Help us continue our mission of world wide justice through strong transparency.


More info on the Donations page.

Bank Julius Baer: Steuermanoever ueber die Cayman Inseln

From Wikileaks

Jump to: navigation, search
Bank Julius Baer & Trust Strukturen. Siehe Bank Julius Baer: The Baer essentials part 1 fuer weitere Dokumente zur Untermauerung der Darstellungen
Bank Julius Baer & Trust Strukturen. Siehe Bank Julius Baer: The Baer essentials part 1 fuer weitere Dokumente zur Untermauerung der Darstellungen

The Baer essentials, part 1
RUDOLF ELMER & editors DANIEL SCHMITT & JULIAN ASSANGE (WikiLeaks)
Friday February 29, 2008

Contents


Der folgende Artikel ist die erste von drei schriftlichen Stellungnahmen durch Herrn Rudolf Elmer, ehemaligem Chief Operating Officer der Bank Julius Baer auf den Kaimaninseln. Dieser erste Brief detailiert die Offshore-Strukturen der Bank Julius Baer Gruppe, erklaert die Funktion verschiedener von Baer's Hedge Funds and beschreibt die verschiedenen Methoden die von der Bank genutzt werden um Steuerzahlungen im Heimatland der Gruppe zu vermeiden.

Es ist der Bericht eines Whistleblowers der vortritt um ueber ungesetzliches und unethisches Verhalten zu sprechen.

Wikileaks hat das Material auf einer vorbereitenden Basis verifiziert, in Koordination mit der Erklaerung von Bern und bittet nun Finanzspezialisten sich die veroeffentlichten Aussagen von Rudolf Elmer wie auch die Anhaenge hierzu anzuschauen und deren Substanz zu verifizieren.

Eine Umsetzung des deutschen Dokuments in HTML findet sich untenstehend, das Dokument selbst kann HIER gefunden werden. Anhaenge zu dem Bericht wie auch der Bericht und eine Uebersetzung ins Englische finden sich HIER.


Brief von Rudolf Elmer

Als Insider (Whistleblower) bin ich in der Lage diverse Sachverhalte der Bank Julius Baer offen zu legen. Hauptzweck dieses Briefes ist es, die Methoden aufzuzeigen, die die Bank Julius Baer anwendete und immer noch anwendet, um eigene Steuerzahlungen zu vermeiden oder zu verringern. Ich war Chief Operational Officer (COO) der Bank Julius Baer & Trust Ltd, Cayman. Es wurde von mir verlangt, unethische und unmoralische Geschaefte fuer die Bank zu taetigen. Ich habe anfaenglich aus Naivitaet und dann fuer ein Jahressalaer von CHF 220'000 kooperiert. Tatsache ist, dass Steuerhinterziehung, -umgehung und massive Beihilfe dazu in das Repertoire dieser Cayman Bank in schweizerischem Besitz gehoeren. Es gelingt:

  • Ueber Julius Baer and Trust Co Ltd, Cayman Islands und die Julius Baer Holding AG, Zuerich ungerechtfertigte Steuerersparnis im Konzern zu erwirtschaften,

der Schweizerischen Bevoelkerung auf unethische und unmoralischer Weise Steuersubstrat zu entziehen, und bankengesetzliche Richtlinien zu umgehen.

Dieser Bericht soll meine Familie schuetzen, weil die Oeffentlichkeit wissen muss, dass ich dazu beitragen will, dass:

  • das Schweizervolk die Praktiken der Bank Julius Baer versteht
  • Steuerumgeher, -hinterzieher und -betrueger damit rechnen muessen, dass ihre Praktiken offen gelegt, gestoppt und nicht mehr als Gentleman-Delikt abgegolten werden,
  • die Interpretation von Steuerumgehung, -hinterziehung und -planung ueberdacht wird und vielleicht sogar in Zukunft als Offizialdelikt qualifiziert wird,
  • Steuerumgehung/-hinterziehung als Vorstufe zur Geldwaescherei betrachtet wird, wie das in der amerikanischen und deutschen Gesetzgebung der Fall ist,
  • die Schweizerischen und andere Staatskassen zu mehr Geld kommen, um ihre Aufgaben zu erfuellen,
  • die Schweizerische Bankenkommission Ihre Richtlinien und Praktiken ueberdenkt und verschaerft.
  • die Schweizer Finanzwelt aufgrund dieses Berichts ehrlicher, moralischer und ethischer wird,
  • die Offshore Anleger sich bewusst werden, welche Risiken sie am Beispiel der Swisspartner anderen Vehikel eingehen,
  • meine Frau und mein Kind keine Angst mehr von Stalking der Bank Julius Baer haben muessen bzw Bedrohungen von Dritten.

Worum geht es?

Die Baer Gruppe verschiebt gezielt Steuersubstrat auf die Offshore-Insel Cayman Islands (aber auch nach Luxemburg und in die Steueroase Guernsey), um ihre Steuerlast und diejenige von Kunden zu minimieren bzw. auf Null zu reduzieren. Ich bezeichne solche Konstruktionen als "Bellevue-Griten (Huerchen)". Ich fuehlte mich manchmal wie ein Beschuetzer dieser "Damen", die eigentlich missbraucht werden. Es ist die Rede von den folgenden Gesellschaften der Julius Baer Holding AG, die ihren Dienst als Offshore-Konstruktion der Julius Baer Holding AG in den Cayman Islands: leisten:

  • Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd, Cayman Islands (die Bank)
  • Julius Baer Trust Co Ltd, Cayman Islands (die Administrationsgesellschaft)
  • URSA Ltd., Cayman Islands (die Versicherungsgesellschaft)
  • Baer Select Management Ltd, Cayman Islands (der Investment Manager)
  • CreInvest Ltd, Cayman Islands (der Hedge Fund)
  • shaPE Ltd, Cayman Islands (die Private Equity Gesellschaft)


Der gemeinsame Zweck dieser Gesellschaften ist es:

  • Von lueckenhaften Gesetzgebungen (z.B. Bankengesetz) der Cayman Islands Transaktionen, Konstrukte zu erstellen, die in einem gut regulierten Land nicht moeglich sind,
  • Die Steuersubstanz der Julius Baer Gruppen in der Schweiz und im Ausland fuer sich und ihre auslaendischen Kunden zu reduzieren,
  • Schweizerischen und auslaendischen Kunden Vehikel zur Verfuegung zu stellen damit Steuern umgangen oder sogar hinterzogen werden koennen,
  • Schweizerischen und auslaendischen Vermoegensverwalter, die Moeglichkeit zu geben, Gesellschaften auf Cayman (bzw. auf Guernsey und in Luxemburg) zu gruenden und ebenfalls von der Situation zu profitieren,
  • Die Anleger zu schaetzen,
  • Und natuerlich fuer die Julius Baer Gruppe Steuern zu minimieren.

Nur die Muttergesellschaft Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman Islands (die Bank) gehoert direkt der Julius Baer Holding AG, Zuerich. Alle anderen Gesellschaften gehoeren der Julius Baer Bank and Trust Ltd, (direkt oder indirekt) und somit erscheint nach aussen nur die Julius Baer Bank and Trust Co Ltd., Cayman Islands (die Bank). Das ist geschickt geloest, weil damit alle anderen Gesellschaften versteckt sind. Weder die Eidgenoessische Banken Kommission (EBK) noch die Steuerverwaltung bekommen die Bilanz und Erfolgsrechnung dieser Gesellschaften aufgrund des Confidentiality Law (aehnlich dem Bankgeheimnis in der Schweiz) in Cayman zu sehen bzw das Einsichtsrecht kann nicht durchgesetzt werden.

Die ungefaehre Hoehe der Steuerersparnis geht aus der Zusammenstellung am Schluss dieses Dokumentes hervor. Es geht hier nicht um den genauen Geldbetrag des Verlusts von Steuersubstrat in der Schweiz sondern um die Groessenordnung und vor allem um die Methodik der Offshore Kontruktionen. Die gezeigten Zahlen betreffen den Anfang des Jahrzehnts und sind heute mit groesster Wahrscheinlichkeit aufgurnd des Wachstums der Gruppe wesentlich hoeher.

Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd, Cayman Islands

Einziger Aktionaer der Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd, Cayman Islands (die Bank) ist die Julius Baer Holding AG, Zuerich. Diese Bank finanziert sich aus der Schweiz mit Callgeldern (bis zu CHF 1,6 Millarden waehrend meiner Zeit) der Kunden und investiert diese Gelder in das eigene Konzern-Wertschriftenportfolio, das aus der Schweiz durch das Asset & Liability Management (Entscheidungstraeger) in Zuerich aktiv verwaltet wird. Saemtliche Anlageentscheide werden in Zuerich gefasst, Finanzierung der Wertschriftenkaeufe wird ebenfalls aus Zuerich (mit Zuweisung von Kunden-Call-Geldern) gemacht und gesteuert, Kauf- und Verkaufsentscheide werden in Zuerich gefaellt, das Riskomangement wird ebenfalls faktisch in Zuerich ausgeuebt.

Dennoch wird vorgetaeuscht, dass das Management in Cayman die Entscheide gefaellt habe. Ich musste via Lotus Notes (ein internes Kommunikationssystem) Email-Auftraege erteilen, obwohl der Auftrag laengstens ausgefuehrt war. Der Hoehepunkt war, dass die Bank diese Transaktionen in Management Protokollen der Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd, Cayman Islands festgehalten hatte und so formuliert waren, dass die Entscheidsfindung und der Entscheid von Kauf/Verkauf in Cayman erfolgten. Hinzu kam mein Email-Auftrag, dass der Ursprung des Entscheides in Cayman gefaellt wurde. Diese woechentlichen Managementprotokolle mussten nach Zuerich an das Generalsekretariat gesandt werden. Die weitere Verwendung dieser Protokolle ist mir nicht bekannt.

Das Wertschriftenportfeuille enthaelt nicht nur langfristige Investments (Obligationen der International Financial Reporting Standards (IFRS) Kategorie Hold to Maturity) sondern ist auch ein Tradingbook (z.B. Liquibaer, ein Julius Baer Fund oder auch der legendaere Long Term Capital Fund (siehe Beilage). Die haeufigen Kaeufe und Verkaeufe der Liquibaer Aktien durften nicht verbucht werden. Es wurde nur eine Bestandesanpassung am Monatsende gemacht. Natuerlich wurden auf den Kaeufen und Verkaeufen keine Abgaben abgerechnet (Ausland - Auslandgeschaeft), obwohl die ganzen Transaktionen ueber ein Konto (Kontonummer 726.5062) bei der Bank Julius Baer, in Zuerich abgewickelt wurden. Die Kaeufe und Verkaeufe betrafen hauptsaechlich Konti in Zuerich. Die Kontofuehrung und die Wertschriftendepot-Fuehrung werden somit ebenfalls in Zuerich vorgenommen.

