"Das
Werk der Befreiung muß in erster Linie Es ist der politischen Klugheit und Hartnäckigkeit der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat 1948/49 zu verdanken, dass die Bundesrepublik Deutschland die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz als Artikel 3, Absatz 2 garantiert. Um dies zu erreichen, setzte sich die Juristin Selbert über ungeschriebene Gesetze parlamentarischer Konsensbildung hinweg. Zur Unterstützung ihrer Verfassungsinitiative mobilisierte sie die weibliche politische Öffentlichkeit über Parteigrenzen hinweg. Mit der Aufnahme ihrer Formulierung des Gleichheitsgrundsatzes ins Grundgesetz hat Elisabeth Selbert im wahrsten Sinne des Wortes Geschichte geschrieben. Sie schuf die Verfassungsgarantie für eine tragfähige frauenpolitische Tradition in der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch
geriet sie in Vergessenheit. Erst die Suche von Frauen in der Partei
und in der "Neuen Frauenbewegung" nach frauenpolitischen Traditionen
und Vorbildern lenkte den Blick zurück auf Selberts geschlechterpolitische
Weichenstellung. |