Die Preise werden auf Vorschlag Dritter vergeben. Das Recht, Preisträgerinnen und Preisträger vorzuschlagen, haben
- alle gegenwärtigen und künftigen Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
- die gewählten Sprecher und stellvertretenden Sprecher der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
- die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren,
- die bisherigen Leibniz-Preisträgerinnen und -Preisträger,
- die ehemaligen Mitglieder des Nominierungsausschusses.
Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. |