Verletzung des Steuerrechts

Das schweizerische Steuerrecht sagt klar, wenn Verwaltungstaetigkeiten in der Schweiz ausgefuehrt werden oder eine Organisation nur den Zweck hat Steuerrichtlinien zu umgehen, dann unterliegt das Unternehmen der schweizerischen Steuergesetzgebung. Die Geschaeftstaetigkeit muss unabhaengig sein und entweder muessen die Investitionsentscheide in der auslaendischen Gesellschaft gefaellt werden oder die strategischen Investitionsplaene muessen dort entwickelt werden.


Auslaendische Gesellschaften, unterliegen der schweizerischen Steuergesetzgebung nur dann nicht, wenn folgende Kriterien erfuellt sind (aus einer englischsprachigen Darstellung):

  • An independent business activity should be performed at the foreign domicile in which either decisions for investments are made in person or that at least strategic investment plans are developed there in order to prepare respective decisions of other companies.

Bei der Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman (der Bank) liegt keine unabhaengige steuerbefreite Taetigkeit in einem auslaendischen Domizil vor, da die Entscheidungstraeger z.B fuer Wertschriftenkaeufe/-verkaeufe in der Schweiz domiziliert sind (Asset & Liability Management der Julius Baer Bank AG, Zuerich). Das professionelle Knowhow ist in Cayman gar nicht vorhanden und deshalb findet tatsaechlich keine Verwaltung in Cayman statt. Es wird faktisch nur eine Schattenbuchhaltung in der Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman gefuehrt, in der das Wertschriftenportfeuille und die Finanzierung des Portfeuilles von Zuerich festgehalten wird. Die Gewinne der Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman Islands (der Bank) und der caymanischen Tochtergesellschaften fliessen als Dividende (zwischen CHF 10 - 30 Mio. pro Jahr und heute vermutlich wesentlich mehr) wieder in die Julius Baer Holding, Zuerich zurueck. Selbstverstaendlich wird der Holdingabzug geltend gemacht und somit wird dieser Cayman Beteiligungsertrag nicht besteuert.

  • The foreign domicile should be furnished with infrastructure
  • The offshore-company must hire own staff, which in act is working at the foreign domicile and possesses the required professional qualifications so that thereby the management of the offshore-company on site is ensured. Not sufficient is this respect is the engagement of loan staff by the offshore-company.
  • The offshore-company has to obtain all necessary approvals and licenses with regard to the local legislation for its business.
  • The sole purpose of the vehicle/construction should not be to minimise tax exposure in the home country.

If only one of the above-mentioned criteria cannot be proved the offshore company is qualified as a passive investment entity. This classification leads to extensive tax consequences (d.h. direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern und Verrechungssteuern) in Switzerland.

Verletzung der Fristenkongruenz

Bei der Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd, Cayman Islands (die Bank) wird ein langfristiges Wertschriftenportfeuille (Obligationen mit Wertschriften der IFRS Kategorie Hold to Maturity) und ein spekulatives Tradingbook mit Kunden- und bankeigenen Callgeldern (kuendbar innerhalb von 2 - 3 Tagen) finanziert. Eine Bank mit einer kurzfristigen Finanzierung wie Callgelder ist im Ausmass der Julius Baer Bank & Trust Company, Cayman (die Bank) in der Schweiz aus gesetzlichen und insbesondere bankengesetzlichen Gruenden widerrechtlich und deshalb nicht moeglich. Es ist doch laecherlich, dass das Caymanische Bankengesetz eine kurzfristige Finanzierung (Kunden-Callgelder bis zu 90 % der Bilanzsumme) und eine langfristige (Obligationen) und spekulative (Tradingbook) Investierung der Gelder zulaesst. Dass Kunden-Callgelder fuer die Finanzierung eines langfristigen Wertschriftenportfeuilles verwendet werden, verstoesst ganz klar gegen die bankengesetzlichen Fristenkongruenz in der Schweiz. Natuerlich stellt sich die Julius Baer Gruppe auf den Standpunkt, dass man die Sache aus dem Blickwinkel des Konzerns anschauen sollte und nicht nur die einzelne Gesellschaft bzw die Offshore-Konstruktion. In Konkursfaellen gibt es jedoch keine Konzernhaftung und damit ist das Verlustrisiko einer Offshore-Anlage wesentlich hoeher. Es war nie die Idee des schweizerischen Gesetzgebers, dass kurzfristige Anlagen (Callgelder) bei 100%ig beherrschten Gruppengesellschaften angelegt werden. Die Idee war eine Risikostreuung deshalb sollten die Gelder bei Drittbanken angelegt und nicht bei konzerninternen Offshore-Gesellschaften. Dass eine anerkannte Privatbank ein Offshore-Tradingbook (kurzfristiger Handelsbestand) besitzt ist sicher fragwuerdig. Dies ist einfach zu gefaehrlich, weil es ja damit ganz klare bankengesetzlichen Richtlinien betreffend Riskomanagement etc. umgangen werden. Ein professionelles Riskmanagement gibt es in Cayman nicht.

