Lebensmittelsicherheit in Bayern
www.lebensmittelsicherheit.bayern.de informiert über Bayerns Maßnahmen und Initiativen zur Sicherstellung gesundheitlich einwandfreier und richtig gekennzeichneter Lebensmittel. In der Wunschliste der Verbraucher stehen sichere Lebensmittel ganz oben. Dafür sorgen neben Herstellern und Händlern auch die Behörden der Lebensmittelüberwachung. Neben dem bayerischen Verbraucherschutzministerium als oberster Lebensmittelüberwachungsbehörde gehören dazu die Gesundheits- und Veterinärämter sowie die Lebensmittelkontrolleure. Fachlich werden diese vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
Hotline für vertrauliche Hinweise
Bürger können dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) anonym schriftlich oder mündlich Hinweise auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft gebenmehr
Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Mit dem neuen VIG vom 1. Mai 2008 sind die Lebensmittelüberwachungs-behörden grundsätzlich verpflichtet, zu schriftlich gestellten Anfragen, u.a. betreffend Verstößen gegen das Lebensmittelrecht,dem Inverkehrbringen von Ekel erregenden Lebensmitteln oder wissenschaftlichen Unsicherheiten, entsprechende Auskünfte zu erteilen mehr
Lebensmittelsicherheit
Die Verbraucher haben Anspruch auf bestmögliche Lebensmittelsicherheit. Deshalb optimiert Bayern die Strukturen in der Lebensmittelüberwachung und stärkt das Kontrollsystem nachhaltig, unter anderen durch bayernweit verbindliche Standards und Verfahren mehr
Lebensmitteluntersuchungen
Unsere Verpflichtung ist der bestmögliche Schutz der Menschen in Bayern vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und vor Täuschung. Als Fachbehörde für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln spielt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine zentrale Rollemehr
Lebensmittelhygiene
Einwandfreie hygienischer Voraussetzungen sind für gesunde Lebensmittel unerlässlich. Durch Kontrollmaßnahmen und durch sachkundige Empfehlungen, leistet die amtliche Überwachung dafür einen wichtigen Beitragmehr
Rückstände in Lebensmitteln
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht Lebensmittel auf Rückstände und Kontaminanten wie z.B. Mykotoxine, Dioxine Pestizide, Radioaktivität mehr
Registrierung und Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Lebensmittelbetriebe sind nach EU-Recht verpflichtet, sich bei den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden mehr
Futtermittel für Nutz- und Heimtiere
Einwandfreie Futtermittel sind die Vorbedingung für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittel regelmäßig untersucht mehr
Fleischhygieneüberwachungn
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften wird die Fleischhygieneüberwachung zum 1. Januar 2008 verstaatlicht mehr
Farmwild richtig vermarkten
Für das Schlachten von Farmwild gelten die Vorschriften des EU-Hygienepakets. Die verschiedenen Möglichkeiten der Vermarktung von Farmwild aus lebensmittelrechtlicher Sicht werden im Folgenden dargestelltmehr
Informationen zur Lebensmittelkette
Ab 01.01.2008 sind Schlachtbetriebe, die Schweine schlachten, verpflichtet, Informationen zur Lebensmittelkette mittels der Standarderklärung der Tierischen Hygiene-Verordnung einzuholen mehr