Gremien
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist der Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Als solcher ist die DFG nur durch ihre Organe handlungsfähig – dies sind per Gesetz Vorstand und Mitgliederversammlung. Um ihrem Satzungsauftrag nachkommen und den sich wandelnden Anforderungen gerecht werden zu können, hat die DFG im Laufe ihrer Geschichte weitere Gremien etabliert.
Organisation der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Das Präsidium besteht aus dem hauptamtlichen Präsidenten, den derzeit acht ehrenamtlichen Vizepräsidenten und dem Präsidenten des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft mit beratender Stimme.
Der Senat ist das wissenschaftspolitische Gremium der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Er nimmt gemeinsame Anliegen der Forschung wahr, fördert ihre Zusammenarbeit, berät Regierungen, Parlamente und Behörden durch wissenschaftlich begründete Stellungnahmen und nimmt die Interessen der deutschen Forschung im Verhältnis zur ausländischen Wissenschaft wahr.
Der Hauptausschuss ist das zentrale Entscheidungsgremium der DFG, in dem auf der Grundlage der Beschlüsse des Senats die wesentlichen die DFG betreffenden wissenschaftspolitischen Entscheidungen abschließend getroffen werden.
Mitglieder der DFG sind wissenschaftliche Hochschulen, größere Forschungseinrichtungen von allgemeiner Bedeutung, die Akademien der Wissenschaft sowie ein Reihe von wissenschaftlichen Verbänden. Die Mitgliederversammlung besteht aus je einem Vertreter der Mitglieder und tritt einmal jährlich zusammen.
Eine der zentralen Aufgaben der ehrenamtlich tätigen Fachkollegien ist die Qualitätssicherung der Begutachtung bei der Vorbereitung von Förderentscheidungen der DFG.