Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
  Antragstellung | elan | Geförderte Projekte | Sitemap | Service | Kontakt English
[Aktuelles / Presse][Förderung][DFG-Im Profil][Internationales][Wissenschaftliche Karriere]
Homepage
Aktuelles
Pressemitteilungen
2006
Nr. 34
Suche
Detailsuche
 
GEPRIS - Gefoerderte Projekte
Research Explorer
 Aktuelles

DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2006 vor

Gesundheitsschutz in der Schwangerschaft steht im Mittelpunkt

Pressemitteilung Nr. 34
5. Juli 2006

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat dem Bundesminister für Arbeit und Soziales die MAK- und BAT-Werte-Liste 2006 vorgelegt. Sie enthält gegenüber dem Vorjahr 155 Änderungen und Neuauf­nahmen. Damit liefert sie die aktuelle wissenschaftliche Basis für höchstzulässige Konzentrationen eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz. Besonderes Augenmerk richtete die Kommission in diesem Jahr auf die Kriterien für die Beurteilung der Gefährdung durch Arbeitsstoffe in der Schwangerschaft. Hier überprüfte sie aus Anlass der novellierten Gefahrstoff-Verordnung 47 Stoffe, für die bislang nicht genügend Daten für eine eindeutige Eingruppierung vorlagen, und ordnete 37 Stoffe einer Bewertung zu. Bei den verbleibenden zehn stehen weitere, klärende Untersuchungen an. Die beiden Stoffe Blei und o-Toluidin wurden nach neuen Untersuchungen als krebserzeugend im Tierversuch, beziehungsweise für den Menschen sowie als mutagen für die Keimzellen eingeordnet. Nach der Veröffentlichung der Liste können nach einer Verfahrensänderung bis zum 31. Dezember 2006 dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden, die von der Kommission geprüft und gegebenenfalls für die endgültige Verabschiedung berücksichtigt werden. Im Jahr 2005 gingen zu acht Stoffen Kommentare ein, die eine Neubewertung für Antimon und seine anorganischen Ver­bindungen mit sich brachte.

In diesem Jahr haben sich folgende Änderungen ergeben:

Aufgrund der neu festgelegten Kriterien für die Beurteilung der Gefährdung in der Schwangerschaft überprüfte die Senatskommission insgesamt 62 Arbeitsstoffe. Acetylaceton, Adipinsäuredimethylester, Bernsteinsäuredimethylester, Glutarsäuredimethylester und deren Gemische, Aminobutane (alle Isomeren), 2- Aminopropan, Anilin, tert-Butanol, 2-Butin-1,4-diol, tert-Butylacetat, n-Butylacrylat, Carbonsäure(C4-C6)dimethylester, Chloressigsäuremethylester, 5-Chlor-2-methyl-2,3-dihydroisothia­zol-3-on und 2-Methyl-2,3-dihydroisothiazol-3-on, 1,1-Dichlorethan, Diethanolamin, 2-Diethylaminoethanol, Diisopropylether, Dimethoxymethan, 1,4-Dioxan, 1,3-Dioxo­lan, Diphenylether, Dipropylenglykol, Distickstoffmonoxid, 1-Ethoxy-2-propanol, 1-Ethoxy-2-propylacetat, Ethylacrylat, Ethyldiglykol, Ethyl-3-ethoxypropionat, 2-Ethyl­hexylacrylat, Glycerin, Kupfer, Naled, Natriumfluoracetat, Pentan, p-Phenylendiamin, weißer und gelber Phosphor, Phosphortrichlorid, m-Phthalsäure, p-Phthalsäure, Schwefelwasserstoff, Tetrachlormethan, Tetrahydrothiophen, Thiram, Trichlorbenzol, Triethylenglykol und Trimethylamin werden als Stoffe eingeordnet, bei denen bei Einhaltung des MAK-Wertes kein Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist (Gruppe C). 2-Butoxyethanol und Schwefelsäure bleiben nach Überprüfung der Datenlage in dieser Gruppe. Aluminium-, Aluminiumoxid- und Aluminiumhydroxidhaltige Stäube, Methylcyclohexan, 4-Methylpent-3-en-2-on, 1,1,1,2-Tetrachlor-2,2-difluorethan und 1,1,2,2-Tetrachlor-1,2-difluorethan dagegen werden der Schwangerschaftsgruppe D zugeordnet, die besagt, dass die Entscheidung über eine Eingruppierung aufgrund der vorliegenden Daten noch nicht möglich ist. Für acht weitere Stoffe reichen die Daten ebenfalls nicht für eine Zuordnung in andere Gruppen. Die Stoffe, die bisher in Abschnitt IIc der MAK- und BAT-Werte-Liste aufgeführt waren, weil keine Daten zur Reproduktionstoxikologie vorlagen, werden ebenfalls der Gruppe D, "eine abschließende Beurteilung ist noch nicht möglich", zugeordnet.

