Die österreichische Umweltschutzorganisation
Austrian Member of Friends of the Earth International

Gift im Wasser

Nitratbelastung und Wasserverschmutzung in Österreich

EU-Kritik: Österreich ist säumig im Gewässerschutz

Nitrat - Dünger und Schafstoff

Österreichs Trinkwasser ist stark mit Nitrat belastet. Jetzt droht Österreich deswegen ein Rechtsstreit mit der EU.

Die Menschen in der EU sorgen sich um die Qualität ihres Trinkwassers. Besonders die steigende Nitratbelastung war Anlass für die Europäische Kommission, Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität zu setzen.

Zuviel Dünger im Wasser

Nitrat ist ein wichtiger Nährstoff für Pflanzen. Ist die Konzentration mit Nährstoffen - wie z.B. Nitrat - zu hoch, "kippt" das Wasser. Algen und Pflanzen wachsen übermäßig und das bringt das Gewässer aus dem ökologischen Gleichgewicht (Eutrophierung).

Mehr Infos zu Nitrat - Dünger und Schadstoff

Die Nitratrichtlinie der EU

Die sogenannte EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) wurde erlassen, um die Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Intensiv-Landwirtschaft zu schützen. Sie wurde am 12. Dezember 1991 von der Europäischen Kommission verabschiedet.

Die EU-Mitgliedstaaten haben seither alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen.

Inhalt dieser Berichte:

Der aktuelle Bericht der EU-Kommission beurteilt die Belastung der Gewässer durch die Landwirtschaft in Österreich als zu hoch

Besonders in landwirtschaftlich stark genutzten Gebieten im Nordosten Österreichs ist die Situation äußerst besorgniserregend: Die bereits über dem Grenzwert liegenden Nitratwerte steigen weiter. Das Burgenland ist mit 21,4% und Niederösterreich mit 20,1% sehr stark belastet, in Wien sind sogar 60,1% der Messwerte über dem Grenzwert!

Zwei Drittel der Stickstofffrachten stammen aus intensiver landwirtschaftlicher Bodennutzung, des weiteren von Gülleausbringung, aber auch durch undichte Senk- und Sickergruben, sowie undichter Kanalisation.

Das österreichische "Aktionsprogramm":

Österreich führt bundesweit ein Aktionsprogramm zum Gewässerschutz durch. Dazu gehören

Die Maßnahmen, die Österreich im Rahmen des Aktionsprogramms der Jahre 1999-2000 getroffen hat, entsprechen den Vorschriften der Nitratrichtlinie nur mäßig bis unzureichend. Dass die Nitratbelastung des Grundwassers nach wie vor unverändert hoch bzw. sogar steigend sind, liegt zum Teil an der zeitlichen Verzögerung, mit der Nitrate vom Boden ins Grundwasser gelangen können. Vor allem aber wurden im Rahmen des ersten Aktionsprogramms nur höchst unzureichende Maßnahmen ergriffen.

Österreich droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU

Nitrat sieht man/frau nicht

Führen einzelne EU-Mitgliedstaaten die vorgesehenen Schritte der Richtlinie nicht ordnungsgemäß durch, werden rechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die EU-Kommission strebt dann ein Vertragsverletzungsverfahren an.

Der erste Schritt ist eine mit Gründen versehene Stellungnahme, auf die der Mitgliedstaat innerhalb von zwei Monaten antworten muss. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

In Österreich ist der "Fall" derzeit noch offen. Österreich wurde kritisiert; die Antwort erfolgte am 23. Dezember 2002 an die Europäische Kommission. Diese entscheidet nun die weitere Vorgehensweise.

Die rechtliche Situation in Österreich

Nitrat: Zerstörte Wasserromantik?

