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Programmpauschalen

Der am 14. Juli 2007 unterzeichnete Hochschulpakt 2020 ermöglicht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die Zahlung von Programmpauschalen für bewilligte Projekte. Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 an wird für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Graduiertenkollegs ein pauschaler Zuschlag zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten Projektausgaben gewährt (Programmpauschale). Ab dem 1. Januar 2008 (Zeitpunkt der Bewilligung) gilt dies auch für Neubewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung bis auf wenige Ausnahmen.

Die Programmpauschale beträgt 20 % der abrechenbaren direkten Projektausgaben. Die Bewilligung der Programmpauschale setzt keinen gesonderten Antrag voraus. Die Auszahlung der Programmpauschale erfolgt anteilig mit jedem Mittelabruf. Die entsprechenden Vordrucke zum Mittelabruf finden Sie weiter unten.

Die Mittel hierfür, in den Jahren 2007 bis 2010 insgesamt 703,5 Mio Euro, trägt der Bund als Sonderzuwendung an die DFG. Die Fortführung dieser Förderung über das Jahr 2010 hinaus haben Bund und Länder vorbehaltlich eines bis zum 31. Oktober 2009 vorzulegenden Erfahrungsberichts vereinbart.

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Weiterführende Informationen

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Hinweis
 
Programmpauschalen in der Exzellenzinitiative
In der Exzellenzinitiative erhalten die bewilligten Projekte bereits eine 20-Prozent-Programmpauschale, die jedoch anteilig von Bund und Ländern getragen wird.
Weitere Informationen
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Aktuelles
 
DFG zahlt erste Programmpauschalen aus
(27.09.07) Nur gut drei Monate, nachdem die Politik grünes Licht gegeben hat, kann die DFG die Programmpauschalen bereits erstmals auszahlen.
Pressemitteilung
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