Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Gesundheit

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Palliativmedizin

Schwerstkranken Menschen ein würdiges und schmerzfreies Leben bis zuletzt zu ermöglichen, ist fester Bestandteil bayerischer Gesundheitspolitik. Hierfür sind ein ausreichendes palliativmedizinisches und palliativpflegerisches Betreuungsangebot und eine mittragende Sterbebegleitung von essenzieller Bedeutung.

Palliativstationen sind stationäre Einrichtungen zur Betreuung schwerstkranker Menschen. Sie sind erforderlich für die Betreuung von Patienten, die zu Hause nicht mehr versorgt werden können. Palliativstationen dienen zugleich als Kompetenzzentren zur Verbreitung des Wissens um die palliativ-medizinischen und palliativpflegerischen Möglichkeiten.

Zur Aus- Fort- und Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte gibt es in Bayern vier Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit in München, Nürnberg, Würzburg und Bamberg. Außerdem besteht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München ein Lehrstuhl für Palliativmedizin.

Neben der stationären Versorgung Sterbender wird die ambulante palliativmedizinische Versorgung künftig eine wichtige Rolle spielen. Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2007 wurde die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Die spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung wird derzeit aufgebaut.

Für Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen gibt es eigene Versorgungsangebote. Das Gesundheitsministerium bezieht fachlichen Rat vom Expertenkreis "Palliativmedizin und Hospizarbeit", der im Jahr 2003 eingerichtet wurde.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die palliativmedizinische Entwicklungen im Gesundheitswesen auch in finanzieller Hinsicht.

Die Zuständigkeit für das Hospizwesen liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.


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