Durch das "Bürokratieabbaugesetz OWL" des Landes NRW wurde OstWestfalenLippe im April 2004 die erste Modellregion für Bürokratieabbau in Deutschland. Durch das Gesetz sowie ein Ergänzungsgesetz aus dem Jahr 2005 wurden 27 Sonderregelungen im Landesrecht in OWL für drei Jahre getestet. Beide Gesetze gingen zurück auf Vorschläge zum Bürokratieabbau aus der Region, die im Rahmen der Initiative "Wirtschaftsnahe Verwaltung" unter Beteiligung zahlreicher Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und weiteren Organisationen entwickelt wurden. Durch das Bürokratieabbaugesetz I (März 2007) werden die in OWL erprobten Regelungen nun bis 2010 landesweit getestet.
Insgesamt hat die OWL Marketing GmbH in den vergangenen Jahren 91 Vorschläge an das Land gerichtet, von denen bisher 48 aufgegriffen wurden. So wurden beispielsweise Beschilderungsmöglichkeiten von Unternehmen, die Nutzung von Hochschuleinrichtungen und Diensterfindungen oder Änderungen des Planungsrecht erleichtert. Das Widerspruchsverfahren wurde in ausgewählten Rechtsgebieten ausgesetzt, bei Nutzungsänderung von Gebäuden wird die Genehmigungspflicht durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Umgesetzte Vorschläge aus OWL (pdf-Datei, 53 kb)
Bürokratieabbaugesetz OWL (pdf-Datei, 72 kb)
Ergänzungsgesetz zum Bürokratieabbaugesetz OWL (pdf-Datei, 106 kb)