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Geld zurück

Kunden der Oberbank AG wurden Fremdwährungskredite in Euro konvertiert. Nun muss die Bank Schaden und Kosten ersetzen.

Mann mit leeren Hosentaschen Nichts mit leeren Taschen: Die Oberbank-Regelung stärkt die Stellung der Konsumenten. DruckenSendenLeserbrief
Nach der Beanstandung von Klauseln in Kreditverträgen einigten sich Konsumentenschutzministerium, Arbeiterkammer und die Oberbank AG auf eine außergerichtliche Regelung zugunsten privater Kreditnehmer: Kunden, deren Schweizer-Franken-Darlehen (CHF) aufgrund einer Vertragsklausel in Euro-Kredite konvertiert wurden, können zurück in die Fremdwährung wechseln und bekommen einen Teil des entstandenen Schadens sowie die Konvertierungskosten ersetzt.
Der KURIER-Geldberater beantwortet die wichtigsten Fragen von Kreditkunden rund um die Oberbank-Regelung.

Was ändert sich für Oberbank-Kunden?
Die Regelung beinhaltet - nach Kundenwunsch und Überprüfung der Besicherungssituation - eine Rücknahme der Zwangskonvertierung. Der Kunde bekommt wieder seinen ursprünglichen CHF-Kredit gegen Refundierung der Konvertierungskosten und einer Entschädigung bis zu 70 Prozent der allfällig entstandenen Kursverluste. Endtermin für diese Regelung ist der 30. Juni 2009.
Grundsätzlich ist jedoch in Anbetracht schwankender Wechselkurse die Empfehlung zu geben, im Euro-Kredit zu bleiben. Für Kunden, die in der Fremdwährung bleiben wollen (auch jene, die nicht zwangskonvertiert wurden), soll eine Vorwarnstufe eingerichtet werden, bei der die Bank auf negative Wechselkursentwicklungen hinweisen muss. Die bisherigen Klauseln in den Fremdwährungskreditverträgen der Oberbank AG werden überwiegend gestrichen, zum Teil geändert.


Hat die Regelung Auswirkungen für Kunden anderer Banken?

Prinzipiell ist es nur eine Regelung mit der Oberbank AG, da die Vertragsbestimmungen von anderen Banken und deren Vorgangsweisen durchaus unterschiedlich waren. Sie sind individuell zu prüfen. So ist zum Beispiel die im Jänner von dem Prozessfinanzierer Advofin eingebrachte Klage gegen die Bank Austria noch nicht entschieden.
Jedenfalls bedeutet die Oberbank-Regelung eine deutliche Stärkung der Stellung des Konsumenten.
Prinzipiell kann auch in Zukunft bei sorgfältiger Marktbeobachtung ein temporärer Fremdwährungskredit Zinsvorteile bringen. Die Einigung mit der Oberbank lässt jedenfalls erwarten, dass keine unabgestimmten, einseitigen Kreditkonvertierungen mehr vorgenommen werden.


Artikel vom 15.04.2009 17:02 | KURIER |

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Thema: KURIER-Geldberater





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