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Graffiti

Was ist Graffiti ?

Graffiti sind alle auf öffentlichkeitswirksame Flächen gesprühten, gemalten oder gekratzten Bilder, Buchstaben und Symbole. Bloße Mitteilungen, Liebesbekundungen sowie politische Äußerungen oder Symbole gelten nicht als Graffiti.

Tatwerkzeuge sind in der Regel Farbspraydosen, Faser- und andere Stifte, Nothämmer, Schleifpapier und Schleifsteine sowie sonstige harte Gegenstände bzw. substanzschädigende Materialien wie Säure und Ähnliches.

Seit Februar 2006 kommt es im Berliner Stadtgebiet, insbesondere im Süd-Westen Berlins, zu Graffitivorfällen, bei denen eine äußerst aggressive und stark gesundheitsgefährdende Säure verwendet wird. Die Tags (Unterschriften der Sprayer) werden hauptsächlich in Scheiben von Ausstellkästen, Fahrstühlen und Wartehäuschen in Nahbereich der BVG und S-Bahn eingeätzt.

Die verwendete Säure stellt unmittelbar nach dem Auftragen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für Personen dar, die in direkten Kontakt mit ihr geraten.

Für Hinweise, die zur Ermittlung von Tätern führen, wird durch den Polizeipräsidenten in Berlin eine Belohnung von bis zu

2.000,- Euro,

der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Belohnung von bis zu

500,- Euro,

der S-Bahn Berlin GmbH eine Belohnung von bis zu

500,- Euro

ausgesetzt.

Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflicht die Verfolgung von Straftaten gehört.

Die Verteilung der Belohnung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

Hinweise nehmen entgegen:

Der Polizeipräsident in Berlin
LKA 713 Phänomenzentrierte Kriminalitätsbekämpfung - Graffiti -
Gallwitzallee 87
12249 Berlin
Tel.: (030) 4664 - 473 150 oder 473 151 oder jede andere Polizeidienststelle
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Wann ist Graffiti eigentlich illegal?

Graffiti ist immer dann illegal, wenn der Eigentümer der besprühten Fläche nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dafür gegeben hat. Eine solche Erlaubnis sollte immer schriftlich erfolgen.
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Warum ist illegales Graffiti strafbar ?

Wenn die Erlaubnis des Eigentümers zum Besprühen fehlt, handelt es sich um eine Sachbeschädigung, die strafrechtlich verfolgt wird.
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Mit welchen Folgen muss man rechnen?

Wer erwischt wird, muss mit polizeilichen Ermittlungen, gerichtlichen Verurteilungen und hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Die Strafandrohung reicht bei der Sachbeschädigung (§ 303 StGB(Externer Link)) von einer Geldstrafe bis zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Die gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB(Externer Link)) kann sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Seit dem 8. September 2005 sind die Sachbeschädigungsparagraphen (§ 303(Externer Link) und § 304(Externer Link) Strafgesetzbuch) neu gefasst worden. Zuvor war Graffiti nur dann eine Sachbeschädigung im strafrechtlichen Sinn, wenn dadurch eine "Substanzverletzung" eingetreten war - und sei es durch die notwendige Reinigung. Das konnte zumeist erst durch Gutachten festgestellt werden. Nunmehr aber macht sich bereits derjenige wegen Sachbeschädigung strafbar, der "...unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert". Damit soll der Besitzer davor geschützt werden, dass ihm eine bestimmte Gestaltung der Sache aufgezwungen wird. So steht es u.a. in der Begründung zur Gesetzesvorlage(Externer Link).

Auch wer nicht als "Writer" oder "Sprayer" am Graffiti beteiligt ist, sondern "nur" Schmiere steht, macht sich strafbar.

Wenn sich die Farbe von Häuserwänden nicht einfach entfernen lässt, sondern Gebäudeteile renoviert werden müssen, kann das mehrere hundert Euro pro Quadratmeter kosten. Auch bei der U- und S-Bahn kann es teuer werden: Besonders, wenn ein Waggon nicht gereinigt werden kann, sondern neu lackiert werden muss. Das muss der verurteilte Sprayer bezahlen!

