DFG - Ausstellung: Wissenschaft, Planung, Vertreibung. Der Generalplan Ost der Nationalsozialisten.
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Der Generalplan Ost der Nationalsozialisten
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Eine Ausstellung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Einleitung Wissenschaft Planung Vertreibung Nach 1945

 

Nach 1945:
Freispruch für die NS-Planer
Wissenschaftliche Karrieren
im Nachkriegsdeutschland
„... und dann eines Tages heißt es, wir werden weiter irgendwo reisen.“

 



Nach 1945:
Freispruch für die NS-Planer

Konrad Meyer und andere Umsiedlungsfunktionäre mussten sich 1947/48 in einem der Nürnberger Kriegsverbrechertribunale verantworten. In dem Verfahren gelang es Meyer und seinen als Zeugen geladenen früheren Mitarbeitern, die amerikanischen Richter von der vermeintlichen Harmlosigkeit der Umsiedlungspläne zu überzeugen. In einer eidesstattlichen Erklärung versicherte zum Beispiel der Agrarwissenschaftler Herbert Morgen den Nürnberger Richtern: „Ich bin als Wissenschaftler überzeugt, daß viele Forschungsergebnisse von Prof. Meyer einen bleibenden Wert haben; sie sind auch unter den gegebenen Verhältnissen zeit- und lebensnah.“ Der Landesplaner Erhard Mäding erläuterte, der Generalplan Ost habe „eine bedeutende Aufwertung der fraglichen Gebiete und damit eine wesentliche Verbesserung des Lebensstandards der Bewohnerschaft einschließlich der darin verbliebenen polnischen Volksteile bedeutet.“

Konrad Meyer wurde in den wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen. Lediglich wegen seiner Mitgliedschaft in der SS wurde er verurteilt, die Haftstrafe galt jedoch als mit der Internierungszeit verbüßt, und Meyer verließ das Gericht als freier Mann. Die Einschätzung, bei den Umsiedlungsplänen habe es sich um unpolitische Grundlagenforschung gehandelt, wurde in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte akzeptiert. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft sah lange keine Veranlassung, sich mit ihrer eigenen Rolle bei der Förderung der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Generalplan Ost zu beschäftigen.

 


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