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Konto-Wechsel

Ab November dürfen europaweit keine Kontoschließungsgebühren mehr verrechnet werden.

Bank-Schalter Die Einrichtung eines neuen Girokontos kann viel Zeit und Geld kosten. Das soll sich ändern. DruckenSendenLeserbrief
Nur einer von hundert Kontoinhabern wechselt seine Bank. Die anderen neunundneunzig Kunden seien eben zufrieden mit ihrer Bank – sagen die Banken. Die Europäische Kommission sieht das anders: Die Banken würden, so lautet der Vorwurf, einen Kontowechsel nicht gerade einfach machen.
Mit 1. November 2009 tritt nun eine neue EU-Richtlinie in Kraft, nach der in der EU unter anderem keine Gebühren für den Wechsel eines Kontos verrechnet werden dürfen.

Was ändert sich für die Konsumenten mit der neuen EU-Richtlinie?

Die EU will den Wettbewerb im Bankensektor verstärken. Eine Maßnahme ist die Erleichterung der Regeln für den Wechsel der Bankverbindung bei Girokonten. Für Kunden wird bei einem Wechsel der Bank ab November die neue Bank primärer Ansprechpartner für die gesamte Abwicklung sein. Die neue Bank regelt alles Notwendige mit der alten Bank: Sie sorgt dafür, dass Daueraufträge umgestellt werden und informiert alle betroffenen Firmen/Personen über die geänderte Bankverbindung – sowie alle Stellen, von denen Zahlungen einlangen, wie Arbeitgeber oder Pensionsversicherung. Die meisten Leistungen, die im Rahmen eines Kontowechsels anfallen, werden ab November kostenfrei sein.

Wie sieht die Praxis derzeit aus?

Ein Vergleich der Konditionen für ein Girokonto zeigt, wie unterschiedlich Gebühren, Spesen und Zinsen sind. Derzeit ist ein Bankenwechsel sehr aufwendig und oft kostenintensiv – vor allem die anfallenden Gebühren für die Löschung von Abbuchungsaufträgen sowie für die Kontenschließung sind beträchtlich: Bis zu 25 Euro kommen für die Schließung eines Kontos zur Verrechnung.

Was sollten Kunden bei einem Kontowechsel beachten?
Gemeinsam mit der neuen Bank sollte man anhand der Kontoauszüge der letzten Monate Abbuchungsaufträge erstellen – fragen Sie aber vorher nach den Spesen für die Verständigung der abbuchenden Unternehmen. Erfahrungsgemäß ist bei der Kontoeröffnung die Bank aber gerne bereit, dies ohne Kosten zu erledigen. Eine Kontoschließung kurz vor Quartalsende ist zudem günstiger als nach Quartalsende, da üblicherweise Vierteljahresabschlüsse vereinbart sind und so kurz hintereinander zwei Abschlüsse und damit doppelte Spesen anfallen. Nicht zuletzt sollte der Arbeitgeber verständigt werden, damit nicht die neue Bank das Gehalt bekommt, die alte Bank aber noch Einziehungsaufträge durchführen sollte, aber mangels Deckung nicht kann – das führt zu relativ hohen Spesen.


Artikel vom 25.03.2009 16:42 | KURIER |

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