|
- Der Kreistag - das politische Entscheidungsorgan
|
Die politische Vertretung des Kreises ist der Kreistag. Er ist das oberste politische Entscheidungsorgan. Seine Entscheidungen bestimmen das Handeln der Verwaltung in vielen Bereichen mit. Die Kreise haben im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichs das Recht zur Selbstverwaltung. Diese ist durch das Grundgesetz garantiert. Die 62 Kreistagsmitglieder werden im Rahmen der Kommunalwahlen alle fünf Jahre unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Kreisordnung verpflichtet sie, ihre Arbeit kreisweit zu sehen und nicht als Interessenvertreter ihrer Kommunen zu handeln. Vorsitzender des Kreistages ist der zeitgleich gewählte hauptamtliche Landrat. Die Abgeordneten kommen ihrem Mandat nicht nur im Kreistag, der üblicherweise vier Mal im Jahr zusammentritt, sondern auch im Kreisausschuss, in verschiedenen Fachausschüssen, Beiräten und weiteren Gremien des Kreises nach. Daneben werden Mandatsträger als Interessenvertreter des Kreises auch in Gremien anderer Organisationen, soweit der Kreis an diesen beteiligt ist, entsandt. Die Termine der nächsten Sitzungen sind im Terminkalender hinterlegt. Dort gibt es auch einen Link zu den Einladungen nebst Tagesordnung und öffentlichen Verwaltungsvorlagen. |
|
|
E-Mail an das Kreistagsbüro
Sie können uns auch schriftlich unter folgender Anschrift kontaktieren:
Rheinisch-Bergischer Kreis Der Landrat Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach
Postanschrift: Postfach 20 04 50 51462 Bergisch Gladbach
Kontakt: Telefon: 0 22 02 - 13 23 43 Telefax: 0 22 02 - 13 21 11 |
- [Geben Sie hier den Text ein]
|
|