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Der Kreis aktuell
  • Informationen zur Schweinepest
FerkelAktuelle Situation:

Bei der Untersuchung eines Wildschweins, das in einem Waldgebiet in Rösrath im Rheinisch-Bergischen Kreis krank aufgefunden wurde, ist der Erreger der Schweinepest festgestellt worden. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich aber von Schwein zu Schwein hoch ansteckend. Deshalb werden jetzt eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung der Krankheit innerhalb der Wildschweinpopulation zu bekämpfen und eine mögliche Übertragung des Virus von den Wildschweinen auf Hausschweine zu verhindern.
Allgemeine Informationen
Die Schweinepest ist eine durch einen Virus verursachte Tierseuche, die Haus- und Wildschweine befällt. Die fieberhaft verlaufende Krankheit ist hochansteckend und führt oft zum Tod.
Der Aubruch der Seuche kann zu schweren wirtschaftlichen Verlusten in der Landwirtschaft führen. Daher sind umgehend Maßnahmen zur Eindämmung der Schweinepest zu ergreifen
Auf den Menschen ist die Schweinepest nicht übertragbar.
Informationen zur Schweinepest bei Wildschweinen
Ist die Schweinepest für Menschen gefährlich?
Die Schweinepest ist eine reine Tierseuche und hat auf den Menschen keinerlei Auswirkungen. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Was ist die Schweinepest?
Die Schweinepest bei Wildschweinen ist eine durch ein Virus verursachte Seuche, die zu massiven Erkrankungen und Todesfällen führt. Sie kann bei ihrem Auftreten die Jagd auf Schwarzwild in einer Region über lange Zeit erheblich beeinträchtigen.

Sind auch Hausschweine gefährdet?
Ja, die Krankheit kann von den Wildschweinen auf die Hausschweine übertragen werden. Dort richtet die Krankheit dann einen hohen wirtschaftlichen Schaden an. Deshalb ist es jetzt zum Schutz der heimischen Hausschweine so wichtig, mit geeigneter Vorsorge eine Ansteckung vom Wild- auf das Hausschwein zu vermeiden.

Wodurch kann das verhindert werden?
Die Region im Umkreis von ca. 10 Kilometern um die Fundstelle eines mit Schweinepestviren infizierten Wildschweins wird zum sogenannten "Gefährdeten Bezirk" erklärt. Das Veterinäramt erlässt eine rechtsverbindliche Anordnung, die regelt was in einem "Gefährdeten Bezirk" erlaubt und verboten ist. Ziel ist, den Kontakt zwischen Wildschweinen und Hausschweinen zu vermeiden.

Was müssen die Bewohner eines "Gefährdeten Bezirks" beachten?
Bürgerinnen und Bürger die in einem "Gefährdeten Bezirk" wohnen, sind meistens nicht von den Ge- und Verboten betroffen und brauchen sich auch nicht weiter zu sorgen.

Für wen gelten die Ge- und Verbote?
Sie richten sich in erster Linie an die Jäger und an die Halter von Hausschweinen. Jägern kommt dabei eine sehr wichtige Funktion zu. Sie sind durch die Jägerprüfung so weit ausgebildet, dass sie Anzeichen einer Erkrankung bei Wildschweinen häufig erkennen können. Sie helfen bei der Eindämmung des Infektionsrisikos maßgeblich mit, indem sie die Wildschweine deutlich stärker bejagen als sonst und sie legen wirkungsvolle Impfköder in ihrem Revier aus.

Halter von Hausschweinen wissen, welche Maßnahmen sie treffen müssen, um ihren Bestand zu schützen. Jegliche auch indirekte Kontakte über Futter und Stroh zu Wildschweinen müssen verhindert werden. Außerdem dürfen die Stallungen nicht durch betriebsfremde Personen insbesondere Jäger betreten werden. Auch sind bestimmte Desinfektions , Hygiene und Kontrollmaßnahmen wichtig. Dabei werden sie vom Veterinäramt unterstützt. Der Transport der Tiere ist ebenfalls eingeschränkt.

Was kann gegen die Ansteckungsgefahr getan werden?
In den Kreisen Euskirchen und Ahrweiler, wo die Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten ist, konnte durch die Kombination von gezieltem Jagen und Impfen die Krankheit erfolgreich bekämpft werden. Das sind auch hier die beiden einzigen wirklich wirkungsvollen Maßnahmen die unumgänglich sind: Die Wildschweine haben sich stark vermehrt und müssen nun gezielt und in größerem Umfang gejagt werden. Gleichzeitig werden spezielle Impfköder ausgelegt, die für eine Immunisierung der Wildschweine gegen die Schweinepestviren sorgen.

Bei speziellen Fragen stehen Ansprechpartner des Veterinäramtes unter 0 22 02 / 13 16 16 zur Verfügung.
Kontakt:
E-Mail an das Veterinäramt
Kreishaus Gronau
Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Kreishaus Gronau
Refrather Weg 30
51469 Bergisch Gladbach
Ansprechpartner
  • Presseanfragen
    Telefon:
    0 22 02 13 27 37
  • Anmeldung einer Schweinehaltung
    Telefon:
    0 22 02 13 28 15
  • spezielle Fragen
    Telefon:
    0 22 02 13 16 16
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