Mehrere Hochschulen in Deutschland haben angekündigt, ihre Termine im Zulassungsverfahren vereinheitlichen zu wollen.
So sollen die Zulassungsbescheide für dieses Wintersemester an diesen Hochschulen zwischen dem 7. und 14. August verschickt werden. Wie die Universität Hamburg mitteilte, reagieren die Hochschulen mit ihrer „Hamburger Initiative“ auf Mehrfachbewerbungen angehender Studenten. Zu den Hochschulen, die sich daran beteiligen, gehören aus Berlin die Freie Universität und die Charité, die gemeinsame Unimedizin von FU und HU.
Außerdem soll es künftig für offen gebliebene Studienplätze eine zentrale Börse im Internet geben. Beteiligt sind neben der Universität und der TU Hamburg die Universitäten Heidelberg, die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Duisburg-Essen, Kiel, Mainz, Wuppertal, Bonn und Paderborn. Es würden sich „laufend weitere Hochschulen“ dem Verband anschließen, heißt es in der Erklärung.
Monika Auweter-Kurtz, die Präsidentin der Uni Hamburg, grenzte sich in der Erklärung von den Plänen ab, mittelfristig ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren – womöglich unter dem Dach der ZVS – einzurichten, wie es die Kultusminister planen. Es sei den an dem neuen Verbund beteiligten Unis „stets klar“ gewesen, „dass wir das Zulassungsgeschehen nicht aus der Hand geben wollen“. Dass sich jetzt „ein großer Kreis von Hochschulen“ auf einen gemeinsames Vorgehen geeinigt habe, mache deutlich, „dass teure Investitionen in zentrale Servicestellen überflüssig sind“. Der gefundene Weg sei „einfach und kostengünstig“.
Das von den Kultusministern geplante Zulassungsverfahren scheitert bisher an einer fehlenden Software, die jetzt entwickelt werden soll. Bundesbildungsministerin Annette Schavan hatte am Montag eine „Übergangsphase“ angekündigt. Schavan hatte gefordert, möglichst alle Hochschulen sollten daran teilnehmen. In vier Wochen soll es ein nächstes Gespräch zwischen Schavan, Unipräsidenten und der ZVS geben, um das Verfahren zu konkretisieren. (mit dpa)
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 13.02.2009)
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