Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
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Gremien

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist der Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Als solcher ist die DFG nur durch ihre Organe handlungsfähig - allen voran Vorstand und Mitgliederversammlung. Um ihrem Satzungsauftrag nachkommen und den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können, hat die DFG im Laufe ihrer Geschichte weitere Gremien etabliert.

Die Organe stellen die Handlungsfähigkeit der DFG sicher:

  • Die Mitgliederversammlung trifft die grundlegenden Entscheidungen; nur sie kann die Satzung und damit die Aufgaben und den Zweck des Vereins ändern.
  • Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Generalsekretär; der Vorstand vertritt die DFG gerichtlich und außergerichtlich. Stellvertretende Vorstandsmitglieder sind die Leiter der Abteilungen I-III.

Weitere Gremien der DFG - Präsidium, Senat, Hauptausschuss, Fachkollegien - spiegeln in jeweils spezifischer Ausprägung den Auftrag zur Forschungsförderung wider, dem die DFG verpflichtet ist.

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* Mitgliederversammlung
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* Präsidium
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* Senat
* Kommissionen und Ausschüsse
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* Hauptausschuss
* Kommissionen und Ausschüsse
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* Bewilligungsausschuss
Exzellenzinitiative
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* Bewilligungsausschuss für die Förderung der
Sonderforschungsbereiche
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* Bewilligungsausschuss für die
Graduiertenkollegs
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* Auswahlausschuss für den
Heinz Maier Leibnitz-Preis
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* Fachkollegien
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* Ombudsman der DFG
Der "Ombudsman der DFG" steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einer Beteiligung der DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.
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* Vertrauensdozenten der DFG
Alle Hochschulen, die Mitglieder der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind, bestimmen aus ihrem Kreis einen Hochschullehrer als Vertrauensdozenten der DFG. Der Vertrauensdozent nimmt die Funktion eines Ansprechpartners vor Ort für Antragsteller bei der DFG wahr.
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