URSA Ltd., Cayman Islands

(100 %iger Aktionaer: Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman Islands)

URSA ist eine konzerninterne Pseudo-Versicherungsgesellschaft der Bank, um Versicherungspraemien als geschaeftsmaeßig begruendeten Aufwand bei der Bank Julius Baer, Zuerich und anderen Tochtergesellschaften in Abzug zu bringen und so das Steuersubstrat in der Schweiz und anderen Laendern zu reduzieren. Es geht um Versicherungspraemien von ca. CHF 500'000 pro Jahr (heute vermutlich wesentlich mehr). Die Gewinne auf dem Wertschriftenportfeuille und die Einnahmen von Pseudo-Versicherungspraemien von Konzerngesellschaften bilden das Eigenkapital von ca. CHF 25 Mio. der URSA. URSA hat waehrend den letzten 15 Jahren nie einen konzerninternen Versicherungsschaden bezahlen muessen, da alle Verluste direkt den Baer Gesellschaften belastet wurden und damit das lokale Steuersubstrat reduziert wurde. Die Gesellschaft hat keinen eigentlichen Verwaltungsaufwand und keine operativen Kosten, denn es gibt keine Mitarbeiter. Entscheide ueber das Wertschriftenportefeuille werden in Zuerich und London gefasst. Diese erbrachten Leistungen werden natuerlich nicht fakturiert und somit wird weder in Zuerich noch London Einkuenfte bzw. Steuersubstrate generiert. Zudem wird als Folge auch keine Mehrwertssteuer auf den Praemien abgerechnet, obwohl die URSA Ltd indirekt von der Julius Baer Holding AG, Zuerich gehalten wird (Leistungserbringer und -empfaenger sind faktisch z.T. in der Schweiz). URSA ist ein Instrument mit dem einzigen Zweck der Steuerminimierung bzw. -umgehung. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist offensichtlich, Versicherungsgebuehren als geschaeftsmaessig begruendeten Aufwand in der Schweiz und in auslaendischen Tochtergesellschaften der Julius Baer Holding in Abzug zu bringen, um den steuerbaren Gewinn in der Schweiz zu reduzieren und steuerfrei Gewinne des Wertschriftenportfeuilles und Versicherungspraemien in der Offshore Pseudo-Versicherungsgesellschaft URSA Ltd, Cayman Islands zu thesaurieren. Der Nebeneffekt ist, dass auf ca CHF 0,5 Mio. Versicherungsgebuehren keine Mehrwertssteuer (7,6 % oder CHF 38,000) abgerechnet wird.

Baer Select Management Ltd, Cayman Islands

(100%iger Aktionaer Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman Islands).

Zweck dieser Gesellschaft ist es als Investment Manager aufzutreten und Investment Advisors anzustellen, um damit die Investmententscheide an professionelle Manager zu delegieren.

Dies ist der Hoehepunkt der Minimierung der Steuern, weil die Management Fees, Investment Advisory Fees und z.T. Performance Fees von schweizerischen boersenkotierten Gesellschaften (CreInvest AG, Zug und shaPE AG, Zug/Freienbach) Offshore steuerfrei vereinnahmt werden. Die Gesellschaft hat weder Angestellte noch Mobiliar, verwaltet aber das Investment Management Mandat von diversen Baer Fonds (CreInvest, shaPE, Fixed Income Hedge Funds und neu diverse weitere Hedge Funds). Baer Select Management Ltd, Cayman Islands (Investment Manager) hat den Zweck, Investment Management Services ueber einen Investment Advisor beispielsweise an die CreInvest Ltd, Cayman zu erbringen, letztere wird von CreInvest AG, Zug gehalten. Die Services werden der CreInvest Ltd, Cayman (haelt Wertschriftenportfeuille in Zuerich und New York bei Julius Baer Gesellschaften) belastet, damit wiederum Gewinne steuerfrei in den Cayman Islands angehaeuft werden koennen. Die CreInvest AG, Zug erhaelt nur soviel Dividende, dass damit die Betriebskosten gedeckt werden koennen und somit kein oder nur ein bescheidener Gewinn in der Schweiz anfaellt (Gewinn-Manipulation). Natuerlich profitiert hier die CreInvest Ltd, Cayman als Offshore Konstrukt bei den Kaeufen/Verkaeufen von weniger Abgaben und den lueckenhaften rechtlichen Vorschriften in den Cayman Islands. Ein eigentlich strafes Anlagefondsgesetz wie es die Schweiz aufweist, haben die Cayman Islands nicht.

Auch shaPE, Cayman und shaPE, Freienbach (Kt Schwyz - Steueroase Schweiz) ist nach dem genau gleichen Konzept aufgebaut. CreInvest AG, Zug und ShaPE AG, Freienbach sind an der schweizerischen Boerse kotiert, aber das Investment Management ist scheinbar nach Cayman verschoben, so dass Investment Management Gebuehren und Performance Beteiligungen Offshore in der Baer Select Management Ltd, Cayman vereinnahmt werden koennen. Damit werden dem schweizerischen und anderen Staaten widerum Steuersubstrat entzogen.

Auch weitere Fonds wie Julius Baer Diversifed Fixed Income Hedge Fund, Cayman, JB Black Sea Frontier Fund 2007 und Julius Baer Equity Hedge Fund, Cayman sind nach dem aehnlichen Konzept strukturiert. Die Management, Performance und Investment Manager Gebuehren fallen alle Offshore bei Baer Select Management Ltd, Cayman an. Auch muss beruecksichtigt werden, dass CreInvest AG, Zug sowohl als auch shaPE AG, Freienbach an der schweizerischen Boerse (SWX) kotiert sind und damit sogar noch die Infrastruktur der Schweiz nutzen. Die Gewinne macht die Baer Select Management Ltd, Cayman Islands (siehe weiter unten). Diese Gewinne fließen von Cayman ueber die Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman (die Bank) als Dividende wiederum in die Julius Baer Holding AG, Zuerich zurueck. Tatsache ist, dass die Gewinne/Fees (Definition: Differenz zwischen belasteter Gebuehren fuer Investment Management Mandate und bezahlter Gebuehren an sogenannte Investment Advisors) betriebswirtschaftlich gesehen in der Schweiz oder in anderen Laendern erarbeitet wurden, Offshore anfallen und dann von Offshore wieder zurueck in Schweiz nach Zuerich in die Julius Baer Holding AG transferiert werden. Dabei wird wiederum der Holdingabzug geltend gemacht und somit wurden diese Gewinne nie versteuert.