Die Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Wenn der Graffiti-Verursacher im Augenblick nicht genug Geld besitzt, können die Geschädigten beim Gericht einen so genannten "Schuldtitel" erwirken. Damit haben sie dann bis zu 30 Jahre lang Zeit, das Geld für die Aufwendung der Schadensbeseitigung beim Verursacher geltend zu machen. Das kann also zum Beispiel später auch eine Lohnpfändung bedeuten.
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Wodurch können Eltern Verdacht schöpfen?

  • Besitz von Graffiti-Utensilien (Spraydosen und -kappen, Gummihandschuhe, Gesichtsmasken)
  • Farbanhaftungen an Kleidung, Händen oder Haaren und/oder Farbgeruch
  • Schulutensilien / Zeichenunterlagen sind mit graphisch verzierten Wortkürzeln oder Buchstaben übermalt.
  • Es ist Interesse an Graffiti-Literatur und zumeist auch an HipHop-Musik vorhanden.
  • Es werden Ausdrücke aus der typischen Graffiti-Szenesprache benutzt.
  • Es gibt ein eigenes Wort- oder Namenskürzel ("TAG"), das auf persönliche Gegenstände oder Wände im Umfeld aufgemalt wird.


Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Flyer für Eltern.
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Informationsblätter für Eltern, Sprayer und Geschädigte

Eltern Info

Faltblatt "Informationen für Eltern" laden »

(Eltern Info, 142641 Bytes)
Sprayer Info

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(Sprayer Info, 202428 Bytes)
Geschädigten Info

Faltblatt "Informationen für Geschädigte" laden »

(Geschädigten Info, 129565 Bytes)
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Begriffe aus der Szenesprache

Bombing, Black Book, Home Boys ???? Diese und zahlreiche weitere in der Graffiti-Szene gebräuchlichen Begriffe finden Sie hier in einer kleinen Übersicht zusammengefasst:
Glossar

Begriffe aus der Graffiti-Szenesprache laden »

(Glossar, 61055 Bytes)
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Weiterführende Links

Weitere Informationen zum Thema Graffiti gibt es im Internet auf folgenden Seiten:
  • Ordnungspartnerschaft Graffiti der Stadt Münster:
    www.graffiti-muenster.de(Externer Link)
    Sehr umfangreiche und informative Seite über Graffiti
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport:
    www.sensjs.berlin.de(Externer Link)
    Aktionsplan Graffiti, Eltern- und Schülerbriefe zum Thema (z.T. in türkisch)
  • www.graffiti-info.de(Externer Link)
    Privat gepflegte Seite mit vielen Informationen.
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Das Kommissariat im Landeskriminalamt - LKA 713

Als Reaktion auf die Anfang der 90er Jahre verstärkt im Berliner Stadtbild auftretenden großflächigen Farbschmierereien, die sog. Graffiti, wurde am 8.8.1994 die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GE GiB) ins Leben gerufen. Sie setzt sich zusammen aus Polizeibeamten des Landes Berlin und der Bundespolizei(Externer Link) (ehemals Bundesgrenzschutz). Die zunächst nur aus Sachbearbeitern bestehende Ermittlungsgruppe wurde im Dezember 1994 um eine operative Gruppe, die OG GiB, erweitert.

Hauptaufgabe der GE GiB ist die berlinweite Bearbeitung von Sachbeschädigungen durch Graffiti und die damit verbundene Folge- und Begleitkriminalität, wie beispielsweise Eigentums- und zunehmend auch Rohheitsdelikte.

Ziel ist die Aufhellung der Strukturen der Graffitiszene, das Erkennen von Zusammenhängen und die Namhaftmachung speziell der "Größen" der Szene.

Die Beamten der OG GiB führen Tatortermittlungen und Sofortbearbeitungen nach vorläufigen Festnahmen von Sprayern durch. Ein weiterer Teil der Tätigkeit besteht in der Aufklärung bekannter Szenetreffs und der Präsenz auf den von der Klientel besuchten Veranstaltungen.

Mehr als jede zweite Straftat konnte in der Vergangenheit durch die GE GiB nachermittelt bzw. aufgeklärt werden.

Kontakt

Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt
LKA 713

Gallwitzallee 87
12249 Berlin


Stadtplan

Landeskriminalamt
LKA St 42
Zentralstelle für Prävention
Tel.: (030) 4664 - 90 94 20
E-Mail

Fahrverbindungen

Bus-Haltestellen:
Am Gemeindepark:
283, N81, X83
Paul-Schneider-Str.:
181, 283, N81

  
 
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