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09.05.2008

Urteil

Vier Jahre Haft für Alexander Falk

Einem einstigen Star des Neuen Markts droht eine erneute Haftstrafe. Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den ehemaligen Internetunternehmer Alexander Falk lautet auf vier Jahre Gefängnis. Knapp zwei Jahre verbüßte Falk bereits in Untersuchungshaft. Falks Verteidigung will Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Hamburg - Das Hamburger Landgericht hat im bislang größten Wirtschaftsverfahren der Hansestadt den früheren Internetunternehmer Alexander Falk am Freitag zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach einem Prozess, der fast dreieinhalb Jahre dauerte, hielten die Richter Falk des versuchten Betrugs für schuldig. "Der für den Betrugsversuch notwendige Schädigungsvorsatz der Angeklagten steht nach Überzeugung der Kammer fest", sagte Richter Nikolaus Berger.

Vier Jahre Haftstrafe: Falk saß bereits fast zwei Jahre in Untersuchungshaft
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Vier Jahre Haftstrafe: Falk saß bereits fast zwei Jahre in Untersuchungshaft

© DDP
Falk, für den seine Verteidiger einen Freispruch gefordert hatten, kündigte in einer Pause während der Urteilsverkündung gleich den Gang in die Revision zum Bundesgerichtshof an. "Der Betrugsvorwurf ist einfach absurd, das ist eine gute Ausgangsbasis für eine Revision", ", kommentiert der 38-Jährige das Urteil. Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Rechtsmittel einlegt. "Wir haben eine Woche Zeit, das zu prüfen", sagte Anklagevertreterin Nana Frombach. Sie hielt Falk des vollendeten Betrugs für überführt und hatte auf fünf Jahre und neun Monate Haft plädiert.

Ebenso wie Falk nannte Frombach das Urteil, das am 157. Prozesstag verkündet wurde, "keine Überraschung". Das Gericht hatte bereits im Oktober 2006 in einer Zwischenbilanz des Verfahrens deutlich gemacht, im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nur vom einem versuchten, nicht aber von einem vollendeten Betrug auszugehen. Zwar sahen die Richter im Urteil nun die Anklagevorwürfe "mit vielfältigen Ergänzungen ganz überwiegend bestätigt", sagte Richter Berger. Da jedoch der Schaden des Betrugs nicht sicher zu bestimmen war, konnten die Angeklagten nur wegen eines versuchten Betrugs oder der Beihilfe dazu verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Schaden mit gut 37 Millionen Euro beziffert.

12 Bilder Falk-Prozess: Drei Jahre Gerichtsverhandlung

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Falk und vier ebenfalls verurteilten Ex-Managern seiner Firmenwurde im Zusammenhang mit dem Verkauf des Internet-Unternehmens Ision Kursmanipulation, Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er soll den Wert von Ision durch Scheingeschäfte künstlich in die Höhe getrieben haben, um einen weit überhöhten Verkaufspreis zu erzielen. Das britische Unternehmen Energis kaufte Ision Ende 2000 für 762 Millionen Euro. Die Anklage bezifferte den Mindestschaden für Energis auf rund 37 Millionen Euro.

Falk hatten laut Anklage den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte geschönt und somit bei deren Verkauf Ende 2000 einen überhöhten Preis kassiert. Die Staatsanwaltschaft forderte fast sechs Jahre Haft für Falk. Die Verteidiger des 38-Jährigen wollten einen Freispruch.

Falks Anwalt Thomas Bliwier hatte bereits in seinem Plädoyer angekündigt, er rechne nicht mit einem Freispruch und werde bei einem Schuldspruch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Auch Falk betonte immer wieder, das Landgericht nur als Durchgangsstation zu sehen. Während des Verfahrens hatte Falk 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen, bis er dann im April 2005 unter strengen Auflagen von der Haft verschont wurde.

Die vier Mitangeklagten wurden zu Strafen zwischen zweieinhalb Jahren und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Prozess gegen den einstigen Börsenstar Falk und seine früheren Mitstreiter hatte am 3. Dezember 2004 begonnen. Die Urteile wurden nach offizieller Zählung am 157. Verhandlungstag verkündet. Das Gericht hatte 75 Zeugen gehört, die Leitakte mit den wichtigsten Dokumenten umfasste zuletzt fasst 14.000 Seiten.

manager-magazin.de mit Material von dpa und ddp

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