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Institutionen der Europäischen Union und andere Organe

Die Europäische Union (EU) ist weder eine Föderation wie die Vereinigten Staaten von Amerika noch ein Organ für die Zusammenarbeit von Regierungen wie die Vereinten Nationen. Sie ist in der Tat einzigartig. Die Länder, aus denen die EU besteht (ihre „Mitgliedstaaten“), bleiben unabhängige, souveräne Nationen, bündeln aber ihre Hoheitsrechte, um eine Stärke und einen internationalen Einfluss zu erreichen, den keines von ihnen alleine hätte.

Das Bündeln der Hoheitsrechte bedeutet in der Praxis, dass die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen europäischen Einrichtungen abgeben, damit Entscheidungen zu spezifischen Fragen von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratisch getroffen werden können.

Am Beschlussfassungsverfahren der EU im Allgemeinen und am Mitentscheidungsverfahren im Besonderen sind die drei wichtigsten Organe beteiligt:

Dieses „institutionelle Dreieck“ erarbeitet die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat.

Zwei weitere Einrichtungen spielen eine wesentliche Rolle: der Gerichtshof sorgt für die Einhaltung des europäischen Rechts, und der Rechnungshof prüft die Finanzierung der Aktivitäten der Union.

Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt, die die Grundlage für alle Aktivitäten der EU bilden. In ihnen sind ebenfalls die von den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren festgelegt. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen und von ihren Parlamenten ratifiziert.

Zusätzlich zu ihren Einrichtungen verfügt die EU über eine Reihe anderer Gremien, die besondere Aufgaben wahrnehmen:

Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.

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