Die Europäische Union ist einzigartig. Ihre Mitglieder sind souveräne Staaten, die beschlossen haben, ihre Hoheitsrechte in einigen politischen Kernbereichen zu bündeln, in denen ein gemeinsames Vorgehen im Interesse aller liegt. Sie verfügt – wie ein Staat - über eine Legislative und eine Exekutive sowie eine unabhängige Rechtsprechung. Diese Organe werden von einer Reihe weiterer Einrichtungen unterstützt und ergänzt.
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