Der Ex-Webunternehmer Alexander Falk soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre und neun Monate in Haft. Bei der Strafzumessung müsse das "hohe Maß an krimineller Energie und der hohe entstandene Schaden berücksichtigt werden", sagte Staatsanwältin Nana Frombach.
Hamburg - Mehr als drei Jahre nach dem Prozessauftakt gegen den Verlagserben Alexander Falk vor dem Hamburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten gegen den Angeklagten gefordert.
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Dem heute 38-Jährigen werde im Zusammenhang mit dem Verkauf des Internetinternehmens Ision Kursmanipulation, Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen, sagten die Staatsanwälte Nana Frombach und Heyner Heyen in ihrem Plädoyer am Montag. Die außer Vollzug gesetzten Haftbefehle sollen bestehen bleiben.
Falk und vier Mitangeklagte sollen den Wert der Internetfirma Ision durch Scheingeschäfte in die Höhe getrieben und dadurch im Jahr 2000 einen überzogenen Verkaufserlös erzielt haben. Nach Ansicht der Ankläger hat Falk erkannt, dass seine Umsatzpläne für das Unternehmen kurz vor dem Platzen der New-Economy-Blase nicht realisierbar waren. Das Gericht geht im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nur noch von einem versuchten Betrug aus.
Falk habe aus "Gier nach Geld" fiktive Umsätze für Quartals- und Jahresabschlüsse erzeugen wollen, sagte die Vertreterin der Anklage bei ihrem Plädoyer. Ziel sei es gewesen, den späteren Käufer eines größeren Ision-Aktienpakets durch falsche Angaben über Umsatzentwicklung und Verluste zu täuschen und den Börsenkurs des Unternehmens zu manipulieren. Die Staatsanwaltschaft beziffert den entstandenen Schaden auf 37,1 Millionen Euro. Diese Summe entspricht ihren Angaben zufolge der Differenz zwischen der Kaufsumme und dem Betrag, der bei Kenntnis der realen Geschäftssituation bezahlt worden wäre.
Ein weiterer Angeklagter soll nach Willen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Für zwei andere Mitangeklagte forderte die Anklagebehörde Haftstrafen von drei Jahren wegen Beihilfe in einem besonders schweren Fall von Betrug. Ein vierter Angeklagter soll dafür nach Meinung der Staatsanwaltschaft zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt werden.
manager-magazin.de mit Material von dpa und ddp
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