Antragstellung
Sehr geehrte Besucher der DFG Website,
im Januar hat die Geschäftsstelle der DFG ein neues
Softwaresystem für die Bearbeitung der Anträge in
Betrieb genommen. Es wird die Grundlage einer durchgehend
elektronisch unterstützten Kommunikation mit den Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern bilden, gleich ob sie als Antragsteller,
als Gutachter oder als Mitglieder der Beratungs- und Entscheidungsgremien
mit der DFG in Kontakt treten.
In dieser Einführungsphase wird die neue Software an
den Produktivbetrieb stetig angepasst und weiter optimiert.
Verursacht durch Wartungsarbeiten kann die Geschwindigkeit,
mit der die Geschäftsstelle Anträge bearbeitet,
aber auch mit der sie Auskünfte erteilen kann, zeitweilig
abnehmen.
Wir bitten Sie vorsorglich um Ihr Verständnis.
Ernst-Ludwig Winnacker
Reinhard Grunwald
Merkblätter und Formulare
Anträge können unter Beachtung der in den Merkblättern enthaltenen
Hinweise jederzeit gestellt werden.
Begutachtung von Anträgen
Die Geschäftsstelle der DFG holt zu jedem Antrag Gutachten
ein. Im allgemeinen werden zu jedem Antrag mindestens zwei
Gutachter gehört. Die Entscheidung über die Anträge wird vom
Hauptausschuss der DFG getroffen.
Weitere Informationen
Gute Wissenschaftliche Praxis
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung der DFG vom 17.
Juni 1998 sind bei der Inanspruchnahme von Mitteln der DFG
die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
einzuhalten. Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen,
die DFG-Mittel in Anspruch nehmen möchten, müssen an ihrer
Einrichtung entsprechend den Empfehlungen 1 bis 8 Regeln zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis etablieren.
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