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Elisabeth Selbert

[1896-1986]

Familie, Politik, Qualifizierung und BerufPassionierte Rechtspolitikerin zwischen Partei, Kanzlei und FamilieIm NationalsozialismusKindheit und Jugend in KasselRückkehr in die Politik und "Anwältin der Frauen"

"Das Werk der Befreiung muß in erster Linie
das Werk der Frauen selbst sein"

Es ist der politischen Klugheit und Hartnäckigkeit der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat 1948/49 zu verdanken, dass die Bundesrepublik Deutschland die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz als Artikel 3, Absatz 2 garantiert.

Um dies zu erreichen, setzte sich die Juristin Selbert über ungeschriebene Gesetze parlamentarischer Konsensbildung hinweg. Zur Unterstützung ihrer Verfassungsinitiative mobilisierte sie die weibliche politische Öffentlichkeit über Parteigrenzen hinweg. Mit der Aufnahme ihrer Formulierung des Gleichheitsgrundsatzes ins Grundgesetz hat Elisabeth Selbert im wahrsten Sinne des Wortes Geschichte geschrieben. Sie schuf die Verfassungsgarantie für eine tragfähige frauenpolitische Tradition in der Bundesrepublik Deutschland.

Dennoch geriet sie in Vergessenheit. Erst die Suche von Frauen in der Partei und in der "Neuen Frauenbewegung" nach frauenpolitischen Traditionen und Vorbildern lenkte den Blick zurück auf Selberts geschlechterpolitische Weichenstellung.