Abzockerei

Insbesondere bei shaPE wurde gegen die Corporate Governance verstoßen. Der groesste Teil der Kunden, die in dies Produkt investiert haben, sind Kunden der Bank Baer. Diese Kunden haben der Bank einen Vermoegensverwaltungsvertrag erteilt. Das Management hat dies ausgenutzt und die eigenen Kundenberater indirekt beim Aufsetzen des Produkts gezwungen fuer ihre Kunden shaPE Aktien zu kaufen. Es handelt sich um einen Betrag von ca CHF 130 Mio., der in shaPE sogenannt zwangsinvestiert wurde, um aus der Konstruktion shaPE einen Erfolg zu machen bzw zusaetzliche Gebuehren Offshore zu generieren. Die shaPE-Aktie ist ein underperformer wenn man heute die Aktie mit der Marktentwicklung vergleicht. Die Bank verdient aber auf den angelegten CHF 130 Mio. ca. 1,5 % jaehrlich, d.h. ca. CHF 2,0 Mio. Sie macht Offshore in den Cayman Islands einen steuerfreien Gewinn aus dem Vermoegen von leidenden Kunden.

Die Berechnung der Gebuehren der beiden Gesellschaften:

CreInvest, Zug, respektive Cayman:

  • Fondsvolumen USD 340 Mio.
  • Gebuehren: Groessenordung bis zu 2% Investment Management / Advisory Fees, Custodian Fees fuer die Investitionen, Transaction Fees, Performance Fees.
  • Die Offshore-Gesellschaft Baer Select Management Ltd, Cayman nahm um 2000 total ca. USD 12 Mio. jedes Jahr steuerfrei ein.

ShaPE, Zug/Freienbach respektive Cayman:

  • Fondsvolumen CHF 130 Mio. (Kunden mit groesstenteils Vermoegensverwaltungsmandaten)
  • Gebuehren: bis zu 2 % Investment Management / Advisory Fees, Custodian fees 0,2 %, Transaction Fees:
  • Die 10 % Performance Fees sind eine Farce, die noetige Performance wird selten erreicht, wenn ueberhaupt
  • Die Offshore-Gesellschaft Baer Select Management ltd, Cayman nimmt ca. CHF 3,7 Mio. jedes Jahr steuerfrei ein.

Neben CreInvest Ltd, Cayman und shaPE Ltd, Cayman liefern auch die Baer-eigenen Hedge Funds Fees an die Baer Select Management ab. Somit ist die Baer Select Management eine eigentlich Cash Cow, die Offshore steuerfreie Gebuehren vereinnahmt und dies wieder Zuerich abliefert.

Julius Baer Trust and Co Ltd. Cayman Islands

(100%iger Aktionaer Julius Baer Bank and Trust Co Ltd, Cayman Islands ).

Zweck dieser Gesellschaft ist es, die folgenden Dienstleistungen zu erbringen:

  • Administration von Mutual Funds
  • Administration von Trust & Companies

Grundsaetzlich werden hier auch Services an schweizerische unabhaengige Vermoegensverwalter erbracht, die die Luecken bzw. die Unkenntnis des caymanischen Gesetzgebers ausnuetzen und zudem Offshore gewisse Management Gebuehren vereinnahmen, die den schweizerischen Steuerbehoerden entzogen werden. Ein klassische Beispiel ist auch Herr C. L. jun., der ehemalige Representant von Julius Baer, Mexico City und ehemaliger Verwaltungsrat der Julius Baer, Cayman. Die Julius Baer Gesellschaft in Mexico City musste in einer Nacht und Nebel Aktion geschlossen werden, weil sie bzw. C. L. jun. in die Salinas Geschichte verwickelt war. Die schweizerischen Strafverfolgungsbehoerden fuehren seit 1995 gegen C. L. jun. ein Strafverfahren wegen Geldwaescherei, Drogenhandel, Veruntreuung und weiterer Straftaten (im Einzelnen: BGE 125 IV 165). Am 15. November 1995 wurden im Rahmen eines in der Schweiz eroeffneten gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens Guthaben von C. L. jun. in Zuerich beschlagnahmt. Er war als unabhaengiger Vermoegensverwalter mit der Anlageberatung fuer Angehoerige der Familie des frueheren Mexikanischen Praesidenten RAUL SALINAS befasst und hatte mit den Vermoegenswerten von dessen Bruder bei der Julius Baer, Zuerich zu tun. Aufgrund zuverlaessiger Quelle ist bekannt, dass das Verfahren gegen ihn und die Bank eingestellt wurde mit den Argumenten: die Due Dilligence Pruefung bei Salinas Kunden waren nur sloppy und somit nicht strafbar bzw. man habe ja noch andere Kunden und nicht nur Salinas. Dies laesst vermuten, dass sloppy Due Diligence in der Schweiz als Gentlement-Delikt gewertet wird.

