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Haftungsausschluss bei Querverweisen ( "Links"
)
Die Gemeinde Sonnenbühl ist als Inhaltsanbieter (Content provider) nach § 4Abs. 1
Satz 2 des Teledienstedatenschutzgesetzes vom 22. Juli 1997 (TDDSG) für
die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise
("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu
unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Sonnenbühl insofern "fremde
Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet
sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie
von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive
Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung
zu verhindern (§ 9 TDG).
Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende"
(dynamische) Verweisungen. Die Kommune hat bei der erstmaligen Verknüpfung
zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch
ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit
ausgelöst wird. Sie ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet,
die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig
auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit
neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von
anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu
dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche
Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses
Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar
ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht
dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von
der Homepage der Kommune von anderen Servern aus auf das rechtswidrige
oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
Annahme verschlüsselter elektronischer Post
Die Gemeinde Sonnenbühl kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit
noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche
Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Annahme signierter elektronischer Post
Leider kann die Gemeinde Sonnenbühl aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit
noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische
Post empfangen.
Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen,
das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer
Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen
auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
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