In Berlin gibt es (neben der Polizei) drei weitgehend selbständige Ermittlungsbehörden:
Die Institution der Berliner Staatsanwaltschaft besteht seit dem 1. Oktober 1846. Mit ihrer Einrichtung "als Kind der Revolution" von 1789 in Frankreich wurde der bis dahin übliche, schriftlich und geheim geführte Inquisitionsprozess abgelöst, bei dem sowohl die der Aufklärung von Straftaten dienende Ermittlungstätigkeit wie das spätere Urteil in einer Hand, nämlich der des Richters, lagen.
Die Aufgaben und Pflichten der Staatsanwaltschaft sind in einer von den preußischen Justizministern von Savigny und Uhden im Jahre 1846 vorgelegten Denkschrift wie folgt beschrieben:
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