Wer mit Werbeanrufen und Werbepost belästigt wird oder illegale Abbuchungen vom eigenen Konto entdeckt, fragt sich meist, wie seine Telefonnummer, Konto- oder Adressdaten in unbefugte Hände geraten sind. Die wichtigste Informationsquelle für Datenhändler sind die Betroffenen selbst. Bewusster Umgang mit den eigenen Daten kann helfen.
"Herzlichen Glückwunsch. Sie haben gewonnen." Ob auf dem Postweg oder im Internet. Immer wieder wird Verbrauchern vorgegaukelt, das ganz große Los gezogen zu haben. Was häufig übersehen wird, es werden Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und sogar die Kontonummer abgefragt. Mit dem Hinweis, sonst könne man den Gewinn nicht zustellen. Vorsicht, warnt Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein:
Es ist gerade bei Glücksspielen regelmäßig so, dass dort mehr Informationen verlangt werden, als erforderlich sind. Es wird wahrscheinlich nur ein Promillesatz Gewinne bekommen. Die bekommen aber von Hunderten die Kontoverbindungen und können die missbrauchen.
Auch Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum sind bei Adresshändlern begehrt. Thilo Weichert:
Alle diese Informationen sind regelmäßig nicht erforderlich. Im Internet ist die Telefonnummer nicht erforderlich. Das Geburtsdatum ist völlig unsinnig. Aber: Diese Informationen sind sehr wertvoll, weil sie genutzt werden können, um Daten zusammenzuführen. Weil, wenn man die Geburtsdaten hat, weiß man genau, um wen es sich handelt. Oder man kann dann zusätzliche Werbemaßnahmen über Telefon schalten.
Zwar kann man der Weitergabe von Daten widersprechen, indem man das dafür vorgesehene Kästchen ausfüllt oder den Absatz ganz streicht. Die Datenschützer haben jedoch andere Erfahrungen gemacht:
Leider haben wir immer wieder festgestellt, dass diese Willensbekundungen von den Verbraucherinnen und Verbraucher von den Unternehmen nicht ernst genommen werden und die Daten trotzdem weitergeben werden.
Vorsicht ist ebenfalls bei Fragebögen von Werbeunternehmen im Internet oder Umfragen auf der Straße geboten. Da will man wissen, was jemand isst, trinkt, welche Hygieneartikel er oder sie benutzt oder wie viel man verdient. Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weiß, dass damit persönliche Profile erstellt werden:
Das ist natürlich höchst bedenklich, was dort die einzelnen Verbraucher freiwillig an Daten von sich geben. Das ist aus unserer Sicht eigentlich nicht zu verantworten.
Einen Schutz vor unliebsamer Werbung versprechen auch die so genannten Robinsonlisten. Seriös sind die Robinsonlisten für Postsendungen. Thilo Weichert warnt jedoch vor Robinsonlisten für E-Mail, Telefon und Fax. Denn um dort verzeichnet zu sein, muss man wiederum Daten preisgeben. Und auch hier haben die Datenschützer bereits Missbrauch festgestellt.
Wer also vermeiden will, dass persönliche Daten weitergegeben werden, sollte mit allen Angaben zur Person unbedingt geizen. Wer nur eine Auskunft haben will über ein Produkt, dem rät der Datenschützer sogar, einen anderen Namen anzugeben. Das ist völlig legal. Auch das Geburtsdatum muss nicht stimmen. Einen Werbeanruf muss niemand annehmen. Auch keine telefonische Beratung seiner Krankenkasse oder Bank, um die man nicht gebeten hat.
Beim Handel mit den eigenen Daten hat man das Recht, von den werbenden Unternehmen Auskunft zu verlangen. Wenn das nicht geschieht, sollte man sich an Verbraucherschützer und Datenschutz wenden. Wenn Ämter von Gemeinden Adressen weitergeben, mit denen gehandelt wird, kann man Beschwerde bei den Innenministerien der Länder einreichen. Wird aber illegal Geld abgebucht, gibt es nur einen Weg, rät Thilo Weichert:
Dann sollte man sich auch nicht scheuen, die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu informieren. Das Problem ist, dass hinter jeder illegalen Datenverwendung auch 10 bis 20 bis 100 andere Fälle stecken. Und den Tätern muss insgesamt das Handwerk gelegt werden.
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