In der Gruppe der krebserzeugenden Arbeitsstoffe sind in diesem Jahr besonders hervorzuheben o-Toluidin, das als krebserzeugend für den Menschen, sowie Blei und seine anorganischen Verbindungen, das als krebserzeugend im Tierversuch bewertet wurde. Auch Cyclopenta[cd]pyren hat sich als krebserzeugend im Tierversuch erwiesen und wurde der Kanzerogenitäts-Kategorie 2 zugeordnet. Zusätzlich hat sich der Verdacht auf eine mutagene Wirkung auf die Keimzellen für o-Toluidin und Blei (Kategorie 3A) sowie für 2-Butenal und Cyclopenta[cd]pyren (Kategorie 3B) begründet.

Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Arbeitsstoffe, die bisher noch nicht abschließend beurteilt werden konnten, wurde Anilin als krebserzeugend, jedoch bei Einhaltung des MAK-Wertes ohne nennenswerten Beitrag zum Krebsrisiko eingestuft (Kategorie 4), und der MAK-Wert von 2 ml/m³ bestätigt. Für Acrylamid reichen die Daten zum Wirkmechanismus nicht für eine Umgruppierung, die Einschätzung als krebserzeugend mit erheblichem Beitrag zum Krebsrisiko (Kategorie 2) bleibt daher bestehen. Diethanolamin wurde als krebsverdächtiger Arbeitsstoff von der Kanzerogenitäts-Kategorie 3A bis zur Klärung des Wirkungsmechanismus in die Kategorie 3B umgestuft. Da der Stoff nicht genotoxisch ist, konnte ein MAK-Wert in Höhe von 1 mg/m³ festgelegt werden. Auch N-Nitrosodiphenylamin, 3-Nitrotoluol und 4-Nitrotoluol wurden dieser Verdachtskategorie zugeordnet. Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es insgesamt 12 Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen.

Die MAK-Werte, die Konzentrationen, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen, für Aluminium-, Aluminiumoxid- und Aluminium-hydroxidhaltige Stäube wurden auf 4 mg/m³ für den einatembaren und 1,5 mg/m³ für den alveolengängigen Staubanteil festgelegt. Für 24 weitere Stoffe (Acetylaceton, Adipinsäuredimethylester, Bernsteinsäuredimethylester, Glutarsäuredimethylester und deren Gemische, 1,3-Dioxolan, Dipropylenglykol, 1-Ethoxy-2-propanol, 1-Ethoxy-2-propylacetat, Ethyldiglykol, Ethyl-3-ethoxypropionat, Glycerin, Triethylenglykol, Aminobutane (alle Iso­meren), 2-Butoxyethanol, Diethanolamin, 2-Ethylhexylacrylat, 4-Methylpent-3-en-2-on, Naled, Calciumsulfat, weißen bzw. gelben Phosphor, Schwefelwasserstoff, 1,1,1,2-Tetrachlor-2,2-difluorethan und Thiram) ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen. In sechs Fällen (2-Aminopropan, Anilin, Methylcyclohexan, Natriumfluoracetat, Schwefelsäure und 1,1,2,2-Tetrachlor-1,2-difluorethan) konnte der Wert nach eingehender Prüfung der neueren Literatur bestätigt werden. Für acht Stoffe (Alkylbenzolsulfonate C10-C14, tert-Butylamin, Dibromdifluormethan, Isofluran, 3-Methoxy-n-butylacetat, roten Phosphor, lineare Polydimethylsiloxane und Propylenglykol) konnten aufgrund unzureichender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden.

Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv fortgesetzt, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für 3- und 4-Nitrotoluol wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirkung sowie für tert-Butylamin, Dibromdifluormethan und roten Phosphor wegen der unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.

Auf ihre atemwegssensibilisierenden und hautsensibilisierenden Eigenschaften wurden in diesem Jahr neun Arbeitsstoffe überprüft. Neue Markierungen erhielten sieben Chemikalien, und zwar Acrylamid, Anilin, 1,4-Butandioldiglycidylether, Dispers Blau 106/124, 1,6-Hexandioldiglycidylether, Naled und Phenol-Formaldehyd-Kondensationsprodukte. Für Diethanolamin bleibt die Bewertung als hautsensibilisie­rend bestehen, für Triethanolamin wurde sie gestrichen.

14 Stoffe, Acetylaceton, Bromethan, Cyclopenta[cd]pyren, 1,3-Dioxolan, 1-Ethoxy-2-propanol, Ethyl-3-ethoxypropionat, Iodmethan, 4-Methylpent-3-en-2-on, Naled, N-Nitrosodi-n-butylamin, N-Nitrosodiisopropylamin, N-Nitrosoethylphenylamin, N-Nitrosomethylethylamin und N-Nitrosomethylphenylamin, darunter auch krebserzeugende Verbindungen, erhielten neu den Warnhinweis "H", was bedeutet, dass die Resorption durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Toxizität am Arbeitsplatz beitragen kann. Für 15 weitere Stoffe wurde diese Markierung überprüft und in einem Fall gestrichen (Aminobutane).

Im Teil "BAT-Werte, BLW und EKA" gibt es sieben Änderungen und Neuaufnah­men. Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe wurden geändert für Cobalt und seine Verbindungen beziehungsweise ergänzt für Ethylbenzol sowie Vanadium und seine anorganischen Verbindungen. Einen neuen BAT-Wert gibt es für Perfluoroctansäure und ihre anorganischen Salze. Neue BLW werden abgeleitet für Bisphenol A, 4,4'-Diaminodiphenylmethan und Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat. Für Dioxan konnte kein BAT-Wert ermittelt werden.



Weiterführende Informationen

Die gegenüber dem Vorjahr geänderten Stoffe sind in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2006 mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen wurden wie jedes Jahr ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie können beim Sekretariat der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Hohenbachernstraße 15-17, 85350 Freising-Weihenstephan, Tel.: (08161) 715601, Fax: (08161) 715618, E-Mail: heidrun.greim@lrz.tum.de, angefor­dert werden. Wissenschaftliche Kommentare oder neue Daten für die in der MAK- und BAT-Werte-Liste mit * gekennzeichneten Stoffe werden bis Ende des Jahres an das Kommissionssekretariat erbeten. Nach deren Prüfung beziehungsweise Berücksichtigung werden die Dokumentationen beim Verlag Wiley VCH, Weinheim, veröffentlicht. Seit Anfang 2005 sind die Begründungen auch online verfügbar. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den so genannten "Gelben Seiten" der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise Neuauf­nahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe angekündigt.

Eine Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen finden Sie im Internet unter
www.dfg.de/aktuelles_presse/
reden_stellungnahmen/download/mak2006.pdf
.

Hinweise für Redaktionen

Redaktionen können bei der DFG-Geschäftsstelle ab dem 20. Juli 2006 ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kennedyallee 40, 53175 Bonn, Tel.: 0228/885-2109, Fax: 0228/885-2180, E-Mail: Heike.Klebe@dfg.de.

Seitenanfang

 

  Antragstellung | Geförderte Projekte | Sitemap | Service | Impressum Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
  © 2009 DFG. Letzte Änderung 09.02.2009