Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Oldenburg/Oldenburger Land e.V.

ADFC begrüßt Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an vielen Straßen im Vorbehaltsnetz — Fahren auf Radwegen nach Studie der Berliner Polizei gefährlich

2001-08-21, Stephan Popken

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad–Club (ADFC) hat die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an vielen Straßen des Vorbehaltsnetzes in Oldenburg begrüßt.  Der Radfahrer hat nun die Freiheit zu wählen, den bisherigen Radweg zu nutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren.  Im Gegensatz zu den Radwegen seien die Fahrbahnen wesentlich komfortabler, da sie asphaltiert seien, zudem sei die Führung stetig, die Fahrbahn sauber, frei von links fahrenden Radfahrern, Ampelmasten, Mülltonnen, Geschäftsauslagen, Fußgängern und ermöglichen somit ein zügigeres Vorankommen als auf Radwegen.  Zudem profitiere der Radfahrer auf der Fahrbahn an Knotenpunkten von den längeren Grünphasen der Autos.

Sehr wichtig sei aber auch, dass das Fahren auf der Fahrbahn sicherer sei als auf Radwegen.  So habe eine jüngst veröffentlichte Auswertung der Landesschutzpolizei in Berlin ergeben, dass 75% aller tödlichen und schweren Unfälle mit Radfahrern auf Radwegen stattgefunden hätten, aber nur an 10% der Berliner Straßen Radwege vorhanden seien.  Da allerdings auch viele Hauptverkehrsstraßen keine Radwege hätten, ist festzustellen, dass diese 90% der Straßen ohne Radweg von deutlich mehr als 25% der Radfahrer befahren werden, so dass das Risiko, auf einem Radweg zu verunglücken, deutlich höher ist als auf der Fahrbahn.

Autofahrer hätten jetzt verstärkt mit Radfahrern auf der Fahrbahn zu rechnen und sollten ihr Fahrverhalten dementsprechend anpassen.  Radfahrer dürfen nur mit einem Abstand von mind. 1,50 m überholt werden, d.h. in der Regel nur dann, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist oder die Fahrbahn zweispurig ist.  Radfahrer sollten einen ausreichenden Sicherheitsabstand von ca. 1 m nach rechts einhalten.