Überweisung statt Sammelbüchse: Spende in Ruhe überdenken
Düsseldorf. Um nicht auf unseriöse Anbieter hereinzufallen, sollten Spender in der Vorweihnachtszeit das Geld besser überweisen.
Nachwuchs verzweifelt gesucht: Auf dem Bau gibt es wieder Stellen
Berlin/Kerpen. Viele freie Stellen? Ja, das gibt es in Deutschland: auf dem Bau. Die Arbeitslosenzahl in jener Branche beträgt rund 125.000 und ist damit so niedrig wie seit zwölf Jahren nicht mehr.
Katzenallergie begründet kein Recht auf Mietminderung
Berlin. Allergische Hausbewohner können nicht aus dem Grund die Mieter mindern, dass ein anderer Mieter im Haus eine Katze hält. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Arolsen (Hessen) hervor, auf die der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: 2 C 18/07).
Kostenvoranschlag schützt vor unliebsamen Überraschungen
Bonn. Das beste Mittel, nach einem Werkstattbesuch angesichts der präsentierten Rechnung keinen Schock zu bekommen, ist ein Kostenvoranschlag. Dabei reicht eine meisterliche Daumenpeilung nicht aus.
Vorsicht bei Immobilienkrediten in Fremdwährung
Erfurt. Darlehen in Fremdwährungen sind für Immobilienkredite denkbar ungeeignet. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt unter Verweis auf ein von einer bekannten deutschen Großbank vermitteltes Immobiliendarlehen in Franken, dass es sich dabei im Grunde um eine Wette auf das Zinsniveau und den Wechselkurs der Schweizer Währung handele.
Biallos Ratgeber Stipendium: Mit Stiftungen und Verbänden das Studium finanzieren
Aachen. Wer ein Stipendium bekommt, ist hochbegabt und angehender Akademiker mit Bestnoten. Diese Annahme hält viele davon ab, sich um eine Förderung zu bewerben. Dabei sollte man Stipendien als eine Säule in der immer teurer werdenden Studienfinanzierung - im Durchschnitt 45.000 Euro Gesamtkosten - unbedingt in Betracht ziehen.
Mieter kann Ersatz für entgangene Untermiete einklagen
(ddp.djn) | 11.10.2007, 07:04
Berlin. Eine Mieterin kann Ersatz für entgangene Einnahmen aus einer Untervermietung einklagen, wenn der Vermieter eine Genehmigung verweigert. In einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall hatte eine Mieterin ihren Vermieter um Erlaubnis gebeten, einen Teil ihrer Wohnung unterzuvermieten, da sie eine vorübergehende Arbeit in Süddeutschland gefunden habe. Sie nannte auch den Namen des zukünftigen Untermieters.
Der Vermieter gestattete die Untervermietung aber nicht. Die Mieterin klagte daraufhin auf Ersatz der ihr entgangenen Untermiete in Höhe von monatlich 433,37 Euro. Das Landgericht Berlin gab der Mieterin Recht.
Die Richter sahen in dem Verhalten der Mieterin die ausreichende Darlegung eines berechtigten Interesses an der Untervermietung. Die Verweigerung einer dem Mieter zustehenden Untermieterlaubnis sei eine Vertragsverletzung des Vermieters und führe daher zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Untermiete.(AZ:67 S 425/05)
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