Sonntag, 21. Juni 2009, 09:54 Uhr
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08.06.2006

Falk-Prozess

Uneinigkeit und Recht und Unfreiheit

Von Martin Scheele

Ob Alexander Falk beim Verkauf seiner Ex-Firma Ision möglicherweise einen Betrug begangen oder dies nur versucht hat - darüber streiten zwei Hamburger Gerichte seit über einem halben Jahr. Nun lesen die Richter des Oberlandesgerichts ihren Kollegen erneut die Leviten.

Hamburg – Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat den Haftbefehl gegen den ehemaligen Internetunternehmer Alexander Falk wieder in Kraft gesetzt. Die Richter des OLG stellen sich damit erneut gegen einen Beschluss des Landgerichts Hamburg, das den Fall seit Dezember 2004 verhandelt.

Alexander Falk: Haftbefehl gegen ehemaligen Internetunternehmer ist wieder in Kraft 
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Alexander Falk: Haftbefehl gegen ehemaligen Internetunternehmer ist wieder in Kraft 

© DPA
In der Entscheidung des OLG vom Mittwoch heißt es: "Der Angeklagte Falk ist … weiterhin dringend verdächtig, die Straftaten begangen zu haben, auf die sich der Haftbefehl des Amtsgerichts … vom 2. November 2004 stützt."

Die OLG-Richter gehen anders als das Landgericht weiterhin von einem vollendeten gemeinschaftlichen Betrug in einem besonders schweren Fall aus. Hintergrund ist der Verkauf des 75-prozentigen-Aktienpakets der Ision Internet AG an die englische Energis. Das Landgericht Hamburg hatte seine Meinung bezüglich des Betrugsvorwurfs im Laufe des Verfahrens geändert – und geht nur noch von einem Versuch aus. Allein der Streit zwischen Landgericht und der höheren Instanz dauert nun schon über ein halbes Jahr.

Das OLG hält in dem neuen Beschluss darüber hinaus daran fest, dass Energis durch den Kauf ein Schaden entstanden sei. Der Wert des Ision-Aktienpakets von 762 Millionen Euro wäre der "objektive Marktpreis gewesen, wenn es sich bei den Scheinumsätzen um tatsächliche Umsätze gehandelt hätte". Dieser Wert sei, so heißt es weiter, durch Einschaltung von Wirtschaftsprüfern und Bankinstituten zuverlässig und objektivierbar ermittelt worden.

Fluchtgefahr als Grund für Haftbefehl

Auch mit möglichen und immer wieder spekulierten Unregelmäßigkeiten bei Energis setzt sich das OLG in dem Beschluss auseinander. "Soweit das Landgericht von 'Anzeichen' über bereits im Geschäftsjahr 2000 im Geschäftsbetrieb der Energis möglicherweise gegebene Unregelmäßigkeiten spricht, beruht dies auf einer nicht nachprüfbaren Grundlage". Der Hinweis auf zwei Zeitungsartikel eigne sich nicht dafür, heißt es weiter. Das OLG geht summa summarum weiterhin von einem Mindestschaden von rund 46,7 Millionen Euro aus.

Das OLG bejaht auch den Haftgrund der Fluchtgefahr. "Falk hat im Falle einer nach wie vor ernsthaft in Betracht zu ziehenden Verurteilung … mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen, die weiterhin einen starken Fluchtreiz bietet." Die OLG-Richter verweisen schließlich darauf, dass die Kaution von 1,5 Millionen Euro unbedingt erforderlich ist, da Falk "schon einmal konkrete Fluchtvorbereitung getroffen hat". Allerdings weisen die Richter auch daraufhin, dass Falk sich bisher "zuverlässig an die Auflagen gehalten" und auch von den "zahlreichen Auslandsreisen zurückgekehrt" ist.

Nicht ohne Genehmigung ins Ausland

Der Beschluss bedeutet für Falk nun außer der weiter einbezogenen Kaution, dass er sich einmal wöchentlich bei der Hamburger Polizei melden und seinen Personal- und Reisepass abgeben muss. Außerdem darf er nicht ohne Genehmigung der Richter Deutschland verlassen. Zusätzlich bleiben etwa 32 Millionen Euro aus seinem Vermögen weiterhin eingefroren. Von einer Fortsetzung der Untersuchungshaft wird Falk jedoch verschont. Falk hat stets seine Unschuld beteuert und rechnet mit einem Freispruch.

Hintergrund zum Fall: Falk und fünf Mitangeklagte müssen sich seit Dezember 2004 in einem komplizierten Wirtschaftsprozess wegen Betrugs, Kursmanipulation und Steuerhinterziehung vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Sie sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit bei ihrem Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Falk war im April 2005 aus einer fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen und unter den genannten Auflagen von der Haft verschont worden.

Wann die Urteile im Prozess gefällt werden, ist völlig unklar. Falls die gefällten Urteile angefochten werden, geht der Fall sofort an den Bundesgerichtshof. Das Hanseatische Oberlandesgericht bleibt dabei außen vor.

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