Der Fischotter


Foto: M. Hippke
Der Fischotter hat einen lang gestreckten Körper und einen rundlichen bis zur Spitze hin sich verjüngenden Schwanz. Er kann ein Gewicht von bis zu 15 kg und eine Länge bis zu 1,5 m erreichen. Sein dichtes und wasserundurchlässiges Fell, ist am Rücken dunkelbraun, am Bauch hellbraun und im Bereich von Kehle und Kinn weißgrau ist. Zwischen den Zehen der Vorder– und Hinterextremitäten sind Schwimmhäute ausgebildet. Der Fischotter hat einen breiten und flachen Kopf mit kleinen Augen und Ohren und mit einer stumpfen Schnauze und dichten langen Tasthaaren.  

Bei den Ottern unterscheidet man fünf Gattungen (Fischotter, Riesenotter, Fingerotter, Kleinkrallenotter und Seeotter) mit insgesamt 18 Arten. Der Fischotter gehört zur Familie der Marderartigen und zur Unterfamilie der Wassermarder.

Die sechs häufigsten Arten sind:
  • Europäischer Fischotter (Lutra lutra)
  • Nordamerikanischer Fischotter (Lutra canadensis)
  • Mittelamerikanischer Otter (Lutra annectens)
  • Fleckenhalsotter (Lutra maculicollis)
  • Indischer Fischotter (Lutra perspicillata)
  • Haarnasenotter (Lutra sumatrana)

Lebensweise

Der Fischotter besiedelt sowohl stehende als auch fließende Gewässer mit dichter Ufervegetation. Fischotter sind überwiegend Einzelgänger. Die Weibchen besiedeln Reviere von bis zu 7 km Ausdehnung. Innerhalb der größeren Reviere der Männchen. In der Regel nutzen Sie hierzu bis zu 100m breite Uferstreifen. Gut getarnte Ausstiege am Ufer führen oft zu typischen Pfaden, so genannten Ottersteigen.

Im Revier können neben den Ottersteigen auch Kot-, Abfall- und Markierungsstellen gefunden werden. In vorhandene oder selbst gegrabenen Erdhöhlen der Uferböschung wird der Bau angelegt. Die Eingänge liegen hauptsächlich unter Wasser. Der Wohnkessel selber liegt über der Hochwassergrenze und ist mit einem Luftschacht versehen. Die Weibchen bringen in der Regel einmal im Jahr zwischen April und Juni 1-3 Junge zur Welt. Nach 35 Tage öffnen die Jungtiere die Augen. Bereits nach 6 Wochen verlassen sie zum ersten Mal den mit Moos ausgepolsterten Wohnkessel zum Schwimmen. Mit etwa 9 Monaten sind Sie dann schon selbstständig. Die Geschlechtsreife erlangen Fischotter nach 2 bis 3 Jahren, ihr Höchstalter liegt ungefähr bei 22 Jahren.

Anders als sein Name vermuten lässt frisst der Fischotter nicht nur Fische sondern auch Schermäuse und Bisamratten oder auch Flusskrebse.

Der Fischotter ist ein vorwiegend dämmerungs- und nachtaktives Tier. Wo er wenig beunruhigt wird ist er auch am Tage unterwegs. Er kann auf seinen Jagdzügen viele Kilometer zurücklegen. Fischotter sind sehr spielfreudige Tiere, die ausgezeichnet schwimmen und bis zu 8 Minuten lang und bis zu 18 Meter tief tauchen können.


Vorkommen und Gefährdungsursachen

Der Fischotter kommt mit Ausnahme von Island und kleinen Inseln im Mittelmeer natürlicherweise in Europa, Nordafrika, Kleinasien und im Osten außerhalb der Wüsten und Steppenregionen bis Japan vor. In vielen Teilen seines Verbreitungsgebietes ist er jedoch mittlerweile stark bedroht oder bereits ausgerottet. In Deutschland gehört der Fischotter zu den vom Aussterben bedrohten Tierarten. Sein Gesamtbestand wird bundesweit auf etwa 700 Tiere geschätzt. Wichtige Verbreitungsgebiete liegen vor allem in den neuen Bundesländern insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Entscheidende Ursachen für den dramatischen Rückgang sind historisch betrachtet in der erbarmungslosen Jagd zu sehen. Wegen seines wertvollen Fells war der Fischotter als Jagdbeute begehrt und von den Fischer als „Fischräuber“ verfolgt.

Heute sind Lebensraumzerstörung z. B. durch Gewässerausbau, Zersiedlung der Landschaft und Gewässerverunreinigung z. B. durch Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft die wichtigsten Gefährdungsfaktoren.

Den Hauptgefährdungs- und mortalitätsfaktor stellt aber mittlerweile der Straßenverkehr für den Fischotter dar. Die Zerschneidung von Wanderkorridoren durch Straßen sind die hauptsächlichen Gefahrenpunkte. Führen die Wanderwege entlang der Gewässer, so hängt es von der Bauart der Brücke ab, ob diese vom Otter gefahrlos unterquert werden kann. STRIESE & SCHREYER (1993) fanden bei Untersuchungen an 170 Brücken in der Oberlausitz heraus, dass der Fischotter fast alle Brücken gefahrlos unterquert, wo der Uferstreifen unter der Brücke mit der Uferbildung vor und hinter der Brücke nahezu nahtlos anschließt. Besteht diese Möglichkeit nicht überquert der Fischotter die Brücke und muss hierbei die Straße passieren, da er Brücken nie im Wasser unterquert.


Schutzstatus
  • FFH–Richtlinie: Anhang II (Tier- u. Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) und Anhang IV (streng zu schützende Tier- u. Pflanzenarten von gemeinschaftlichen Interesse)

  • Rote Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands: Kategorie 1 (vom Aussterben bedroht)