Autokauf und Motorradkauf in Argentinien

  1. CDI-Nummer: Zum Autokauf oder in meinem Fall Motorradkauf in Argentinien benötigt man als Ausländer eine so genannte CDI-Nummer (Clave de Identidad). Das ist eine Steuernummer für Leute, die kein Einkommen haben, aber zum Beispiel eine Immobilie oder eben auch ein Auto kaufen möchten. Zu diesem Zweck geht man mit einem befreundeten Argentinier zum nächsten Büro der AFIP (argentinische Steuerbehörde) und bittet um das Formular 663 (Nuevo Modelo), das man zusammen mit dem Argentinier ausfüllt und erhält am gleichen Tag die CDI-Nummer.
  2. Check des Autos auf Steuerschulden oder Strafzettel: Wichtig! Da in Argentinien Strafzettel und Steuerschulden nicht dem jeweilige Eigner, sondern dem Auto bzw. Motorrad zugerechnet werden, ist es wichtig, sich neben der Überprüfung technischen Zustands des Fahrzeugs über dessen offen stehende rechtliche Verpflichtungen zu vergewissern (s. hierzu auch die Hinweise der DNRPA (argentinische Zulassungsbehörde -> auf der Seite "Tramites" klicken und dann "EVITE SER ESTAFADO"). Dazu muss man herausfinden, welches Büro für das jeweilige Fahrzeug zuständig ist. Man klickt auf der gleichen Seite links oben auf "Buscar por No de Patente", gibt dort das Nummernschild ein und wählt Automotor für Auto oder Motovehicula für Motorrad aus. Im zuständigen Amt bittet man dann um das Formular 13I, auf dem eventuelle Schulden oder Belastungen (z. B. auch, wenn das Fahrzeug als Sicherheit für einen Kredit hinterlegt worden ist) aufgeführt sind. Die Ausstellung des Formulars selbst dauert ein paar Tage, man kann sich aber auf dem Amt bereits am gleichen Tag den rechtlichen Zustand des Fahrzeugs mündlich mitteilen lassen. Hierauf sollte unbedingt geachtet werden und man sollte sich auch nicht damit zufriedengeben, wenn einem der Verkäufer entsprechende Papier vorlegt. Fälschungen sind hier an der Tagesordnung und die Erfahrung hier lehrt, dass man Geld, was man einmal aus der Hand gegeben hat, nur sehr schwer zurückbekommt. Außerdem kann man sich bei dieser Gelegenheit gleich erkundigen, welche Art von Nachweis das jeweilige Amt für die Adresse haben möchte. Das ist nämlich von Amt zu Amt unterschiedlich. Bei einigen reicht ein so genanntes "Certificado de Domicilio", das man bei der nächsten Polizeibehörde bekommt, andere haben ein spezielles Formular, das man vom Notar ausfüllen lassen muss.
  3. Notarieller Kauf: Es ist sehr zu empfehlen, den Kauf selbst bei einem Notar zu machen, und zwar bei einem, den man selbst ausgesucht hat (dazu hat man als Käufer das Recht), um sicherzugehen, dass alle sonstigen Papiere in Ordnung sind. Die Kosten dafür sind minimal (etwa 30 Pesos). Man bekommt dann den "Titulo" (Besitzurkunde) sowie die alte "Cedula verde" (Zulassung) des Vorbesitzers und den Kaufvertrag (Formular 08 (kann man schon auf der Zulassungsstelle kaufen, hat aber normalerweise auch der Notar)). Ein Notar ist unbedingt zu empfehlen, weil man sonst einfach leicht Dinge übersehen kann. Oder hätten Sie z. B. gewusst, dass bei verheirateten Fahrzeugbesitzern in jedem Fall auch der Ehepartner den Kaufvertrag mit unterschreiben muss, weil dieser Mitbesitzer des Fahrzeugs ist, auch wenn das nicht im Titulo steht?
  4. Adressnachweis: Auf der "Cedula Verde" steht die Adresse des Fahrzeughalters. Je nach Amt ist ein bestimmter Adressnachweis erforderlich (es hängt hier anscheinend wirklich vom Gutdünken des jeweiligen Chefs der Behörde ab). Die zwei Fälle, die mir bisher bekannt sind, sind das "Certificado de Domicilio", das man bei der nächsten Polizeistation bekommt. Dort muss man mit zwei Zeugen (Argentinier) auftauchen, die bestätigen, dass man an der entsprechenden Adresse wohnhaft ist. Im Normalfall kann man das Papier gleich mitnehmen (ist übrigens das gleiche, was man auch zum Heiraten braucht). In meinem Fall hatte die Zulassungsstelle ein extra Formular nur für diesen Zweck, das man mit zum Notar nehmen muss und auf dem man notariell beglaubigt angibt, wo man zur Zeit wohnt.
  5. Revisión Técnica: Je nach Alter des Fahrzeugs ist eine so genannte Revisión Técnica erforderlich, die aber wirklich nix mit TÜV oder so zu tun hat. Es wird lediglich überprüft, ob Fahrgestell- und Motornummer mit den jeweiligen Nummern im Titulo übereinstimmen. Die Adresse für die zuständige Stelle findet sich wiederum auf der Seite der DNRPA unter "Plantas de Verificación". Die Überprüfung selbst hat bei mir fünf Minuten gedauert.
  6. Ausstellung der neuen Cedula Verde: Mit den Papieren vom Notar und der Adressbescheinigung gehts dann wieder zur Zulassungsstelle, wo die alte Cedula Verde des Vorbesitzers einkassiert und eine neue ausgestellt wird (Kosten: etwa 200 Pesos, hängt vom Wert des Fahrzeugs ab). Bei mir wurde die Cedula am gleichen Tag ausgestellt.
  7. Versicherung: Um das Fahrzeug zu versichern, geht man am besten mit der Cedula Verde zu einer Versicherung seines Vertrauens, wo man meist unmittelbar die Versicherung ausgestellt bekommt.
  8. Fahrten ins Ausland: Fahrzeuge dürfen in Argentinien nur vom Halter des Fahrzeugs ins Ausland gebracht werden. Ich bin selber noch nicht über die Grenze gefahren. Das sollte aber laut Ausage einer befreundeten Notarin und auch laut Zulassungsbehörde auch für Ausländer kein Problem sein. Ich werde die Seite aktualisieren, sobald ich selber mit meinem neuen Motorrad einmal ins benachbarte Ausland komme.
  9. Gute Fahrt!
Sollte jemand Erfahrungen machen, die von den hier beschriebenen abweichen, würde es mich freuen, wenn er mir diese in einer kurzen E-Mail (s. Kontaktadresse oben rechts) mitteilt. Dies gibt mir die Gelegenheit, die Seite entsprechend zu aktualisieren (letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2007)