Gremien
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist der Rechtsform nach
ein Verein des bürgerlichen Rechts. Als solcher ist die DFG
nur durch ihre Organe handlungsfähig - allen voran Vorstand
und Mitgliederversammlung. Um ihrem Satzungsauftrag nachkommen
und den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können,
hat die DFG im Laufe ihrer Geschichte weitere Gremien etabliert.
Die Organe stellen die Handlungsfähigkeit der DFG sicher:
- Die Mitgliederversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen;
nur sie kann die Satzung und damit die Aufgaben und den
Zweck des Vereins ändern.
- Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Generalsekretär;
der Vorstand vertritt die DFG gerichtlich und außergerichtlich.
Stellvertretende Vorstandsmitglieder sind die Leiter der
Abteilungen I-III.
Weitere Gremien der DFG - Präsidium, Senat, Hauptausschuss,
Fachkollegien - spiegeln in jeweils spezifischer Ausprägung
den Auftrag zur Forschungsförderung wider, dem die DFG verpflichtet
ist.
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Ombudsman
der DFG
Der "Ombudsman der DFG" steht allen Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von
einer Beteiligung der DFG zur Beratung und Unterstützung
in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung
durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.
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Vertrauensdozenten
der DFG
Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft
sind, bestimmen aus ihrem Kreis einen Hochschullehrer
als Vertrauensdozenten der DFG. Der Vertrauensdozent nimmt
die Funktion eines Ansprechpartners vor Ort für Antragsteller
bei der DFG wahr. |
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