Mit dem neuen Alterseinkünftegesetz hat sich die Regelung zur Besteuerung von Renten verändert: Wer seit 2005 oder früher Renten bezieht, muss von diesen Einkünften 50 % besteuern, sofern die entsprechenden Freibeträge überschritten werden. Der zu versteuernde Anteil steigt für Personen, die 2006 oder später in den Ruhestand treten, schrittweise an. Im Gegenzug werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge Schritt für Schritt steuerfrei gestellt. mehr »
Statt Formularen in Papierform: Die elektronische Steuererklärung mit ELSTER. Alles über den modernen Weg zum Finanzamt - einfach, schnell und sicher. Ab sofort funktioniert die Steuererklärung auch papierlos. Benutzen Sie ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder jedes andere Software-Produkt, in das die ELSTER-Software integriert ist. mehr »
Steuererklärungsvordrucke, allgemeine Vordrucke wie z.B. Fragebogen zur steuerlichen Anmeldung mehr »
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Mit den amtlichen Rechenprogrammen können Sie ausrechnen, wieviel Steuern Sie zahlen mehr »
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