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Hilde Benjamin

[1902-1989]

Jugend und Ausbildung Berufsverbot und Verhaftung Oberstaatsanwältin Justizministerin Professorin
1902-1933 1945-1953 1953-1967 1967-1989
1933-1945

Berufsverbot als Juristin (1933-1945)

Für die Benjamins bedeutete die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler eine direkte Bedrohung. Am 12. April 1933 wurde Georg Benjamin verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis Plötzensee, später ins KZ Sonnenburg verbracht. Ein Bericht der Geheimen Staatspolizei vom 4. Mai 1933 über die Benjamins diente als Grundlage für das Berufsverbot Hilde Benjamins als Juristin. Ihre Anwaltskanzlei wurde aufgelöst. Akten, die den Nazis nicht in die Hände fallen sollten, wurden vernichtet. Weihnachten 1933 kam Georg Benjamin unerwartet nach Hause zurück. Warum die Familie angesichts der offensichtlichen Gefährdung nicht spätestens jetzt ins Exil ging, bleibt ungeklärt. Stattdessen richtete man sich im "Feindesland" ein. Am 14. Mai 1936 wurde Georg Benjamin wieder verhaftet und kam erneut in ein Arbeitslager. Durch eine geheime Mitteilung erfuhr Hilde Benjamin den Aufenthaltsort ihres Mannes und konnte ihn dort mehrfach treffen. Am 10. August 1942 sah sie zusammen mit ihrem Sohn Michael zum letzten Mal ihren Mann. Im September erhielt sie die Nachricht, ihr Mann sei am 26.8.1942 im KZ Mauthausen gestorben.

Noch fast drei Jahre musste sie auf das Ende des Nationalsozialismus warten. Sie kümmerte sich um die Erziehung ihres Sohnes im Geiste der Erziehungsideale ihres Mannes. Ihre Familie stützte sie. Hilde Benjamin unterstützte in diesen Jahren jüdische Menschen, versteckte sie und verhalf ihnen zu einer neuen Identität.