Am
31. 08. 1990 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik der Vertrag über die Herstellung
der Einheit
Deutschlands geschlossen. Nach seinem Artikel 31, der die Überschrift
"Familie und Frauen" trägt, ist der gesamtdeutsche
Gesetzgeber entsprechend Absatz 1 verpflichtet, "die Gesetzgebung
zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln".
Mit Blick auf die unterschiedlichen Ausgangssituationen wird in
Absatz 2 die Weiterentwicklung in Richtung "Vereinbarkeit von
Familie und Beruf" konkretisiert. Genaueres legt der Einigungsvertrag
zu diesem Thema nicht fest. Auf weniger als 20 Zeilen wird die private
Sphäre, die - bezogen auf die Überschrift - offenbar wenig
mit Männern zu tun hat, abgehandelt. Von welchem Niveau aus
sollte weiterentwickelt werden bzw. hätte weiterentwickelt
werden können? Der Blick auf die beiden deutschen Nachkriegsgeschichten
offenbart hinsichtlich der Geschlechterverhältnisse Gemeinsamkeiten,
aber auch auffällige Unterschiede.
|