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Feinstaub
Was ist Feinstaub?
Feinstaub besteht aus besonders kleinen Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als 10 µg, also ein Hundertstel Millimeter. Dabei gilt die Regel: Je kleiner der Feinstaub, desto gefährlicher. Er dringt über die Atemwege in Blut- und Nervenbahnen ein und verursacht Lungen- und Herzkreislauf-Erkrankungen; also z.B. Asthma und Herzinfarkte. Feinstaub verkürzt die Lebenserwartung der ÖsterreicherInnen um durchschnittlich neun Monate, die BewohnerInnen der „Feinstaubhauptstadt“ Graz sterben sogar 17 Monaten früher! Chemisch gesehen kann Feinstaub sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein: Kohlenstoffverbindungen als Ruß von Verbrennungsprozessen und von Reifenabrieb, Mineralien von Straßenabrieb, Streusplitt oder Baustellen, Sulfate und Nitrate, die sich aus Abgasen gebildet haben sowie Salze und Schwermetalle.
Wie entsteht Feinstaub?
In den Städten – wo das Feinstaubproblem am größten ist – ist der Autoverkehr Hauptverursacher. Ein erheblicher Anteil geht dabei auf Dieselruß (krebserregend!) zurück, der Rest auf Abrieb von Reifen, Bremsen und Straßen sowie Streusplitt und Aufwirbelungen. Im Winter ist die Feinstaubbelastung besonders hoch, da Streusplitt und Heizungen zu einer Zusatzbelastung führen. Zudem herrschen in vielen österreichischen Städten in dieser Jahreszeit windstille Inversionswetterlagen vor, an denen der Smog wie eine Glocke über der jeweiligen Stadt hängt.
Gibt es gesetzliche Grenzwerte?
Seit 2005 darf der Grenzwert von 50 µg Feinstaub pro Kubikmeter Luft laut EU-Recht an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Nach österreichischem Gesetz sogar nur an 30 Tagen. Die Landeshauptleute sind für die Einhaltung der rechtlich bindenden Vorschriften verantwortlich. Sie nehmen dies Verantwortung aber nicht wahr, wie die ungesetzlich häufigen Tage mit Grenzwertüberschreitungen in vielen Bundesländern zeigen. Und das ohne rechtliche Konsequenzen. Denn im österreichischen Rechtssystem gibt es für die BürgerInnen kein einklagbares Recht auf Einhaltung von Gesetzen.
Schritte gegen die Feinstaubbelastung ...
Da der überwiegenden Teil der Feinstaubkonzentrationen menschgemacht ist, können auch Menschen etwas dagegen tun!
... auf Bundesebene
- Ende des Dieselbooms: Da Diesel steuerlich gegenüber Benzin bevorzugt ist, sind schon rund die Hälfte aller PKWs in Österreich dieselbetrieben. Die Belastung durch Dieselruß ist entsprechend hoch. Daher müsste die Mineralölsteuer für Diesel auf jenes Niveau von Benzin angeglichen werden. Die Ärztekammer hat errechnet, dass in Österreich der Dieselruß jedes Jahr 1.500 Todesopfer fordert.
- Dieselfilterpflicht für neue Autos: GLOBAL 2000 fordert, dass in Hinkunft nur jene Diesel-PKWs neu zugelassen werden, die über Partikelfilter verfügen. Österreich kann innerhalb der EU sehr wohl höhere technische Standards einführen, wenn dies mit Argumenten des Gesundheitsschutzes begründet wird. Umweltminister Pröll versteckt sich hinter der EU, um sich vor solch einer Maßnahme zu drücken.
- Keine Feinstauberreger in Sanierungsgebieten: Jede neue Autobahn und Schnellstraße erzeugt zusätzlichen Verkehr und führt zu noch mehr Feinstaubbelastung. In so genannten Feinstaub-Sanierungsgebieten sollten solche Straßen nicht mehr gebaut werden dürfen.
- Flächendeckender Ausbau der Öffentlichen Verkehrsmittel: Statt die Bahn krank zu sparen, gehört diese rasch ausgebaut. Speziell die Regionalbahnen müssen attraktiver werden; d.h. schneller, bequemer und in häufigeren Intervallen fahren.
- Schadstoffabhängige LKW-Maut: Die LKW-Maut in Österreich sollte von der Höhe der Schadstoffemissionen des jeweiligen Lastautos abhängig sein. Schmutzige LKWs müssten dann entsprechend mehr zahlen.
- Gesetzliche Grundlagen für Umweltzonen schaffen: Sinn solcher Umweltzonen ist es, besonders umwelt- und gesundheitsschädliche Autos von den Städten fernzuhalten. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass sowohl die Kennzeichnung der Fahrzeuge als auch die Ausweisung von Umweltzonen im Immissionsschutzgesetz-Luft verankert würde.
... auf Ebene der Bundesländer und Gemeinden
- Autoverkehr in den Städten reduzieren: Der Autoverkehr muss in den Ballungsräumen zurückgedrängt werden. Jede zweite PKW-Fahrt ist unnötig und kann leicht auf saubere Verkehrsträger verlagert werden. Dies kann mittels City Maut (nach Emissionen gestaffelt), Parkraumbewirtschaftung, Einrichtung von Umweltzonen oder Verkehrserregerabgabe erfolgen.
- Ausbau der Öffentlichen Verkehrsmittel in und zu den Ballungsräumen: Nur mit wirksamen Alternativen können Menschen auf das oft notwendige Vehikel Auto verzichten. So benötigt beispielsweise Graz – die Feinstaubhauptstadt Österreichs – einen leistungsfähigeren Schnellbahnverkehr in das Umland.
- Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen: GLOBAL 2000 fordert, dass als Sofortmaßnahme bei Grenzwertüberschreitungen Fahrverbote – zumindest für filterlose Dieselfahrzeuge – verhängt werden.
- Weniger Streusplitt und Temporeduktion: Die Verwendung von Streusplitt sollte in Österreichs Städten auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Stattdessen sollten – zumindest im Winterhalbjahr - auf allen Nebenstraßen Tempo 30 und „Nullstreuung“ eingeführt werden.
- Verkehrssparende Raumplanung: Die Zersiedlung der Umlandes und der Bau von Einkaufszentren heizt den Straßenverkehr und die Feinstaubbelastung weiter an. Stattdessen bedarf es einer Raumplanung der „kurzen Wege“.
Übrigens ...
In den Ballungsräumen stammt der meiste Feinstaub vom Autoverkehr. Daher muss vorrangig auch hier angesetzt werden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Im Klartext: Selbst dort, wo die Feinstaubbelastung schon jetzt illegal hoch ist, sollen zusätzliche Autobahnen gebaut werden, die noch mehr Feinstaub produzieren!
Folgende Grafik zeigt die geplanten bzw. im Bau befindlichen Autobahnen und Schnellstraßen. Ebenfalls eingezeichnet sind jene Areale, die offiziell als „Feinstaubsanierungsgebiete“ ausgewiesen sind.