Die Cayman Einheit stellt auch Trust & Company Services zur Verfuegung, um Gelder z.B. in Form von Darlehen wieder auf Umwegen in die Schweiz zurueckzufuehren und dabei mit Darlehenszinsen steuerfreien Ertrag Offshore zu konstruieren. Das Konzept dieser FINTEX Gesellschaften besteht darin, dass Gelder auf ein Konto bei der Julius Baer Bank, Zuerich auf den Namen einer dem Kunden gehoerenden Cayman Gesellschaft einzubezahlt werden. Diese Gesellschaft wird durch Julius Baer Trust & Co Ltd, Cayman administriert. Damit die Gelder in der Muttergesellschaft gebraucht werden koennen, gewaehrt die Cayman Gesellschaft ein Darlehen und laesst sich dies gut verzinsen. Der Zinsaufwand wird in der Schweizer oder in einem anderen Land der Gesellschaft als geschaeftsmaeßig begruendeter Aufwand deklariert und somit das Steuersubstrat in der Schweiz reduziert. Julius Baer hilft hier aktiv mit, um Steuern zu umgehen. Auch wird diese Offshore-Gesellschaft gebraucht, um verdeckte Zahlungen/Kompensationen, die in der Konzernbuchhaltung nicht gerne gesehen werden, an Dritte zu machen. Die Frage ist offen, welche Gegenleistung fuer diese Zahlungen vom Empfaenger erbracht werden. Sicher ist, diese Gesellschaft ist eine Bellvue Grite.

Julius Baer Bank & Trust Co Ltd, Cayman wurde auch zur Kurspflege der CreInvest AG, Zuerich Aktien genutzt. Es wurden massiv CreInvest Aktien gekauft, um die Aktie hoch zu halten. Der Eigenbestand betrug zeitweise bis zu 40 Prozent. Die Bank Julius Baer, Zuerich durfte jedoch nur einen bestimmten Anteil halten ansonsten haette die EBK orientiert werden muessen. Der groeßte Teil wurde deshalb ueber Julius Baer Bank & Trust Co Ltd, Cayman abgewickelt.


Berechnung des Steuerverlusts der Schweiz durch die Aktivitaeten der Bank Julius Baer in den Cayman Islands

geschaetzter Steuerverlust der Schweiz
Jaehrlicher durchschnittlicherer Gewinn in Mio. CHF Steuerbelastung Zuerich und dBSt ca. 35 % Steuerersparnis bzw. -hinterziehung/betrug pro Jahr
Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd., Cayman Islands CHF 15 - 20,000,000 CHF 7,000,000 CHF 7,000,000
Julius Baer Trust Co. Ltd., Cayman Islands CHF 3,000,000 CHF 1,000,000 CHF 1,000,000
Baer Select Management Ltd., Cayman Islands CHF 8 - 9,000,000 CHF 3,000,000 CHF 3,000,000
URSA Ltd., Cayman Islands CHF 500,000 CHF 200,000 CHF 200,000
Total per year CHF 26,5 - 32,500,000 CHF 10,2 - 11,200,000


Die CHF 26,5 - 32,5 Mio. Franken stellen ueberschlagsmaessig insgesamt einen steuerbaren Gewinn von ca. CHF 38 - 45 Mio. Franken in der Schweiz dar. Normalerweise ist auf diesen Gewinnen die Direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuer und bei Ausschuettung als Dividende die Verrechnungssteuer geschuldet. Zudem werden diese Ausschuettungen bei natuerlichen Person als Einkommen versteuert. All diese steuerlichen Belastungen erfolgen jedoch aufgrund des Offshore Konstuktes nicht.

Diese Zahlen basieren auf den Erfahrungswerten von 1997 bis 2003 und es ist deshalb klar, dass das massive Wachstum der Baer Gruppe (Asset under Management 2002 ca CHF 170 Milliarden / 1900 Mitarbeiter und heute 2008 CHF 400 Milliarden / 4100 Mitarbeiter) dazu gefuehrt hatte, dass obige Betraege aeusserst konservativ sind und heute vermutlich ein mehrfaches der Steuerersparnis durch das erhoehte Transaktionsvolumen bzw zusaetzlichen Cayman Fonds darstellen.


Umgang der kantonalen Steuerbehoerden des Kantos Zuerich mit Offshore-Konstrukten

Die Verantworltichen der Bank Julius Baer werden zu den in diesem Bericht dargestellten Sachverhalten sagen, alle Verfahren seien im Detail mit den Steuerbehoerden abgesprochen worden. Die Verflechtung der kantonalen Steuerbehoerde mit der Zuercher Finanzwelt ist meines Erachtens kritisch zu beurteilen. Es ist zwar verstaendlich, dass der Kanton Zuerich den grossen Steuerzahler Julius Baer nicht veraergern will und deshalb u.a. sogenannte Tax Rulings gewaehrt. Wenn die Zuercher Steuerverwaltung aber ein Offshore-Konstrukt einmal akzeptiert hat braucht es viel, bis sie auf den gefassten Entscheid zurueckkommt. Dass Ausmass des Gewinns, der Offshore anfaellt, wird bei der erstmaligen Vorlage eines Konstrukts bei der Steuerbehoerde, nicht offen gelegt. Das wuerde ja das Konzept sofort in Frage stellen. Das kantonale Steueramt gibt also sein Einverstaendnis ohne wissen zu koennen, wie gross der Steuerverlust eigentlich sein wird. Hinzu kommt dass, sobald ein Konstrukt von der Steuerverwaltung einmal akzeptiert ist (Steueramt gibt schriftliche Bestaetigung ab), ist es durch das Bankgeheimnis auf den Cayman Islands geschuetzt. Die Steuerbehoerde kann dann die Offenlegung kaum mehr einfordern. Somit bekommt das Steueramt keine Bilanz und Erfolgsrechnung von Cayman-Gesellschaften zu sehen und wird nie das Ausmass der Steuerersparnis kennen. Interessant ist auch, dass weder die Eidgenoessische Steuerverwaltung (direkte Bundessteuer), die Eidgenoessische Verrechnungsteuerabteilung (Verrechnungssteuer) bzw. die Abteilung fuer Mehrwertssteuern bei solchen Tax Rulings beigezogen werden bzw. ein Mitbestimmungsrecht haben. Es ist in der alleinigen Kompetenz der kant. Steuerverwaltung Zuerich solche Rulings zu erlassen.

