Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

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Krankenhausförderung

Ziele der Krankenhausförderung

Zu den Kernaufgaben eines modernen Sozialstaats zählt der Aufbau und Erhalt einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur. Den Bürgern sollen in allen Landesteilen zeitgemäße, medizinisch hochwertige Einrichtungen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden alle Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen sind, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche, freigemeinnützige oder private Krankenhausträger handelt. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die akutstationäre Versorgung.
Für ambulante Leistungen, aber auch für Rehabilitationseinrichtungen und im universitären Bereich gelten gesonderte Finanzierungswege.

Was wird gefördert?

Die Krankenhäuser haben Anspruch auf Finanzierung ihrer notwendigen Investitionen im Wege staatlicher Förderung.

  • Am kostenträchtigsten sind dabei Neu- und Umbauten von Krankenhäusern. An einem Großteil der bayerischen Kliniken werden derzeit kleinere oder größere Baumaßnahmen durchgeführt, um notwendige Anpassungen der Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen an die Fortschritte von Medizin und Medizintechnik vorzunehmen, betriebsorganisatorische Abläufe zu verbessern, die Pflegebereiche zu modernisieren oder Versorgungslücken zu schließen. Für derartige Projekte stehen derzeit rd. 300 Millionen Euro zur Verfügung, deren Verteilung über das jeweilige Jahreskrankenhausbauprogramm erfolgt.
  • Daneben fließen den Krankenhäusern rund 182 Millionen Euro an Pauschalmitteln zu. Diese Jahrespauschalen sind von den Trägern in eigener Verantwortung zur Beschaffung kurzfristiger Anlagegüter einzusetzen. Sie dienen vorwiegend zur Erneuerung medizinischer Geräte, aber auch zur Beschaffung infrastruktureller Ausstattung (z.B. EDV).
  • Sollte es zur Schließung des Krankenhauses oder einer Krankenhausabteilung bzw. zur Umstellung des Betriebs auf andere Aufgaben kommen, werden hierfür pauschale Ausgleichsleistungen gewährt. Für diese Schließungs- bzw. Umstellungsförderung sind gegenwärtig knapp 6 Millionen Euro vorgesehen.
  • Außerdem gibt es noch weitere Fördertatbestände, wie z.B. die Mietkostenförderung, die vom Fördervolumen her aber von vergleichsweise geringerer Bedeutung sind.

Neben diesen Fördermöglichkeiten hat der Freistaat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Konjunkturprogramm II des Bundes) zwei zeitlich befristete Sonderförderprogramme mit einem Gesamtvolumen von 110 Mio. € für die Jahre 2009 bis 2011 aufgelegt. Dabei handelt es sich um ein Sonder-Kontingent mit 40 Mio. € für kleinere Krankenhausbauvorhaben und ein Programm zur Realisierung energetischer Maßnahmen an Krankenhäusern mit einem Volumen von 70 Mio. €.

Bayerische Krankenhausförderung in Zahlen

Bayern nimmt die Gesundheit seiner Bürger sehr ernst und engagiert sich seit vielen Jahren in erheblichem finanziellen Umfang für seine Krankenhäuser:

Seit Beginn der staatlichen Krankenhausförderung im Jahr 1972 hat Bayern gemeinsam mit seinen Kommunen bereits rd. 18,6 Milliarden Euro in die bayerischen Kliniken investiert und so eine Versorgungsstruktur in allen Regionen geschaffen, deren Leistungsniveau weit über die Landesgrenzen hinaus hohes Ansehen genießt. Mit einem Etat von aktuell 500 Mio. € (zuzüglich 21 Mio. € Bundesmittel für das Sonderkontingent) kann diese kontinuierliche Förderung erfolgreich fortgesetzt werden. Angesichts des stetigen medizinischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung sind auch in Zukunft konsequente Investitionen erforderlich, um die erreichte Versorgungsqualität zu erhalten und - wo erforderlich - noch weiter auszubauen.


krankenhausversorgung.bayern.de