Bürgerinfo - Meldewesen |
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Personalausweis*
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres.
Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller
selbst zu unterschreiben, daher müssen Sie persönlich
zum Passamt kommen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht
vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können
Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können
und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.
Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt,
bei Personen unter 26 Jahren für 5 Jahre. Ein vorläufiger
Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden
kann, gilt maximal 3 Monate.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt
und kann nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen
vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit
beträgt derzeit ca. 4 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit
müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Gebühren/Kosten:
a) 8,00 Euro für erstmalige Ausstellung an Personen, die das
21. Lebensjahr vollendet haben sowie für die Neuausstellung
nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
b) Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung für 16-
bis 21jährige Antragsteller.
c) 5,11 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Antragstellung:
persönlich
Unterlagen:
Aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem
Hintergrund)
Nachweis über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis,
Geburtsurkunde)
Ansprechpartner/-innen:
Gisela Weiss
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