Julius Baer argumentiert hingegen, dass sie alle Offshore-Konstruktionen mit der Steuerverwaltung abgesprochen habe und es gaebe auch das Arm's Length Principle und deshalb sei alles Rechtens. Nichtsdestotrotz, der Effekt ist, dass

  • Julius Baer massiv weniger Steuern abliefert,
  • Sich schweizerische Klein- und Mittelunternehmen solche Konstruktionen nicht leisten koennen,
  • Das Volk und der Staat an schweizerischen Steuersubstrat bzw andere Staaten das Nachsehen haben.

Steuerbehoerden duerfen Daten nicht verwenden

Cayman-Daten die legal in meinen Besitz geraten sind, koennen von der Eidgenoessischen Steuerverwaltung nicht fuer Nachforschungen verwendet werden. Als Verantwortlicher fuer die Bank in Cayman musste ich jeden Abend ein Tape nach Hause nehmen, um im Falle eines Brands des Bankgebaeudes die Bankdaten schnell wieder rekonstruieren zu koennen. Dies galt auch im Falle eines Hurrikans, in diesem Falle haette ich die Daten sogar von der Insel wegfliegen muessen, was ich mehrmals gemacht habe.

Mein Arbeitsvertrag wurde aufgeloest, waehrend ich in den Ferien im Spital war und an der Wirbelsaeule in Zuerich operiert wurde. Deshalb hat niemand nach diesen Daten gefragt. Ich mache deshalb geltend, dass ich auf Cayman legal in den Besitz von Daten aus Cayman gelangt bin, von Diebstahl kann nicht die Rede sein. Dies wurde sogar von der untersuchenden Staatanwaeltin in Zuerich schriftlich festgehalten. Zudem hat die Cayman Justiz mich nicht angeklagt, aber die Weltwoche (Lukas Haessig) und die Sonntagszeitung (Meinrad Ballmer haben gegen mich als Datendieb eine mediale Hetzjagd veranstaltet. Ballmer ging soweit, dass er mich als einen psychisch Kranken bezeichnete.) Pikant ist nun, dass die Zuercher Richter dem Steueramt d.h. der Eidgenoessischen Steuerverwaltung die Akteneinsicht fuer Strafsteuerverfahren in die gesicherten Beweismittel verweigerten und damit allfaellige Nach- und Strafsteuern fuer Schweizer Baer-Cayman-Kunden und fuer die Bank verhinderten. Dies bestaetigte die Eidgenoessische Steuerverwaltung (ESTV) in einem Brief: Der ESTV wurde die Akteneinsicht in die Akten der Strafuntersuchungsbehoerden gegen Rudolf Elmer des Kantons Zuerich verweigert. Dies wurde damit begruendet, dass die bei Ihnen beschlagnahmten Daten der Bank Julius Baer unrechtmaessig in den Besitz der Strafverfolgungsbehoerden gelangt sind, da diese immer noch dem Bankgeheimnis unterliegen. In einem "ordentlichen" Strafverfahren haetten die Strafuntersuchungsbehoerden naemlich niemals die Kundendaten einer Tochtergesellschaft der Bank Julius Baer im Ausland beschlagnahmen koennen. Da Rudolf Elmer heute immer noch unter dem Bankgeheimnis steht, kann die ESTV auch weitere muendliche oder schriftliche Angaben von Ihnen leider nicht zur Durchfuehrung von Nach- und Strafsteuerverfahren gegen die jeweiligen Personen oder Gesellschaften verwenden, da diese Angaben unrechtsmaessig in unseren Besitz gelangt waeren. Diese Begruendung ist laecherlich und nur ein vorgeschobenes Argument, um die Dateneinsicht zu verwehren. Hingegen haben die Zuercher Richter der Ausgleichskasse der Banken die Akteneinsicht gewaehrt, was dazu fuehrte, dass die Bank Tausende von Franken Sozialversicherungsbeitraege nachzahlen musste. Offensichtlich wird das Bundesamt fuer Finanzen und das Bundesamt fuer Sozialversicherungen unterschiedlich von den Zuercher Richtern bewertet bzw. das Akteneinsichtsrecht gewaehrt.

Das zeigt doch eindeutig, dass das Schweiz. Rechtssystem in diesem Punkt nicht genuegt. Die Bank kann Handlung begehen, um Steuern zu optimieren bzw. zu vermeiden und der Staat kann diese Bank nicht einmal zur Rechenschaft ziehen, wenn er davon Kenntnis erhaelt. Die falsch beurkundeten Sachverhalte in den Protokollen des Management in den Cayman's, die belegen, dass Kauf/Verkauf Entscheidungen in den Cayman's gefaellt wurden, zeitlich 6-7 Stunden nach der Ausfuehrung koennen damit nicht geahndet werden. Ueber die Ethik und Moral eines solchen Verhaltens/Entscheide eruebrigt sich die Diskussion.

Verantwortliche

Die folgenden Personen haben Kenntnis und tragen die Verantwortung fuer die Aktivitaeten der Bank Baer auf den Cayman Islands:

  • Raymond Baer, VR Praesident der Julius Baer Holding AG (ehemaliger VR Praesident der CreInvest AG, Zug und ehemaliger Business Line Verantwortlicher fuer Julius Baer, Cayman)
  • Rudolf E. Baer, ehemaliger CEO der Julius Baer Holding AG, ehemaliger VR der Julius Baer and Trust Co Ltd, Cayman
  • Walter Knabenhans, ehemaliger CEO Julius Baer Holding AG, Zuerich, ehemaliger Verwaltungsratspraesident Julius Baer and Trust Co Ltd, Cayman Islands
  • Michel Vukotic, Bankdirektor Julius Baer Bank AG, Zuerich Verwaltungsrat der Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd, Cayman Islands
  • Martin Vogel, Verwaltungsrat der Julius Baer and Trust Co Ltd, Cayman Islands
  • Fabio Oetterli, Direktor Baer Select Management Ltd, Cayman Islands, Direktor Bank Julius Baer & Co AG, Zuerich.


