Überweisung statt Sammelbüchse: Spende in Ruhe überdenken
Düsseldorf. Um nicht auf unseriöse Anbieter hereinzufallen, sollten Spender in der Vorweihnachtszeit das Geld besser überweisen.
Nachwuchs verzweifelt gesucht: Auf dem Bau gibt es wieder Stellen
Berlin/Kerpen. Viele freie Stellen? Ja, das gibt es in Deutschland: auf dem Bau. Die Arbeitslosenzahl in jener Branche beträgt rund 125.000 und ist damit so niedrig wie seit zwölf Jahren nicht mehr.
Katzenallergie begründet kein Recht auf Mietminderung
Berlin. Allergische Hausbewohner können nicht aus dem Grund die Mieter mindern, dass ein anderer Mieter im Haus eine Katze hält. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Arolsen (Hessen) hervor, auf die der Deutsche Mieterbund in Berlin hinweist (Az.: 2 C 18/07).
Kostenvoranschlag schützt vor unliebsamen Überraschungen
Bonn. Das beste Mittel, nach einem Werkstattbesuch angesichts der präsentierten Rechnung keinen Schock zu bekommen, ist ein Kostenvoranschlag. Dabei reicht eine meisterliche Daumenpeilung nicht aus.
Vorsicht bei Immobilienkrediten in Fremdwährung
Erfurt. Darlehen in Fremdwährungen sind für Immobilienkredite denkbar ungeeignet. Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt unter Verweis auf ein von einer bekannten deutschen Großbank vermitteltes Immobiliendarlehen in Franken, dass es sich dabei im Grunde um eine Wette auf das Zinsniveau und den Wechselkurs der Schweizer Währung handele.
Biallos Ratgeber Stipendium: Mit Stiftungen und Verbänden das Studium finanzieren
Aachen. Wer ein Stipendium bekommt, ist hochbegabt und angehender Akademiker mit Bestnoten. Diese Annahme hält viele davon ab, sich um eine Förderung zu bewerben. Dabei sollte man Stipendien als eine Säule in der immer teurer werdenden Studienfinanzierung - im Durchschnitt 45.000 Euro Gesamtkosten - unbedingt in Betracht ziehen.
Nach Tod des Mieters können Erben Handwerkerbonus nutzen
(ddp.djn) | 11.10.2007, 07:02
Hemsbach. Auch Mieter können den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 600 Euro, beanspruchen.
Das gilt laut einem Bericht von steuerrat24.de auch, wenn der Mieter stirbt und der Erbe mietvertraglich vorgeschriebene Renovierungsarbeiten vornehmen muss und diese bezahlt. Denn im Todesfall des Mieters tritt der Erbe als Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein.
In solchen Fällen könne unterstellt werden, dass der Erbe in der Wohnung des Vormieters bis zur endgültigen Abwicklung des Mietverhältnisses einen Haushalt unterhält. Die Kosten für die Renovierungsarbeiten sind demnach vom Erben steuerlich absetzbar, und zwar auch dann, wenn er nur mittelbarer Auftraggeber der Leistung ist, weil der Vermieter die Renovierung auf Kosten des Erben veranlasst.
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