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Bankgeheimnis: Pröll pariert

Der Finanzminister ist gegen einen automatischen Informationsaustausch. Die Kritik von seinem deutschen Amtskollegen lässt ihn kalt.

Finanzminister Pröll Finanzminister Pröll legt sich mit seinem deutschen Amtskollegen an. DruckenSendenLeserbrief
Finanzminister Josef Pröll hat am Dienstag betont, dass das Bankgeheimnis nicht mehr weiter aufgeweicht werden soll. Ohne konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung sollen die Konten weiter ungeöffnet bleiben, so das österreichische Ministerium. Das geht dem deutschen Finanzminister Peer Steinbrück nicht weit genung. Er hatte Österreich, die Schweiz und andere Länder aufgefordert, die Bereitschaft zum Kampf gegen Steuerflucht durch "konkrete Taten" zu belegen. Noch müsse der politische Druck auf diese Länder aufrechterhalten werden, heißt es von den Deutschen.

Pröll gibt sich unnachgiebig. Man werde die OECD-Grundlagen, Artikel 26, umsetzen. "Es wird eine stärkere Zusammenarbeit bei einem begründeten Verdacht geben, wir werden die Standards erfüllen." Einen automatischen Informationsaustausch ohne jeden Verdacht wolle man jedoch nicht. Über die Vorwürfe des deutschen SPD-Finanzminister Peer Steinbrück zeigte er sich "verwundert" und forderte: "Runter mit den Emotionen, hin zur Sacharbeit."

Österreich geht für Deutschland nicht weit genug

Das deutsche Finanzministerium unterstrich in einer am Montag veröffentlichten Erklärung, es habe in der Vergangenheit zu viele nicht eingehaltene Versprechen gegeben. Die von zahlreichen Staaten erklärte Bereitschaft, den OECD-Standard von Transparenz und Austausch von Auskünften zu akzeptieren, deute aber grundsätzlich auf eine positive Entwicklung hin. Äußerungen vom Wochenende aus Österreich und der Schweiz weckten allerdings Zweifel, so das Ministerium.

So werde die Erteilung von Auskunft von einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung abhängig gemacht und das Bankgeheimnis solle grundsätzlich beibehalten werden. Nach dem OECD-Standard sei aber die Erteilung von Auskünften bereits in einem einfachen Besteuerungsverfahren vorgesehen. Auch sei Zugang zu Bankinformationen unabhängig von einem konkreten Verdacht zu gewähren.


Artikel vom 18.03.2009 08:50 | apa | mn

Geld & Wirtschaft



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