Schwellenwerte und Grenzwerte

Durch die Novellen der Trinkwasser-Nitrat-Verordnung (1996) und der Grundwasserschwellenwert-Verordnung (1997) wurde der Nitrat-Schwellenwert weiterhin bei 45 mg/l angesetzt. Nach den Plänen und rechtlichen Verankerungen hätte er aber bereits Anfang der 90er-Jahre auf 30 mg/l gesenkt werden müssen. Nach 1999 hätte der Schwellenwert weiter reduziert werden müssen: auf 18 mg/l!

Der Schwellenwert gibt nachweisbare Verunreinigungen an. Er wird meist bei 60 Prozent des Grenzwertes der gesetzlich erlaubten Wasserverschmutzung angesetzt. Bei Überschreitung des Schwellenwertes besteht Besorgnis, dass das Grundwasser nicht mehr zur Trinkwassergewinnung geeignet ist.

Das Wassergüte-Monitoring

Seit 1991 wird die Wassergüte durch ein bundesweit einheitlich geregeltes "Wassergüte-Monitoring" erhoben. Die Landeshauptleute müssen gefährdete Grundwassergebiete ausweisen und Maßnahmeverordnungen zu deren Verbesserung erlassen.

Nach den Grundwassermessdaten des Umweltbundesamtes wären im Jahr 2000 mehr als 4400 km² als gefährdete Gebiete auszuweisen gewesen. Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden aber nur zwei Grundwassergebiete als Sanierungsgebiete ausgewiesen.

Manipulationen "erlauben" die Verschmutzung unseres Trinkwassers

Messwerte aus Messstellen in ganz Österreich erlauben die Beurteilung der Gewässergüte. Die Toleranz, ab der ein Messwert auf eine Gefährdung der Wasserqualität hinweist, wurde deutlich erhöht. Zusätzlich wurden die Kalkulationen für die Einteilung in die Gebietsklassen wurde deutlich verändert, so dass weit weniger Grundwassergebiete gefährdet erscheinen. Und das, ohne wie vorgesehen dabei den Schwellenwert von 45 mg/l zu verändern.

Gefährdete Messstellen

Nach der alten Rechtslage galt eine Messstelle dann als gefährdet, wenn 25% der in Abständen von zwei Jahren erhobenen Messwerte über dem Grundwasserschwellenwert von 45 mg/l liegen. Nach der neuen Rechtslage (seit April 2002) gilt eine Messstelle erst dann als gefährdet, wenn der Durchschnitt der Messwerte über dem Grundwasserschwellenwert von 45 mg/l liegt.

Voraussichtliches Maßnahmengebiet - Beobachtungsgebiet

Nitratverursacher Landwirtschaft

Damit in einem Gebiet Maßnahmen ergriffen werden müssen, müssen 50% (vorher 25%) der Messstellen als gefährdet eingestuft sein. Sind 30 - 50% der Messstellen gefährdet, so gilt dieses Gebiet als Beobachtungsgebiet ohne konkrete Rechtsfolgen (früher galten Gebiete bei Gefährdung von 25% der Messstellen bereits als Sanierungsgebiete). Übrigens: Früher hieß das "Sanierungsgebiet", heute "Maßnahmengebiet".

Für das Jahr 2000 waren nach der alten Rechtslage von den insgesamt ca. 12.000 km² umfassenden Grundwassergebieten 20 Gebiete mit einer Gesamtausdehnung von 4.413 km² "gefährdete Gebiete". Nach nach der neuen Rechtslage werden nur sechs Gebiete mit einer Ausdehnung von 2.014 km² als voraussichtliche Maßnahmengebiete bezeichnet. Als Beobachtungsgebiete ohne Rechtsfolge zählen weitere sechs Gebiete mit 1.691 km² Gesamtfläche.

Mehr Infos zu Nitrat - Dünger und Schadstoff
Pestizide im Trinkwasser

<< Zurück zu "Giftcocktail" (Übersicht)


Adresse: http://www.global2000.at/pages/tnitrat.htm
Zuletzt aktualisiert: Mit, 3 Dez 2003 00:00:00
© GLOBAL 2000, E-Mail: office@global2000.at