Knapp zwei Jahre saß Alexander Falk in U-Haft, seit drei Jahren streiten Staatsanwälte, Richter und Verteidiger erbittert vor dem Hamburger Landgericht - aber ein Urteil ist noch nicht in Sicht. Denn es geht nicht nur um Betrug, Kursmanipulation und Gerechtigkeit, sondern es geht um Millionen.
Hamburg - Seit Wochen wird darüber gesprochen. Immer wieder macht auf den Fluren des Hamburger Landgerichts die Nachricht die Runde, dass es nun endlich so weit sein soll. Doch im bislang größten Wirtschaftsprozess der Hansestadt gegen den früheren Internetunternehmer Alexander Falk und vier Mitangeklagte ist auch nach drei Jahren und 140 Verhandlungstagen kein Ende in Sicht.
"Das Gericht geht (...) gegenwärtig davon aus, dass am kommenden Fortsetzungstermin, (...) die Staatsanwaltschaft ihren Schlussvortrag halten kann", hatte Richter Nikolaus Berger Ende Oktober mitgeteilt. Aber auch vier Wochen später beschäftigt sich das Gericht noch mit Anträgen der Verteidiger und vernimmt Zeugen.
Am 3. Dezember 2004 musste der ehemalige Börsenliebling Falk erstmals im Plenarsaal des Strafjustizgebäudes erscheinen. Die Anklagevorwürfe gegen den jetzt 38-Jährigen, Chef diverser Internet-Unternehmen und Mehrheitsaktionär der unterdessen insolventen Bank Hornblower Fischer: schwerer Betrug, Kursmanipulation und Steuerhinterziehung.
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Falk, Millionenerbe des väterlichen Stadtplan-Verlags, soll zusammen mit seinen und Mitstreitern den Wert der Internetfirma Ision durch Scheingeschäfte in die Höhe getrieben und so bei deren Verkauf an die britische Energis im Jahr 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Damals, in der Blüte der New Economy, hätte ja jeder "selbst eine Frittenbude gekauft, wenn nur 'Internet' darauf gestanden hat", meint ein Prozessbeteiligter.
Die Staatsanwaltschaft bezifferte den entstanden Schaden für den Ision-Käufer auf mindestens 46,7 Millionen Euro. Die Richter der Großen Strafkammer 20 sind aber von der Anklage schon lange einen Schritt abgerückt. Ein Schaden für die Energis lasse sich "nicht mit der erforderlichen Sicherheit", feststellen, um eine Verurteilung wegen vollendeten Betrugs zu rechtfertigen, betonen sie fast gebetsmühlenartig. Zuletzt im Oktober stellte das Gericht wieder fest, dass die Angeklagten jedoch wegen versuchten Betrugs verurteilt werden könnten.
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