Geld / Ratgeber

Nach Tod des Mieters können Erben Handwerkerbonus nutzen

(ddp.djn) | 11.10.2007, 07:02

Hemsbach. Auch Mieter können den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 600 Euro, beanspruchen.

Das gilt laut einem Bericht von steuerrat24.de auch, wenn der Mieter stirbt und der Erbe mietvertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten vornehmen muss und diese bezahlt. Denn im Todesfall des Mieters tritt der Erbe als Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein.

In solchen Fällen könne unterstellt werden, dass der Erbe in der Wohnung des Vormieters bis zur endgültigen Abwicklung des Mietverhältnisses einen Haushalt unterhält. Die Kosten für die Renovierungsarbeiten sind demnach vom Erben steuerlich absetzbar, und zwar auch dann, wenn er nur mittelbarer Auftraggeber der Leistung ist, weil der Vermieter die Renovierung auf Kosten des Erben veranlasst.



Für Abonnenten gratis

Die Langfassung des aktuellen Themas der Woche können Zeitungsabonnenten hier abrufen.



Die Frage der Woche

Mehr Pflicht-Untersuchungen: Rettet das gefährdete Kinder?

ja nein


Schlagzeilen per E-Mail

Die wichtigsten Meldungen vom Tage in der Region erhalten Sie am Abend in Ihrem Postfach. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

Kostenlos abonnieren

Unsere News als RSS-Feed gibt es hier im Abo.

Rund ums Abo

Probeabo, Adress-Änderung, Leser werben Leser oder Urlaubsnachsendung: Ihr Draht zum AZ-Leserservice.


Die Schlagzeilen des Tages per E-Mail

Die wichtigsten Meldungen vom Tage in der Region im Posteingang. Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter.



Die Aachener Zeitung macht mobil

Unsere Handydienste im Überblick: vom SMS-Ticker bis zum Alemannia-Wallpaper in der Rubrik Handy.