch sicherheitsrelevante Funkdienste. Die Ängste einiger Mitmenschen vor den elektromagnetischen Strahlen nehmen Funkamateure sehr ernst, teilen sie aber aus seriösen sachlichen Gründen nicht.
Wir hoffen, daß sich solch ein Chaos, welches vom BMPT und BAPT wegen des EMVG ausgelöst wurde, nicht wiederholt und auch die daraus resultierenden offenen Probleme zur Zufriedenheit aller gelöst werden. Bei der Kalkulation der Amateurfunkgebühren sollten die Leistungen des Amateurfunkes für die Gesellschaft berücksichtigt werden.
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