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Innenansicht des Kriminalgerichts - u.a. Sitz der Staatsanwaltschaft Berlin -

Staats- und Amtsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaft ist eine selbstständige Institution mit gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Diese werden durch die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und die Amtsanwaltschaft wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Rechtspflege, gehört aber nicht zur rechtsprechenden Gewalt. Der Schwerpunkt der Aufgaben der Staatsanwaltschaft liegt in der Aufklärung und Verfolgung strafbarer Handlungen. In ihren Händen liegt die gesamte Ermittlung strafbarer Handlungen bis zur Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens. Sie ist dabei an das Gesetz gebunden und zur Objektivität verpflichtet. Erhebt sie Anklage bei dem zuständigen Gericht, vertritt sie auch während des gesamten gerichtlichen Verfahrens das öffentliche Interesse an der Aufklärung und Verfolgung strafbarer Handlungen mit. Der Staatsanwaltschaft obliegt ferner die Vollstreckung der strafgerichtlichen Entscheidungen.
Die Strafverfolgungsbehörden

In Berlin gibt es (neben der Polizei) drei weitgehend selbständige Ermittlungsbehörden:

Allgemeine Informationen
Die Institution der Berliner Staatsanwaltschaft besteht seit dem 1. Oktober 1846. Mit ihrer Einrichtung "als Kind der Revolution" von 1789 in Frankreich wurde der bis dahin übliche, schriftlich und geheim geführte Inquisitionsprozess abgelöst, bei dem sowohl die der Aufklärung von Straftaten dienende Ermittlungstätigkeit wie das spätere Urteil in einer Hand, nämlich der des Richters, lagen.

Die Aufgaben und Pflichten der Staatsanwaltschaft sind in einer von den preußischen Justizministern von Savigny und Uhden im Jahre 1846 vorgelegten Denkschrift wie folgt beschrieben: mehr
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