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Hilde Benjamin

[1902-1989]

Jugend und Ausbildung Berufsverbot und Verhaftung Oberstaatsanwältin Justizministerin Professorin
1902-1933 1933-1945 1945-1953 1967-1989
1953-1967
 
Justizministerin 1953-1967

Die durch Stalins Tod und den Aufstand vom 17. Juni 1953 entstandene Krise zwang die SED zu veränderten Herrschaftsmethoden. In dieser Situation wurde Hilde Benjamin zur Justizministerin ernannt.

Mit Hilfe eines straff organisierten Systems von Instrukteuren und Anweisungen, von Tages- und Wochenberichten der Richter setzte sie eine harte Linie durch. Nach dem Mauerbau am 13. August 1961 wurde Kritik an ihrem harten Kurs und an dem von ihr seit 1953 aufgebauten Kontrollnetz formuliert. Ihre Entmachtung wurde eingeleitet.

Nachdem der VI. Parteitag der SED im Januar 1963 die politischen Weichen für die Ausarbeitung des neuen Familiengesetzbuches gestellt hatte, übernahm Hilde Benjamin im Februar 1964 die Leitung der Erarbeitungskommission. Sie engagierte sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Rechte nichtehelicher Kinder. Sie forcierte die Überwindung frauenfeindlicher Rechtsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein grundsätzlich neu durchdachtes Familienrecht sollte das in der Verfassung proklamierte Grundrecht der Gleichberechtigung von Frau und Mann verwirklichen.

Hilde Benjamin prägte das am 12. Januar 1967 in Kraft tretende neue Strafgesetzbuch. Es entstand eine Gesetzgebung, die jede regimefeindliche Äußerung oder Regung strafrechtlich verfolgte. Den "Straftaten gegen Jugend und Familie" brachte Hilde Benjamin besondere Aufmerksamkeit entgegen. Der Entwurf zur Neuregelung des § 218 sah bei besonderen Härtefällen die Möglichkeit einer sozialen Indikation vor.