Nach 1945:
Freispruch für die NS-Planer
Konrad Meyer und andere Umsiedlungsfunktionäre mussten sich
1947/48 in einem der Nürnberger Kriegsverbrechertribunale verantworten.
In dem Verfahren gelang es Meyer und seinen als Zeugen geladenen
früheren Mitarbeitern, die amerikanischen Richter von der vermeintlichen
Harmlosigkeit der Umsiedlungspläne zu überzeugen. In einer
eidesstattlichen Erklärung versicherte zum Beispiel der Agrarwissenschaftler
Herbert Morgen den Nürnberger Richtern: „Ich bin als
Wissenschaftler überzeugt, daß viele Forschungsergebnisse
von Prof. Meyer einen bleibenden Wert haben; sie sind auch unter
den gegebenen Verhältnissen zeit- und lebensnah.“ Der
Landesplaner Erhard Mäding erläuterte, der Generalplan
Ost habe „eine bedeutende Aufwertung der fraglichen Gebiete
und damit eine wesentliche Verbesserung des Lebensstandards der
Bewohnerschaft einschließlich der darin verbliebenen polnischen
Volksteile bedeutet.“
Konrad Meyer wurde in den wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen.
Lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS wurde er verurteilt,
die Haftstrafe galt jedoch als mit der Internierungszeit verbüßt,
und Meyer verließ das Gericht als freier Mann. Die Einschätzung,
bei den Umsiedlungsplänen habe es sich um unpolitische Grundlagenforschung
gehandelt, wurde in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte
akzeptiert. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sah lange keine
Veranlassung, sich mit ihrer eigenen Rolle bei der Förderung
der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Generalplan Ost zu beschäftigen.
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