Montag, 22. Juni 2009, 21:09 Uhr
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31.10.2006

Falk-Prozess

"Ein Abschied auf Raten"

Im Betrugsprozess gegen Alexander Falk hat Richter Nikolaus Berger die Vorwürfe gegen den Ex-Unternehmer erneut abgeschwächt. Nach Ansicht der Kammer könnte Falk nur noch wegen versuchten Betrugs verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft dagegen plädiert weiter auf schuldig im Sinne der Anklage.

Hamburg - Entgegen der Anklage gehe das Gericht derzeit davon aus, dass Falk bei einem Schuldspruch nur wegen versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall, nicht aber wegen vollendeten Betrugs wahrscheinlich verurteilt würde, sagte der Vorsitzende Richter Nikolaus Berger "in einer Art Zwischenbilanz" am Dienstag.

Zwei Jahre U-Haft, zwei Jahre Prozess: Falk im April 2005
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Zwei Jahre U-Haft, zwei Jahre Prozess: Falk im April 2005

© DPA
Das Landgericht hatte schon früher betont, nur noch von einem versuchten Betrug auszugehen, und mit dieser Begründung auch den Haftbefehl gegen Falk mehrere Male aufgehoben. Das Hamburger Oberlandesgericht hatte diese Beschlüsse jedoch nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft gekippt. Die höhere Instanz ging davon aus, dass Falk weiter eines vollendeten Betrugs verdächtig ist.

Ein rechtlicher Hinweis dagegen stellt keine juristische Entscheidung dar und ist deswegen nicht angreifbar. So hat die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel gegen die Einschätzung der Kammer. Wahrscheinlich ist aber, das die Staatsanwaltschaft das Gutachten, auf dem der Beschluss der Kammer basiert, anzweifeln wird und ein Gegengutachten verlangt.

"Das ist ein Abschied auf Raten", kommentierte Falk-Anwalt Thomas Bliwier den Stand des Prozesses gegenüber manager-magazin.de. "Nach Abschluss der Beweisaufnahme wird deutlich werden, dass Falk unschuldig ist", so Bliwier weiter. Eine Prognose über das Ende des Prozesses wagt Bliwier dagegen nicht. "Es ist nicht zu ermessen, wie lange sich das Gericht noch mit Gutachten und Gegengutachten wird beschäftigen müssen."

Falk und fünf Mitangeklagte, so die Anklage, sollen den Wert der Internet-Firma Ision durch Scheinumsätze in die Höhe getrieben und damit beim Verkauf an die britische Energis Ende 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Der Hauptangeklagte Falk war im April 2005 unter strengen Auflagen aus einer fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen worden.

Die Richter des Landgerichts begründeten die Abschwächung der Vorwürfe gegen Falk und die Mitangeklagten am 90. Verhandlungstag nun damit, dass sich ein Schaden für den Ision-Käufer Energis "nicht mit der erforderlichen Sicherheit" feststellen lasse, um eine Verurteilung wegen vollendeten Betrugs zu rechtfertigen. Energis hatte für Ision rund 762 Millionen Euro gezahlt. Da dieser Kaufpreis nicht dem Marktwert entsprochen habe, "wäre der Schätzung eines Mindestschadens ... in objektiver Hinsicht die Grundlage entzogen", hieß es.

Falk und seine Verteidiger wollen in dem Prozess einen Freispruch erzielen. Die Anwälte von zwei Mitangeklagten kündigten am Dienstag an, mit ihren Mandanten und den Richtern über die neue Einschätzung der Prozesslage reden zu wollen. Sollte Falk den Prozess gewinnen, könnten auf die Stadt Hamburg als Vertreterin der Anklage Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen.

Der Prozess wird sich nach Einschätzung des Gerichts noch mindestens bis Sommer 2007 hinziehen. Weitere Verhandlungstage sind zunächst bis Mitte August festgelegt.

manager-magazin.de mit Material von dpa

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