Geld / Ratgeber

Mieter kann Ersatz für entgangene Untermiete einklagen

(ddp.djn) | 11.10.2007, 07:04

Berlin. Eine Mieterin kann Ersatz für entgangene Einnahmen aus einer Untervermietung einklagen, wenn der Vermieter eine Genehmigung verweigert. In einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihren Vermieter um Erlaubnis gebeten, einen Teil ihrer Wohnung unterzuvermieten, da sie eine vorübergehende Arbeit in Süddeutschland gefunden habe. Sie nannte auch den Namen des zukünftigen Untermieters.

Der Vermieter gestattete die Untervermietung aber nicht. Die Mieterin klagte daraufhin auf Ersatz der ihr entgangenen Untermiete in Höhe von monatlich 433,37 Euro. Das Landgericht Berlin gab der Mieterin Recht.

Die Richter sahen in dem Verhalten der Mieterin die ausreichende Darlegung eines berechtigten Interesses an der Untervermietung. Die Verweigerung einer dem Mieter zustehenden Untermieterlaubnis sei eine Vertragsverletzung des Vermieters und führe daher zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Untermiete.(AZ:67 S 425/05)



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