Im Betrugsprozess gegen den früheren Web-Unternehmer Alexander Falk hat die Verteidigung Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft dagegen will Falk knapp sechs Jahre hinter Gitter schicken. Anfang Mai will das Gericht sein Urteil verkünden.
Hamburg - "Die Anklage ist eine fixe Idee der Hamburger Staatsanwaltschaft", sagte Thomas Bliwier, der Anwalt von Alexander Falk, am Montag in seinem Plädoyer vor dem Hamburger Landgericht. Das Unrecht an seinem Mandanten müsse mit einem Freispruch beendet werden. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen fünf Jahre und neun Monate Haft für Falk. Nach mehr als dreijähriger Verhandlung hält sie den einstigen Börsenstar eines vollendeten Betrugs für schuldig.
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Der 38 Jahre alte Falk und vier weitere Mitangeklagte sollen auf dem Höhepunkt des Internetbooms den Wert seines Unternehmens Ision durch fingierte Umsätze in die Höhe getrieben und somit bei deren Verkauf an die britische Energis im Jahr 2000 einen überzogenen Preis kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden auf gut 37 Millionen Euro. Das Gericht geht aber im Unterschied zu den Anklagevertretern nur von einem versuchten Betrug aus. Der komplizierte Wirtschaftsprozess hatte Anfang Dezember 2004 begonnen.
Falk-Verteidiger Bliwier machte in seinem Schlussvortrag deutlich, vor dem Landgericht nicht mit einem Freispruch zu rechnen. "Es ist mir klar, dass das Gericht das nicht tun wird", sagte er. Er gehe davon aus, "dass die Sache ins Rechtsmittel geht". Die angeblich geschädigte Firma Energis sei nicht getäuscht worden, sondern habe finanzielle Interessen verfolgt und den Prozess mit abgesprochenen Zeugenaussagen "kontaminiert".
Neben Falks Verteidigern hatten auch schon die Vertreter von zwei weiteren Angeklagten auf einen Freispruch für ihre Mandanten plädiert. Die Staatsanwaltschaft fordert dagegen für den ehemaligen Finanzvorstand der Ision vier Jahre und drei Monate Haft sowie für einen weiteren Manager eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Für zwei weitere Mitangeklagte plädierten die Verteidiger im Gegensatz zu den anderen Anwälten auf eine Bewährungsstrafe von je eineinhalb Jahren.
manager-magazin.de mit Material von dpa
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