Schutz des Anlegers

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass der Anleger seine Offshore-Vehicle unter Kontrolle behaelt und nicht einfach einem unprofessionellen Anlageberater die totale Verwaltungsvollmacht ueberlaesst. Es handelt sich hier um das Offshore-Produkt Swisspartner. Hier ein Beispiel in englischer Sprache:

"A United States resident claims he lost $22 million as a result of the mis-handled restructuring of his offshore account made necessary by Swiss banks agreeing to co-operate with the IRS.

At the center of the allegations are Bank Julius Baer and Dexia Private Bank, both of Switzerland, and investment firms controlled by Liechtensteinische Landesbank Ltd., of Liechtenstein.

Anthony Defries, of Berryville, Virginia, alleges the value of his securities portfolio plummeted after he was induced by his advisers to give up direct control in order to comply with U. S. tax laws.

Four months later, the portfolio had lost $22 million as his money managers failed to implement a limit strategy or obtain insurance, as they should have, it was alleged.

In an effort to recoup his losses, Defries filed a civil complaint at the U. S. District Court for the Eastern District of Virginia on October 29, 2003, alleging "securities and insurance fraud".

Defendants are Swiss Partners Investment Network Ltd., of Liechtenstein; Swiss Partners Insurance Company SPC Ltd., of Switzerland; Liechtensteinische Landesbank Ltd., of Liechtenstein; Karp & Genauer PA, of Florida; Bank Julius Baer & Company Ltd., of Switzerland; Dexia PrivatBank, of Switzerland; Rainer H. Moses, a Swiss national; Martin P. Egli, a Swiss national residing in Monaco; Simon Newson, a Swiss national; Benno K. Raeber, a Swiss national; Anthony B. Stelling, a British national residing in the Cayman Islands; Elfried Hasler, residing in Switzerland; Norman Oehri, residing in Switzerland; Joel J. Karp, residing in Florida; Raymond J. Baer, residing in Switzerland; Armin Weber, a Swiss national; Marcel Wieduwilt, a Swiss national; Sigrid Baur, residing in Switzerland; and Alfons Widmer, residing in Switzerland.

Defries indicated his lawsuit may turn into a class action on behalf of "any policyholder who participated in or purchased insurance products from Swiss Partners Insurance Company SPC during the relevant period".

"The Defendants have been requested to provide details of the holders of optional variable annuities so that those holders might be asked if they wished to pursue such a class action, but the Defendants have failed and refused to provide any such information," he alleged.

Defries claims that, from 1997 to 2001, the defendants "dealt in unregistered securities in violation of the Securities Act 1933 and sought to pass off those securities as unlicensed insurance products". "Defendants further engaged in a conspiracy with each other to set up, market, disseminate and sell unregistered securities and unlicensed insurance products and so-called purported deferred variable annuity insurance policies in the USA and in Switzerland and carried out a course of conduct involving such fraud, conspiracy, reckless behavior and attendant actions, occurred in the period between 1997 and 2001."

Defries claims that his own problems began in April, 2000 when Rainer Moser, of SPIN/SPC, advised him of "a new IRS ruling under which all US equity holders who were US residents would be required to pay full withholding tax and penalties". "Moser said that the Swiss banking community had agreed to cooperate with the IRS and disclose the US resident owners of all Swiss accounts.

"The deadline for such disclosures and penalties was December 2000. SPIN advised Defries that reconstruction of the portfolio and the necessary insurance protection in the form of a Deferred Variable Annuity would have to be implemented before that date.

"They insisted that the account management be made entirely local at SPIN, with no direction from Defries or the US. They specifically described insurance guidelines and restrictions as requiring a complete cutout of any US direction, management, or control." Defries claims that he relinquished direct control of his account in July, 2000 and that, by November, 2000, his securities portfolio had suffered losses of approximately $22 million.

Much of the loss was incurred in the stock of Bookham Technology PLC, whose shares are listed on the London Stock Exchange and Nasdaq, stated Defries.

He said he made a profit of $15 million on an initial investment of $500,000 in Bookham in 1999 when it conducted "a very successful" IPO in 2000.

"The bulk of this profit was subsequently lost by failure of SPIN to take required and requested action to protect the stock," he alleged, as Bookham's share price fell from $40 to $12.

SPIN failed to act on Defries' request to "establish a limit strategy for Bookham to protect the entire position at $35 to $40".


Dies ist nur ein Beispiel von vielen, die in der Julius Baer Gruppe vorgekommen sind. Hier darf man der Julius Baer zu gute halten, dass sie den Kunden zumindest gewarnt hatte.


Der zweite Whistleblower Brief wird sich dem Thema Tax Ruling der Zuercher Steuerbehoerden und der Rolle, die eine bekannte Anwaltskanzlei an der Bahnhofstrasse in dieser Sache spielt, widmen

Der dritte Whistleblower Brief wird sich dem Thema Praktiken von einzelnen ehemals existenten Faellen, handeln, um darzustellen auf welche Weise externe Vermoegensverwalter Offshore Vehikel gebrauchen.


Rudolf Elmer, Februar 2008 <math>Insert formula here</math>

Personal tools