Erinnerung Wandel Politik Kultur Arbeit
OST-WEST
Systemvergleich
Kalter Krieg
Einheit

Ost-West
Am 31. 08. 1990 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik der Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands geschlossen. Nach seinem Artikel 31, der die Überschrift "Familie und Frauen" trägt, ist der gesamtdeutsche Gesetzgeber entsprechend Absatz 1 verpflichtet, "die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln". Mit Blick auf die unterschiedlichen Ausgangssituationen wird in Absatz 2 die Weiterentwicklung in Richtung "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" konkretisiert. Genaueres legt der Einigungsvertrag zu diesem Thema nicht fest. Auf weniger als 20 Zeilen wird die private Sphäre, die - bezogen auf die Überschrift - offenbar wenig mit Männern zu tun hat, abgehandelt. Von welchem Niveau aus sollte weiterentwickelt werden bzw. hätte weiterentwickelt werden können? Der Blick auf die beiden deutschen Nachkriegsgeschichten offenbart hinsichtlich der Geschlechterverhältnisse Gemeinsamkeiten, aber auch auffällige Unterschiede.