Wichtige Hinweise zum Lastenausgleich und zu den Rückforderungen von Ausgleichsleistungen gemäß § 349 Lastenausgleichsgesetz (LAG) finden Sie nunmehr auf unserer neuen Seite
Lastenausgleich.
Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) steht Ihnen zur Einsichtnahme als Link zur Verfügung. Außerdem gelangen Sie auf unserer Seite Lastenausgleich zum Merkblatt Nr. 43 des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen/Landesausgleichsamt, das Ihnen wertvolle Hinweise zum Thema bietet.
Selbstverständlich können Sie die Seite Lastenausgleich auch über den entsprechenden Link unter den Quick-Links auf der rechten Seite über jede unserer Seiten erreichen.