Das GJPA ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages nimmt das Amt seit dem 1. Januar 2005 folgende Aufgaben für beide Bundesländer wahr:
Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen juristischen Abschlüssen:
Die Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung für Bedienstete aus anderen Laufbahnen als dem höheren Justizdienst obliegen mit Ausnahme der Grundsatzangelegenheiten nicht dem GJPA, sondern werden durch andere Stellen wahrgenommen.
- Anerkennung von Abschlüssen nach dem BVFG
- Eignungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber mit europäischen juristischen Abschlüssen für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
- Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Rechtsanwälte zur Anwaltschaft nach dem EuRAG (auch für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)
Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung von Juristinnen und Juristen sowie des nichtrichterlichen Justizdienstes, jedoch ohne Justizvollzug
Organisatorisch ist das GJPA der Senatsverwaltung für Justiz als Abteilung IV angegliedert.
U 7, U 4 (Bayerischer Platz)
S 1, S 41, S 42, S 45 (S-Bahnhof Schöneberg)
M 46, 104 (Rathaus Schöneberg)
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