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Hilde Benjamin
[1902-1989]
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1902-1933 |
1933-1945 | 1945-1953 |
1967-1989 |
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1953-1967 |
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Justizministerin 1953-1967
Die
durch Stalins Tod und den Aufstand vom 17. Juni 1953 entstandene
Krise zwang die SED zu veränderten Herrschaftsmethoden. In dieser
Situation wurde Hilde Benjamin zur Justizministerin ernannt.
Mit
Hilfe eines straff organisierten Systems von Instrukteuren und Anweisungen,
von Tages- und Wochenberichten der Richter setzte sie eine harte Linie
durch. Nach dem Mauerbau am 13. August 1961 wurde Kritik an ihrem harten
Kurs und an dem von ihr seit 1953 aufgebauten Kontrollnetz formuliert.
Ihre Entmachtung wurde eingeleitet.
Nachdem
der VI. Parteitag der SED im Januar 1963 die politischen Weichen für
die Ausarbeitung des neuen Familiengesetzbuches gestellt hatte, übernahm
Hilde Benjamin im Februar 1964 die Leitung der Erarbeitungskommission.
Sie engagierte sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau
und die Rechte nichtehelicher Kinder. Sie forcierte die Überwindung
frauenfeindlicher Rechtsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein
grundsätzlich neu durchdachtes Familienrecht sollte das in der
Verfassung proklamierte Grundrecht der Gleichberechtigung
von Frau und Mann verwirklichen.
Hilde
Benjamin prägte das am 12. Januar 1967 in Kraft tretende neue Strafgesetzbuch.
Es entstand eine Gesetzgebung, die jede regimefeindliche Äußerung oder
Regung strafrechtlich verfolgte.
Den "Straftaten gegen Jugend und Familie" brachte Hilde Benjamin
besondere Aufmerksamkeit entgegen. Der Entwurf zur Neuregelung des §
218 sah bei besonderen Härtefällen die Möglichkeit einer
sozialen Indikation vor.
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