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Subsidiarität

Das Prinzip der Subsidiarität besagt, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind, wobei zu prüfen ist, ob ein gemeinschaftliches Vorgehen angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten wirklich gerechtfertigt ist. In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, handelt die Union also nur dann, wenn ihre Maßnahmen wirksamer sind als nationale, regionale oder lokale Maßnahmen. Mit der Subsidiarität gekoppelt sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit, d. h. die Maßnahmen der Union dürfen nicht über das zur Verwirklichung der Vertragsziele notwendige Maß hinausgehen.

Auf der Tagung in Edinburgh im Dezember 1992 legte der Europäische Rat die Grundregeln für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und die Leitlinien für die Auslegung von Artikel 5 fest, der die Subsidiarität im Vertrag über die Europäische Union verankert. Seine Schlussfolgerungen wurden in eine Erklärung aufgenommen, die noch heute für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips maßgebend ist.

Das in dieser Erklärung vereinbarte Konzept wurde in ein Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit übernommen, das mit dem Vertrag von Amsterdam dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt worden ist. Dieses Protokoll sieht unter anderem vor, dass die Auswirkungen von Legislativvorschlägen unter dem Aspekt des Subsidiaritätsprinzips systematisch analysiert und - soweit möglich - weniger verbindliche Gemeinschaftsmaßnahmen verabschiedet werden.

Mit der Europäischen Verfassung, die derzeit die Ratifizierungsverfahren durchläuft, wird das Subsidiaritätsprinzip weiter verstärkt, denn die Organe werden die nationalen Parlamente über die Legislativverfahren auf dem Laufenden halten müssen. Außerdem wird ein „Frühwarnmechanismus" es den einzelstaatlichen Parlamenten ermöglichen, die Kommission um Überprüfung eines Legislativvorschlags zu bitten, der ihrer Auffassung nach gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt.

Siehe auch:


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