06.12.2007
14:59 Uhr
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Nikolaus-Aktion
Lebst du noch oder schmierst du schon?
Ikea verramscht das halbe Pfund deutsche Qualitätsbutter am Nikolaustag - als Fast-"Geschenk" für 50 Cent. Der Bauernverband ist stinkig.
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Als ein unmoralisches Angebot hat der Deutsche Bauernverband (DBV) eine Nikolaus-Aktion des schwedischen Möbelriesen Ikea gegeißelt, bei der am Donnerstag Butter für 50 Cent pro Päckchen verkauft wurde. Für die deutschen Bauern sei es eine glatte Verhöhnung, wenn das Lebensmittel Butter in solcher Weise abgewertet und verramscht werde, erklärte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Adalbert Kienle, am Donnerstag in Berlin.
Erst kürzlich hätten Bundestag und Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, das den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis verbiete.
Dieses Gesetz werde in wenigen Tagen in Kraft treten, sagte Kienle: "Wir halten es für schamlos, dass Ikea den unmissverständlichen Willen des Gesetzgebers in dieser Art und Weise missachtet." Der Bauernverband werde das Bundeskartellamt und den Deutschen Werberat über die Vorgänge informieren.
Billige Butter in jeder Filiale Ikea Deutschland wies die Vorwürfe zurück. Die 50-Cent-Aktion sei keineswegs als Abwertung eines Lebensmittels gedacht, sagte eine Firmensprecherin: "Das ist einfach ein Geschenk an unsere Kunden zum Nikolaustag." Trotz der stark gestiegenen Lebensmittelpreise solle das Vergnügen an der Weihnachtsbäckerei nicht getrübt werden. Nach Angaben des Unternehmens nahmen an der Butter-Aktion alle deutschen Ikea-Filialen teil. In jedem Einrichtungshaus hätten mehrere tausend Stück Butter zum Verkauf bereitgelegen.
Die Wettbewerbszentrale im hessischen Bad Homburg erklärte, unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts sei die Verkaufsaktion wahrscheinlich nicht zu beanstanden. Zwar sei schon heute der Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis verboten, allerdings sei nicht auszuschließen, dass Ikea die fragliche Charge für 49 Cent pro Stück eingekauft habe, sagte Hauptgeschäftsführer Reiner Münker. Zudem seien derartige Tiefpreisangebote nur unzulässig, wenn ein Marktteilnehmer sie regelmäßig anwende und dabei eine überlegene Marktmacht gegenüber Konkurrenten ausnutze.
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